293/AE

der Abgeordneten DI Prinzhorn .

und Kollegen

betreffend

die rasche Privatisierung von noch in Staatsbesitz befindiichen Unternehmen

und Unternehmensteilen

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich anhand zahlreicher Beispiele gezeigt, daá staatlich

gefhrte und kontrollierte Betriebe in aller Regel als ineffizient, krisenanf"llig und - gegenber

vergleichbaren Privatbetrieben - als schwerf"llig und wenig flexibel bezeichnet werden drfen.

So wurden etwa im Bereich der staatlichen Schwerindustrie, nicht selten verursacht durch

Miámanagement und politische Rcksichtnahmen, wertvolle Potentiale leichtfertig verspielt.

Der Wirtschaftsstandort ™sterreich gilt heute - bedingt sowohl durch Strukturschw"chen der

heimischen Wirtschaft als auch durch europa- und weltweite Einfláe - zunehmend als

gef"hrdet.

In dieser Phase hat ™sterreich gute Chancen, durch die Wiederentdeckung des privaten Sektors,

durch die Reprivatisieruug weiter Teile ganz oder teilweise in Staatsbesitz stehender

Unternehmen wertvolle wirtschaftspolitische Impulse zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

E n t s c h l i e á u n g s a n t r a g

Der Nationalrat wolle beschlieáen:

"Der Bundesminister fr Finanzen wird aufgefordert, in šbereinstimmung mit der gesamten

Bundesregierung, zur Sicherung der Arbeitspl"tze und des Wirtschaftsstandortes ™sterreich

sowie zur Entlastung des Staatshaushalts, folgende Maánahmen vorzubereiten:

Die rasche und vollst"ndige Privatisierung von folgenden Unternehmen der ”ffentlichen Hand:

: Austria Tabak

. Bank Austria AG

. Creditanstalt Bankverein

. ™sterreichische Postsparkasse

. Bundessportheime

. Dorotheum GesmbH

. ™sterreichiscsche Staatsdruckerei

. ™sterreichischer Bundesverlag GesmbH

. Flughafhafen Wien AG

. Austrian Airlines

. Casinos Austria

. OMV

. Salinen Austria GesmbH

. VA Stahl

. VA Tech

. Austria Metall AG

. Verbund Elektrizit"tswerke GesmbH

. Bundesforste

Ziele des Privatisierungsprogrammes sollen dabei sein:

a) Verbesserung der Leistungsf"higkeit der ehemaligen "Staatsbetriebe"

b) Verringerung bzw. v”llige Rckdr"ngung des parteipolitischen Einflusses auf

die Fhrung der jeweiligen Unternehmen

c) Schaffung der M”glichkeit fr Besch"ftigte der Betriebe sowie fr breite Schichten der

Bev”lkerung, Anteile an den angefhrten Staatsunternehmen erwerben zu k”nnen

d) Aufhebung der bisher vorhandenen monopolistischen Strukturen

e) Entlastung des Staatshaushaltes durch die mit diesen Anteilsver"uáerungen

erzielten Erl”se

Grunds"tzich haben die Privatsierungen unter den Rahmenbedingungen sowie den

Bestimmungen des nationalen und europ"ischen Wettbewerbsrechts zu erfolgen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuá beantragt.