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der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Povysil

betreffend Gründung von Gruppenpraxen durch Angehörige von Gesundheitsberufen

 

 

In der XVIII. Legislaturperiode wurde nach zähen Verhandlungen im Gesundheitsausschuß der

Antrag 200/A(E) des Abgeordneten Fischl betreffend Gründung von Erwerbsgesellschaften

durch Angehörige von Gesundheitsberufen in einen gemeins amen Entschließungsantrag

umformuliert, wonach lediglich die Rahmenbedingungen, welche die Grundlage für

Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen

Begleitmaßnahmen bilden, festgelegt wurden. Die eigentlichen, im FPÖ-Antrag

angesprochenen Problemfelder, wie z.B. die berufsrechtlichen Vorschriften des Ärztegesetzes,

die den Ärzten die Gründung einer Erwerbsgesellschaft verbieten oder die noch ungeklärte

Haftungsfrage, wurden auf Wunsch der Regierungsparteien ausgeklammert.

 

Das Arbeitsübereinkommen der Großen Koalition für die XIX. GP kündigte eine verstärkte

Vernetzung ambulanter, semistationärer und stationärer Versorgung, übersichtliche

Verantwortungsstrukturen sowie neue Kooperationsformen zwischen den verschiedenen

Gesundheitsberufen an. Gerade im Hinblick auf die finanziell angespannte Situation im

österreichischen Gesundheitswesen und der schon längst fälligen Gesundheitsreform verbunden

mit einer Entlastung des intramuralen und einer Stärkung des extramuralen Bereiches muß es

das Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik sein, sofortige Maßnahmen einzuleiten,

die eine Zusammenarbeit von im Gesundheitsbereich freiberuflich tätigen Berufsgruppen sowie

die Anstellung von Ärzten bei Ärzten ermöglichen.

 

Der vom BM für Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegte Entwurf eines

Gruppenpraxengesetzes wird den ursprünglich aufgezeigten Problemen wieder nicht gerecht.

Die XX. GP sollte der Überarbeitung und Beschlußfassung dienen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHIESSUNGSANTRAG:

 

DLr Nationalrat wolle beschließen: .

 

Die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, durch

sofortige Maßnahmen sicherzustellen, daß die folgenden Ziele berücksichtigt werden :

 

. Änderung des Ärztegesetzes hinsichtlich einer Verankerung von Erwerbsgesellschaften auch

bei Gesundheitsberufen

. Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten

. Schaffung eines eigenen Gruppenpraxengesetzes

. Übermittlung der Regierungsvorlage bis spätestens 1. März 1996 an den Nationalrat.

 

In formeller Hinsicht wird - unter Verzicht auf die Erste Lesung - die Zuweisung an den

Gesundheitsausschuß beantragt.