293/AE
der Abgeordneten DI Prinzhorn .
und Kollegen
betreffend
die rasche Privatisierung von noch in Staatsbesitz befindiichen Unternehmen
und Unternehmensteilen
In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich anhand zahlreicher Beispiele gezeigt, daá staatlich
gefhrte und kontrollierte Betriebe in aller Regel als ineffizient, krisenanf"llig und - gegenber
vergleichbaren Privatbetrieben - als schwerf"llig und wenig flexibel bezeichnet werden drfen.
So wurden etwa im Bereich der staatlichen Schwerindustrie, nicht selten verursacht durch
Miámanagement und politische Rcksichtnahmen, wertvolle Potentiale leichtfertig verspielt.
Der Wirtschaftsstandort ™sterreich gilt heute - bedingt sowohl durch Strukturschw"chen der
heimischen Wirtschaft als auch durch europa- und weltweite Einfláe - zunehmend als
gef"hrdet.
In dieser Phase hat ™sterreich gute Chancen, durch die Wiederentdeckung des privaten Sektors,
durch die Reprivatisieruug weiter Teile ganz oder teilweise in Staatsbesitz stehender
Unternehmen wertvolle wirtschaftspolitische Impulse zu setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e á u n g s a n t r a g
Der Nationalrat wolle beschlieáen:
"Der Bundesminister fr Finanzen wird aufgefordert, in šbereinstimmung mit der gesamten
Bundesregierung, zur Sicherung der Arbeitspl"tze und des Wirtschaftsstandortes ™sterreich
sowie zur Entlastung des Staatshaushalts, folgende Maánahmen vorzubereiten:
Die rasche und vollst"ndige Privatisierung von folgenden Unternehmen der ”ffentlichen Hand:
: Austria Tabak
. Bank Austria AG
. Creditanstalt Bankverein
. ™sterreichische Postsparkasse
. Bundessportheime
. Dorotheum GesmbH
. ™sterreichiscsche Staatsdruckerei
. ™sterreichischer Bundesverlag GesmbH
. Flughafhafen Wien AG
. Austrian Airlines
. Casinos Austria
. OMV
. Salinen Austria GesmbH
. VA Stahl
. VA Tech
. Austria Metall AG
. Verbund Elektrizit"tswerke GesmbH
. Bundesforste
Ziele des Privatisierungsprogrammes sollen dabei sein:
a) Verbesserung der Leistungsf"higkeit der ehemaligen "Staatsbetriebe"
b) Verringerung bzw. v”llige Rckdr"ngung des parteipolitischen Einflusses auf
die Fhrung der jeweiligen Unternehmen
c) Schaffung der M”glichkeit fr Besch"ftigte der Betriebe sowie fr breite Schichten der
Bev”lkerung, Anteile an den angefhrten Staatsunternehmen erwerben zu k”nnen
d) Aufhebung der bisher vorhandenen monopolistischen Strukturen
e) Entlastung des Staatshaushaltes durch die mit diesen Anteilsver"uáerungen
erzielten Erl”se
Grunds"tzich haben die Privatsierungen unter den Rahmenbedingungen sowie den
Bestimmungen des nationalen und europ"ischen Wettbewerbsrechts zu erfolgen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuá beantragt.