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der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Povysil
betreffend Gründung von Gruppenpraxen durch Angehörige von Gesundheitsberufen
In der XVIII. Legislaturperiode wurde nach zähen Verhandlungen im Gesundheitsausschuß der
Antrag 200/A(E) des Abgeordneten Fischl betreffend Gründung von Erwerbsgesellschaften
durch Angehörige von Gesundheitsberufen in einen gemeins amen Entschließungsantrag
umformuliert, wonach lediglich die Rahmenbedingungen, welche die Grundlage für
Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen
Begleitmaßnahmen bilden, festgelegt wurden. Die eigentlichen, im FPÖ-Antrag
angesprochenen Problemfelder, wie z.B. die berufsrechtlichen Vorschriften des Ärztegesetzes,
die den Ärzten die Gründung einer Erwerbsgesellschaft verbieten oder die noch ungeklärte
Haftungsfrage, wurden auf Wunsch der Regierungsparteien ausgeklammert.
Das Arbeitsübereinkommen der Großen Koalition für die XIX. GP kündigte eine verstärkte
Vernetzung ambulanter, semistationärer und stationärer Versorgung, übersichtliche
Verantwortungsstrukturen sowie neue Kooperationsformen zwischen den verschiedenen
Gesundheitsberufen an. Gerade im Hinblick auf die finanziell angespannte Situation im
österreichischen Gesundheitswesen und der schon längst fälligen Gesundheitsreform verbunden
mit einer Entlastung des intramuralen und einer Stärkung des extramuralen Bereiches muß es
das Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik sein, sofortige Maßnahmen einzuleiten,
die eine Zusammenarbeit von im Gesundheitsbereich freiberuflich tätigen Berufsgruppen sowie
die Anstellung von Ärzten bei Ärzten ermöglichen.
Der vom BM für Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegte Entwurf eines
Gruppenpraxengesetzes wird den ursprünglich aufgezeigten Problemen wieder nicht gerecht.
Die XX. GP sollte der Überarbeitung und Beschlußfassung dienen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHIESSUNGSANTRAG:
DLr Nationalrat wolle beschließen: .
Die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, durch
sofortige Maßnahmen sicherzustellen, daß die folgenden Ziele berücksichtigt werden :
. Änderung des Ärztegesetzes hinsichtlich einer Verankerung von Erwerbsgesellschaften auch
bei Gesundheitsberufen
. Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten
. Schaffung eines eigenen Gruppenpraxengesetzes
. Übermittlung der Regierungsvorlage bis spätestens 1. März 1996 an den Nationalrat.
In formeller Hinsicht wird - unter Verzicht auf die Erste Lesung - die Zuweisung an den
Gesundheitsausschuß beantragt.