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der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Kollegen
betreffend Regelung der obertägigen Ablagerung von Abfällen im Gesetzesrang
Die geplante Verordnung über die obertägige Ablagerung von Abfällen wird für die
österreichische Abfallwirtschaft einschneidende Veränderungen mit sich bringen.
Die grundsätzliche Haltung in der Abfallwirtschaftspolitik geht vom obersten Prinzip der
Müllvermeidung und Müllverwertung (wie auch im AWG festgeschrieben) aus.
Bestimmungen, die die Errichtung und den Betrieb von Deponien regeln, müßten daher aus
dieser Sicht mit einem nationalen Abfallwirtschaftskonzept kombiniert werden und im
Gesetzesrang erfolgen. Ein solches Konzept müßte Vermeidungs- und Reduktionsziele für das
Abfallaufkommen festschreiben und entsprechende Umstiegs- bzw. Ausstiegsszenarien für die
Wirtschaft aus der müllintensiven Produktion anbieten.
Die Regelung der Errichtung und des Betriebs von Abfalldeponien mittels Verordnung ist
diesbezüglich daher als bedenklich einzustufen; zielführender und kontrollierbarer wäre eine
Regelung in Gesetzesrang.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Umwelt wird ersucht, von der Regelung für die obertägige
Ablagerung von Abfällen im Verordnungsrang abzusehen und dem Nationalrat eine
entsprechende Regierungvorlage (Deponiegesetz) vorzulegen.
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.