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E n t s c h I i e ß u n g s a n t r a g

 

der Abgeordneten Dr.HöchtI, Dr.Leiner, Dr.Rasinger

und KolIegen

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Bereich

des festsitzenden Zahnersatzes

 

 

Viele Patienten klagen über hohe Kosten für festsitzenden Zahnersatz bei einzeInen

niedergelassenen Zahnärzten in Österreich. lm Vergleich mit unseren Nachbarn

zeigt sich, daß die österreichischen Zahnärzte zwar im Schnitt von sieben Schlüs-

selleistungen sechs in Österreich günstiger anbieten als Zahnärzte in DeutschIand,

dem nun aufblühenden ,,Zahntourismus" in Ungarn ist wegen der dort niedrigen

Kosten jedoch nichts entgegenzusetzen. So gibt es Fälle, in denen vier Kronen in

Ungarn um S 13.000,- eingesetzt werden, was in Österreich bis zu S 50.000,- kosten

kann.

 

Ein großes Defizit herrscht bei der Information der Patienten über ZahnersatzIeistun-

gen. Denn die Preise der einzeInen Zahnärzte sind für festsitzenden Zahnersatz sehr

unterschiedlich. Die Österreichische Ärztekammer hat Honorar-Richttarife für die

einzelnen Leistungen (etwa TarifempfehIung von S 7.000,- für Krone) herausgege-

ben, an welche sich nach einer Studie, die in einer Zeitschrift der Österreichischen

Arbeiterkammer publiziert wurde, 70 % der Privatärzte und 84 % der Vertragsärzte

halten. Für Kronen im Zuge des festsitzenden Zahnersatzes fallen Preise zwischen

S 2.000,- und S 10.000 an. Daher wäre es notwendig, die österreichischen Patien-

tinnen und Patienten von diesen Empfehlungstarifen und der Möglichkeit, einen

Kostenvoranschlag von mehreren Zahnärzten zu verlangen, zu informieren. Ebenso

fehlt die lnformation der Patienten über die bereits vorhandenen Schlichtungsstellen,

die in den meisten Fällen Konflikte zwischen Patienten und Zahnärzten beseitigen

könnten.

 

Neben der entsprechenden Ihformation der Patienten sollten auch mit den Zahn-

ärzten Verhandlungen über die EmpfehIungstarife und SchlichtungsstelIen geführt

werden, um vor allem eine Flexibilität bei den Richttarifen auszuloten. Ebenfalls in

Verhandlung mit den Zahnärzten sollten zur Konsumenteninformation Gespräche

über die Einführung von bindenden Kostenvoranschlägen geführt werden.

 

Unterschiedliche Auffassungen gibt es über die Gebarungen der Zahnambulatorien

der Krankenkassen. Jede Überlegung über eine mögliche Ausweitung des Angebo-

tes der Kassen und über eine mögliche Ausgliederung der Ambulatorien unter Be-

rücksichtigung der Selbstverwaltung verlangt eine seriöse Kostenberechnung der

Zahnambulatorien.

 

Einen wesentlichen Wunsch der Ärzte zur Verbesserung der Versorgungsstruktur

stellt die Möglichkeit zum Zusammenschluß in Erwerbsgesellschaften, im Gesund-

 

heitsbereich auch Gruppenpraxis genannt, dar. Dieses Gesetzesvorhaben, das

wegen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 1.3.1996 betreffend

§23 Abs.1 Ärztegesetz besondere Priorität erhalten hat, soIlte vordringlich behandeIt

werden, da durch eine solche Möglichkeit Synergieeffekte zu erzieIen sind, die sich

auch im Bereich der Zahnmedizin auswirken werden.

 

Vorrangig sollten auch Maßnahmen im Bereich der langfristigen Zahnprophylaxe und

lnitiativen zur Kieferorthopädie für Kinder behandeIt werden, da erwiesen ist, daß

sich 97 % der BevöIkerung die Zähne ungenügend pflegen. Jede Zahnersatzleistung

hat aIso ihren Ursprung auch in ungenügender Zahnpflege. Entsprechende Pro-

gramme, die es durch die zuständigen Bundesministerien auszuarbeiten gilt, würden

zu einer Iangfristigen Kostendämpfung beitragen.

 

Von der Bevölkerung wird auch das teilweise vorhandene Versorgungsdefizit kriti-

siert, das durch einen MangeI an (Vertrags)Zahnärzten gegeben ist. Daher sollte der

zuständige Bundesminister für Arbeit und Soziales in Verhandlungen mit dem

Hauptverband treten, um dieses Versorgungsdefizit zu beseitigen. ln Oberösterreich

erhalten z.B. 61 Zahnärzte keinen Vertrag von der Kasse.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

,,Der Bundesminister für Arbeit und SoziaIes und die Frau Bundesminister für Ge-

sundheit und Konsumentenschutz werden ersucht, längstens bis 1.Februar 1997

dem NationaIrat in einem Bericht über ihre Bemühungen um die Durchführung fol-

gender Maßnahmen zu berichten:

 

1. Mit der Österreichischen Ärztekammer sind VerhandIungen über soziaI verträgli-

che Richttarife im Zusammenhang mit festsitzendem Zahnersatz zu führen und

festzustellen, inwieweit die derzeitige Praxis in den Schlichtungsstellen verbesse-

rungswürdig erscheint. Desweiteren soIlen die österreichischen Patientinnen und

Patienten von den Richttarifen und der Möglichkeit der Anrufung der Schlich-

tungsstelIe informiert werden.

 

2. Ausarbeitung von gesetzlichen Regelungen über die obIigatorische ErsteIIung von

bindenden Kostenvoranschlägen der Zahnärzte.

 

3. Offenlegung der Gebarungen der Zahnambulatorien der SoziaIversicherungsträ-

ger.

 

4. Überlegungen hinsichtlich einer Ausgliederung der Ambulatorien unter Berück-

sichtigung der Selbstverwaltung.

 

5. Rasche Ausarbeitung des Gruppenpraxengesetzes.

 

 

6. Verstärkte Maßnahmen für langfristige Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie für

 

Kinder.

 

 

7. Bekämpfung des teilweise vorhandenen Versorgungsdefizites, das durch Mangel

 

an (Vertrags)Zahnärzten gegeben ist."

 

 

In formelIer Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem

 

Gesundheitsausschuß zuzuweisen.