271/AE
der Abgeordneten Dr. Salzl
und Kollegen
betreffend Tierschutz als Bundeskompetenz
Seitens der Mitgliedstaaten des Europarates bcstchen Bemühungen, europaweit zu
einheitlichen Regelungen auf dem Gebiete der Tierhaltung und des Tierschutzes zu gelangen.
In Österreich ist Tierschutz nach wie vor in Bundesländerkompetenz. Selbst in einem so
föderalistischen Staat wie der Schweiz ist der Tierschutz seit über einem Jahrzehnt
Bundessache.
Durch eine einheitliche Grundsatzregelung, die bundeseinheitliche Mindeststandards festlegt,
und darauf basierende Ausführungsgesetze der Länder könnten - unter Berücksichtigung
regionaler und landwirtschaftlichcr Aspekte - viele der immer wieder vorkommenden
Tierquälereien vermieden werden. Es ist dringend geboten, die nötigen Schritte zügig in
Angriff zu nehmen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden
E N T S C H L l E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 1996 den
Entwurf einer Novelle zum B-VG, mit dem der Tierschutz in die Bundeskompetenz
übertragen wird, sowie den Entwurf eines Bundestierschutzgesetzes vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.