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der Abgeordneten Kopf, Brix

und Kollegen

betreffend Nationalpark Donau-Auen

 

 

Die Donau-Auen in und östlich von Wien sind aufgrund der besonderen Vegeta-

tion als regelmäßig von der Donau überflutetes Gebiet und ihrer Artenvielfalt von

hohem ökologischen Wert. Diese Feststellung ist nicht nur durch zahlreiche

gewässerkundliche und pflanzensozioIogische Studien erwiesen worden, sie ist

auch zum Allgemeingut all derer geworden, die sich für die ErhaItung und

naturnahe Gestaltung dieses Gebietes interessieren.

 

lm Jahre 1990 wurden daher mit der Vereinbarung zwischen dem Bund, dem

Land Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung der Schaffung eines National-

parks Donau-Auen die Arbeiten für die Errichtung dieses Nationalparks aufge-

nommen und die notwendigen Grundlagen für die weiteren Planungen geschaf-

fen.

 

Die Länder Wien und Niederösterreich haben bereits diesbezügliche Nationalpark-

gesetze vorgelegt und auch beschlossen, es fehlen aber noch die Art. 15a-

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und die Grundlagen für die

Organisation des Nationalparkmanagements.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

E n t s c h I i e ß u n g s a n t r a g:

 

Der Nationalrat wolle beschIießen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, alles in ihren Kräften Stehende zu unter-

nehmen, um gemeinsam mit den Bundesländern Wien und Niederösterreich die

notwendigen Entscheidungen zur Errichtung des Nationalparks Donau-Auen

ehestmöglich herbeizuführen, damit die Eröffnung des Nationalparks im

Oktober 1996 sichergestellt werden kann.

 

 

 

ln formeIler Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.