323/AE
der Abg. Dr. Salzl, Mag. Haupt
und Kollegen
betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem
Hygienestandard
Von Importfuttermitteln aus Tier- und Knochenmehl, das aus Anlagen mit einem niedrigen
Hygienestandard stammt, gehen große Gefahren für die Gesundheit unserer Haustiere und
damit auch für den Menschen aus.
Zur Abwendung solcher Risiken wurde dieser Antrag bereits am 24.10.1996 im
Gesundheitsausschuß eingebracht. aber im Interesse des Zustandekommens eines
Fünfparteienantrages zurückgezogen.
Dieser Fünfparteienantrag wurde jedoch vom Nationalrat am 31.10.1996 nicht beschlossen,
sondern wieder an den Gesundheitsausschuß rückverwiesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten steIIen folgcnden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschIießen :
"Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz und der Bundesmimster für
Land- und Forstwirtschaft werden ersucht, ein generelles Fütterungsverbot für Tier- und
Knochenmehl, das nicht aus österreichischen oder diesen in Hygiene- und Kontrollstandard
zumindest gleichwertigen TKV stammt, zu erlassen. Dieses Verbot sollte gelten, bis die
Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier- und Knochenmehl
ausgeschlossen werden kann.
Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht bis
Ende 1996 einen Bericht vorzuIegen, der die Risikopotentiale beschreibt, die von der
Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier-, Knochen- und
FischmehI ausgehen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.