323/AE

 

 

 

der Abg. Dr. Salzl, Mag. Haupt

und Kollegen

betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem

Hygienestandard

 

Von Importfuttermitteln aus Tier- und Knochenmehl, das aus Anlagen mit einem niedrigen

Hygienestandard stammt, gehen große Gefahren für die Gesundheit unserer Haustiere und

damit auch für den Menschen aus.

Zur Abwendung solcher Risiken wurde dieser Antrag bereits am 24.10.1996 im

Gesundheitsausschuß eingebracht. aber im Interesse des Zustandekommens eines

Fünfparteienantrages zurückgezogen.

 

Dieser Fünfparteienantrag wurde jedoch vom Nationalrat am 31.10.1996 nicht beschlossen,

sondern wieder an den Gesundheitsausschuß rückverwiesen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten steIIen folgcnden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschIießen :

 

"Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz und der Bundesmimster für

Land- und Forstwirtschaft werden ersucht, ein generelles Fütterungsverbot für Tier- und

Knochenmehl, das nicht aus österreichischen oder diesen in Hygiene- und Kontrollstandard

zumindest gleichwertigen TKV stammt, zu erlassen. Dieses Verbot sollte gelten, bis die

Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier- und Knochenmehl

ausgeschlossen werden kann.

 

 

Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht bis

 

Ende 1996 einen Bericht vorzuIegen, der die Risikopotentiale beschreibt, die von der

 

Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier-, Knochen- und

 

FischmehI ausgehen."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.