308/A(E)
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kier und Partner/innen
betreffend Sicherstellung der Dotierung des "Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte"
Für die Jahre 1996 und 1997 ist im jeweiligen Bundesvoranschlag eine Dotierung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte jeweils nur in der Höhe von 1000 ÖS vorgesehen. Da dem Antragsteller bekannt ist, daß 'In mehreren Kuratoriumssitzungen des Fonds darüber debattiert wurde, daß die Zukunft desselben angesichts der radikalen Kürzung der Mittel (noch im Jahre 1995 standen 9,6 Mio. ÖS zur Verfügung, im Jahre 1994 gar noch 19,1 Mio.) gefährdet erscheint, jedoch mit einer Abnahme der Anträge und Ansuchen an den Fonds keinesfalls zu rechnen ist, scheint es mehr als unverständlich, daß der Fonds nur mit einem "Erinnerungsposten" dotiert wurde. Auch wenn den Antragstellern bewußt ist, daß für das Jahr 1996 noch keine echte Gefahr für den Weiterbestand des Fonds bestand, da aus den vergangenen Jahren Reserven vorhanden waren, stellt sich doch die Frage, wie lange der Fonds ausschließlich durch Rückgriff auf diese mittlerweile fast völlig aufgebrauchten - Reserven wird weiter seine Funktion erfüllen können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
308/A(E)
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen.-
"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert in Absprache mit dem Bundesminister für Finanzen so rechtzeitig Budgetumschichtungen vorzunehmen, daß der Nationalfonds für Behinderte zumindest ab 1997 wieder eine ausreichende Summe zur Verfügung hat, um die ihm übertragenen Aufgaben der subsidiären Hilfestellung wahrnehmen zu können."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.