271/AE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Salzl

und Kollegen

betreffend Tierschutz als Bundeskompetenz

 

Seitens der Mitgliedstaaten des Europarates bcstchen Bemühungen, europaweit zu

einheitlichen Regelungen auf dem Gebiete der Tierhaltung und des Tierschutzes zu gelangen.

In Österreich ist Tierschutz nach wie vor in Bundesländerkompetenz. Selbst in einem so

föderalistischen Staat wie der Schweiz ist der Tierschutz seit über einem Jahrzehnt

Bundessache.

Durch eine einheitliche Grundsatzregelung, die bundeseinheitliche Mindeststandards festlegt,

und darauf basierende Ausführungsgesetze der Länder könnten - unter Berücksichtigung

regionaler und landwirtschaftlichcr Aspekte - viele der immer wieder vorkommenden

Tierquälereien vermieden werden. Es ist dringend geboten, die nötigen Schritte zügig in

Angriff zu nehmen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden

 

E N T S C H L l E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 1996 den

Entwurf einer Novelle zum B-VG, mit dem der Tierschutz in die Bundeskompetenz

übertragen wird, sowie den Entwurf eines Bundestierschutzgesetzes vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.