31/AE

 

 

 

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Kollegen

betreffend Regelung der obertägigen Ablagerung von Abfällen im Gesetzesrang

 

Die geplante Verordnung über die obertägige Ablagerung von Abfällen wird für die

österreichische Abfallwirtschaft einschneidende Veränderungen mit sich bringen.

Die grundsätzliche Haltung in der Abfallwirtschaftspolitik geht vom obersten Prinzip der

Müllvermeidung und Müllverwertung (wie auch im AWG festgeschrieben) aus.

Bestimmungen, die die Errichtung und den Betrieb von Deponien regeln, müßten daher aus

dieser Sicht mit einem nationalen Abfallwirtschaftskonzept kombiniert werden und im

Gesetzesrang erfolgen. Ein solches Konzept müßte Vermeidungs- und Reduktionsziele für das

Abfallaufkommen festschreiben und entsprechende Umstiegs- bzw. Ausstiegsszenarien für die

Wirtschaft aus der müllintensiven Produktion anbieten.

Die Regelung der Errichtung und des Betriebs von Abfalldeponien mittels Verordnung ist

diesbezüglich daher als bedenklich einzustufen; zielführender und kontrollierbarer wäre eine

Regelung in Gesetzesrang.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Umwelt wird ersucht, von der Regelung für die obertägige

Ablagerung von Abfällen im Verordnungsrang abzusehen und dem Nationalrat eine

entsprechende Regierungvorlage (Deponiegesetz) vorzulegen.

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.