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E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

 

der Abgeordneten Haller, Apfelbeck, Aumayr, Madl, Dr. Partik-Pable, Dr. Povysil, Rossmann

und Kollegen

betreffend Frauen-Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Frauenpensionen

 

 

Die Situation der österreichischen Frauen ist nach 20 Jahren sozialistisch dominierter Frau-

enpolitik unbefriedigend. Nach wie vor sind in Österreich hunderttausende Frauen ohne ei-

genständige Absicherung, ist das Kinderbetreuungssystem unzureichend ausgebaut und die

Familienarbeit ist der Ewerbstätigkeit noch immer nicht gleichgesetzt.

Die Notwendigkeit eines gesondert geführten Frauenministeriums ist unserer Meinung nach

nicht gegeben, vielmehr sollten sich die Politikerinnen bemühen, die weiblichen Denkansätze

in allen Ressorts in angemessener Relation einfließen zu lassen.

 

Wir Freiheitlichen fordem in erster Linie die volle Wahlfreiheit von Frauen zwischen Beruf

und Familie oder Familie und Beruf, ohne daß Entscheidungen nach ideologischen Ge-

sichtspunkten diskriminiert werden.

Laut einer Studie, die in den Metropolen der Europäischen Union durchgeführt wurde, ist der

Wunsch nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei jungen Frauen besonders hoch.

Frauenpolitik muß daher Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche

Akzeptanz von Frauen sowie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen.

 

Frauenpolitik muß sach- und realitätsbezogen sein und sich an den tatsächlichen Bedürfnissen

orientieren.

 

Erwerbstätigkeit:

Die Struktur der Erwerbstätigen unterliegt Veränderungen, insbesondere durch eine zuneh-

mende Erwerbsbeteiligung der Frauen. Im internationalen Vergleich schneidet Österreich in

bezug auf die Erwerbsquote bei Frauen eher schlecht ab. Führend sind in dieser Hinsicht die

skandinavischen Länder, allen voran Dänemark; nur in den südlichen Ländern Europas ist die

Ewerbsquote noch geringer.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist durchaus wünschenswert, jedoch hat man verabsäumt,

vorher soziale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit vor allem Frauen nicht benachteiligt

sind. Man kann nicht Ladenöffnungszeiten liberalisieren, ohne vorher entsprechende Struk-

turen zu schaffen. Zuerst muß das soziale Umfeld verändert werden, bevor Arbeitszeiten und

Ladenöffnungszeiten flexibel gestaltet werden. (angepaßte Kindergartenöffnungszeiten, keine

EinkommensverIuste durch Spezialverträge z.B. Werkverträge, Schaffung öffentlicher Ver-

kehrsstrukturen)

 

Kinderbetreuung:

Die Familie schafft Geborgenheit, gibt den notwendigen Rückhalt und bereichert das Leben.

Diese Sichtweise vertritt der Großteil der ÖsterreicherInnen und als persönliches Ziel nennen

sie eine intakte und gut funktionierende Familie.

Die Situation der österreichischen Familien ist jedoch alles andere als zufriedenstellend.

Es leben rund 104.000 Familien mit 217.000 Kindern in Armut, vor allem Mehrkindfamilien

und Alleinerzieher. Eltem sollen die Art und Weise der Kindererziehung frei wählen können,

ohne an finanzielle Grenzen gebunden zu sein.

 

Pensionsrechtliche Absicherung:

Rund 400.000 Frauen in Österreich haben keine eigene pensionsrechtliche Absicherung, da sie

überwiegend Familienarbeit geleistet haben. Besonders bei Verlust des Partners, sei es durch

Scheidung, Trennung oder Tod, geraten jene Frauen in Notsituationen, die ihr ganzes Leben

ihre Arbeitskraft der Familie zur Verfügung gestellt haben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen,

der insbesondere folgende Grundsätze enthält:

 

* Alle - sowohl Frauen als auch Männer - sollen in Zukunft Anspruch auf eine eigene

Pension haben, das heißt:

 

1. volle Anrechnung der Kindererziehungs- und Pflegezeiten für die Pension;

2. soziale Absicherung jener Frauen, die sich für den Arbeitsplatz Familie entschieden

haben (Möglichkeit: Kinderbetreuungsscheck);

3. Sicherstellung von Pensionsansprüchen nach Scheidung oder Trennung durch

Versorgungsausgleich bzw. Ehegattensplitting;

 

* Besser Chancen für Frauen im Berufsleben; das heißt:

 

1. Beseitigung der Unterschiedlichkeit im Lohn- und Gehaltsniveau bei gleicher Ar-

beitsleistung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes;

2. Gleichstellung von selbständig Erwerbstätigen, Freiberuflerinnen und Bäuerinnen

bei Erziehungszeiten und Krankheit mit den unselbständigen Erwerbstätigen;

3. Aufhebung des Nachtarbeitverbotes;

4. flexibIere und familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle;

5. soziaIe Regelungen und Schaffung von Rahmenbedingungen

(Strukturverbesserungen); um die flexiblen Arbeitszeitformen nicht auf dem Rücken

der Frauen wirksam werden zu lassen;

6. Wiedereinstiegshilfen in den Beruf durch ausreichende Förderprogramme und das

Recht auf Fortbildung in den Erziehungszeiten;

7. steuerliche Absetzbarkeit der Fortbildung während der Erziehungszeit (Karenz) und

steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen.

9. alternative Arbeits(zeit)modelle, wie Tele-Heimarbeit als neue Form der beruflichen

Tätigkeit

 

* Kindererziehung ist nicht nur Frauensache, das heißt:

 

1.Wahlfreiheit der Frauen zwischen Beruf und Familie, ohne daß diese Entscheidung

nach ideologischen Gesichtspunkten diskriminiert werden durch:

a) Minderung des finanziellen Drucks "arbeiten gehen zu müssen'' durch ein attraktives

Steuersystem für Alleinverdiener

b) Direktförderung von Familienleistungen (Kinderbetreuungsscheck)

c) Mehrkinderstaffelung der Familienbeihilfen.

2. steuerIiche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (durch die Zunahme der

Frauenerwerbstätigkeit wird der Arbeitsmarkt Privathaushalt immer zukunfts-

trächtiger);

3. steuerliche Förderung für Betriebskindergärten;

4. flächendeckender Ausbau und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmüttern/

vätern, Anerkennung als Berufsbild Tagesmutter/vater und bundesweit einheit-

liche Ausbildung von Tagesmüttern/vätern;

5.Durchrechnungsmöglichkcit für zusätzlichen Verdienst bei Karenzgeldbe-

zieherinnen; verstärktc MögIichkcit der Berufstätigkeit der Karenzgeldbe-

zieherinnen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.