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E n t s c h I i e ß u n g s a n t r a g
der Abgeordneten Dr.HöchtI, Dr.Leiner, Dr.Rasinger
und KolIegen
betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Bereich
des festsitzenden Zahnersatzes
Viele Patienten klagen über hohe Kosten für festsitzenden Zahnersatz bei einzeInen
niedergelassenen Zahnärzten in Österreich. lm Vergleich mit unseren Nachbarn
zeigt sich, daß die österreichischen Zahnärzte zwar im Schnitt von sieben Schlüs-
selleistungen sechs in Österreich günstiger anbieten als Zahnärzte in DeutschIand,
dem nun aufblühenden ,,Zahntourismus" in Ungarn ist wegen der dort niedrigen
Kosten jedoch nichts entgegenzusetzen. So gibt es Fälle, in denen vier Kronen in
Ungarn um S 13.000,- eingesetzt werden, was in Österreich bis zu S 50.000,- kosten
kann.
Ein großes Defizit herrscht bei der Information der Patienten über ZahnersatzIeistun-
gen. Denn die Preise der einzeInen Zahnärzte sind für festsitzenden Zahnersatz sehr
unterschiedlich. Die Österreichische Ärztekammer hat Honorar-Richttarife für die
einzelnen Leistungen (etwa TarifempfehIung von S 7.000,- für Krone) herausgege-
ben, an welche sich nach einer Studie, die in einer Zeitschrift der Österreichischen
Arbeiterkammer publiziert wurde, 70 % der Privatärzte und 84 % der Vertragsärzte
halten. Für Kronen im Zuge des festsitzenden Zahnersatzes fallen Preise zwischen
S 2.000,- und S 10.000 an. Daher wäre es notwendig, die österreichischen Patien-
tinnen und Patienten von diesen Empfehlungstarifen und der Möglichkeit, einen
Kostenvoranschlag von mehreren Zahnärzten zu verlangen, zu informieren. Ebenso
fehlt die lnformation der Patienten über die bereits vorhandenen Schlichtungsstellen,
die in den meisten Fällen Konflikte zwischen Patienten und Zahnärzten beseitigen
könnten.
Neben der entsprechenden Ihformation der Patienten sollten auch mit den Zahn-
ärzten Verhandlungen über die EmpfehIungstarife und SchlichtungsstelIen geführt
werden, um vor allem eine Flexibilität bei den Richttarifen auszuloten. Ebenfalls in
Verhandlung mit den Zahnärzten sollten zur Konsumenteninformation Gespräche
über die Einführung von bindenden Kostenvoranschlägen geführt werden.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es über die Gebarungen der Zahnambulatorien
der Krankenkassen. Jede Überlegung über eine mögliche Ausweitung des Angebo-
tes der Kassen und über eine mögliche Ausgliederung der Ambulatorien unter Be-
rücksichtigung der Selbstverwaltung verlangt eine seriöse Kostenberechnung der
Zahnambulatorien.
Einen wesentlichen Wunsch der Ärzte zur Verbesserung der Versorgungsstruktur
stellt die Möglichkeit zum Zusammenschluß in Erwerbsgesellschaften, im Gesund-
heitsbereich auch Gruppenpraxis genannt, dar. Dieses Gesetzesvorhaben, das
wegen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 1.3.1996 betreffend
§23 Abs.1 Ärztegesetz besondere Priorität erhalten hat, soIlte vordringlich behandeIt
werden, da durch eine solche Möglichkeit Synergieeffekte zu erzieIen sind, die sich
auch im Bereich der Zahnmedizin auswirken werden.
Vorrangig sollten auch Maßnahmen im Bereich der langfristigen Zahnprophylaxe und
lnitiativen zur Kieferorthopädie für Kinder behandeIt werden, da erwiesen ist, daß
sich 97 % der BevöIkerung die Zähne ungenügend pflegen. Jede Zahnersatzleistung
hat aIso ihren Ursprung auch in ungenügender Zahnpflege. Entsprechende Pro-
gramme, die es durch die zuständigen Bundesministerien auszuarbeiten gilt, würden
zu einer Iangfristigen Kostendämpfung beitragen.
Von der Bevölkerung wird auch das teilweise vorhandene Versorgungsdefizit kriti-
siert, das durch einen MangeI an (Vertrags)Zahnärzten gegeben ist. Daher sollte der
zuständige Bundesminister für Arbeit und Soziales in Verhandlungen mit dem
Hauptverband treten, um dieses Versorgungsdefizit zu beseitigen. ln Oberösterreich
erhalten z.B. 61 Zahnärzte keinen Vertrag von der Kasse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
,,Der Bundesminister für Arbeit und SoziaIes und die Frau Bundesminister für Ge-
sundheit und Konsumentenschutz werden ersucht, längstens bis 1.Februar 1997
dem NationaIrat in einem Bericht über ihre Bemühungen um die Durchführung fol-
gender Maßnahmen zu berichten:
1. Mit der Österreichischen Ärztekammer sind VerhandIungen über soziaI verträgli-
che Richttarife im Zusammenhang mit festsitzendem Zahnersatz zu führen und
festzustellen, inwieweit die derzeitige Praxis in den Schlichtungsstellen verbesse-
rungswürdig erscheint. Desweiteren soIlen die österreichischen Patientinnen und
Patienten von den Richttarifen und der Möglichkeit der Anrufung der Schlich-
tungsstelIe informiert werden.
2. Ausarbeitung von gesetzlichen Regelungen über die obIigatorische ErsteIIung von
bindenden Kostenvoranschlägen der Zahnärzte.
3. Offenlegung der Gebarungen der Zahnambulatorien der SoziaIversicherungsträ-
ger.
4. Überlegungen hinsichtlich einer Ausgliederung der Ambulatorien unter Berück-
sichtigung der Selbstverwaltung.
5. Rasche Ausarbeitung des Gruppenpraxengesetzes.
6. Verstärkte Maßnahmen für langfristige Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie für
Kinder.
7. Bekämpfung des teilweise vorhandenen Versorgungsdefizites, das durch Mangel
an (Vertrags)Zahnärzten gegeben ist."
In formelIer Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem
Gesundheitsausschuß zuzuweisen.