347/A

 

 

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen

neuer rechtssetzender Maßnahmen

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen neuer

rechtssetzender Maßnahmen (Umweltwirkungsgesetz - UWG)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

§ 1. (1 ) Jedem Entwurf für ein Bundesgesetz oder eine Verordnung ist von dem

Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich der Entwurf ausgearbeitet wurde, eine

Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die Umwelt anzuschließen, aus der

insbesondere hervorzugehen hat, ob und inwiefern die Durchführung der

vorgeschlagenen Vorschrift voraussichtlich Auswirkungen

1. auf den Energieverbrauch und das Verkehrsaufkommen,

2. auf den Verbrauch von Rohstoffenreserven,

3. auf die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalt, die Abfallentsorgung, die

Emission von Luftverunreinigungen und Schadstoffen in Gewässer

einschließlich des Grundwassers und

4. auf die Landnutzung, die Landschaft und den Naturschutz haben wird.

 

(2) Die Stellungnahme hat insbesondere die Angaben zu enthalten,

1. ob die Durchführung der Vorschrift voraussichtlich erkennbare oder meßbare

Auswirkungen auf die Umwelt haben wird,

2. ob diese Auswirkungen nur langfristig oder nur großräumig erkennbar oder

meßbar sein werden,

3. ob die Durchführung der Vorschrift im Zusammenwirken mit bestehenden

Gegebenheiten voraussichtlich erkennbare oder meßbare Auswirkungen auf

die Umwelt haben wird,

4. durch welche Maßnahmen nachteilige Auswirkungen vermieden, eingeschränkt

oder, soweit möglich, ausgeglichen werden können,

5. welche anderen Lösungsmöglichkeiten geprüft wurden und die wesentlichen

Gründe für die Auswahl der vorgeschlagenen Maßnahme.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Begründung:

 

Um negative Umweltfolgen geplanter rechtssetzender Maßnahmen zu vermeiden

bzw. gering zu halten, wird vorgeschlagen die gesetzliche Grundlage zu schaffen um

schon im Zuge der Erarbeitung von Bundesgesetzen und Verordnungen ihre

potentiellen Auswirkungen auf den Energie-. Rohstoff- und Landschaftsverbrauch

sowie auf die Entwicklung der Abfallmengen und des Schadstoffausstosses

abzuschätzen. Dazu sind sämtliche Bundesgesetze und Verordnungen vom jeweils

zuständigen Bundesministerium einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.

 

Ziel dieser Strategischen Umweltprüfung ist es, schon in der Planung und Erarbeitung

eines Bundesgesetzes oder einer Verordnung mögliche ökologische Folgen zu

erkennen und so umweltpolitische Leitlinien in allen Bundesregelungen einheitlich zu

berücksichtigen. Darüber hinaus liefern die im Rahmen des Stellungnahmeverfahren

kommentierten Ergebnisse Strategischer Umweltprüfungen zusätzliche lnformationen

für die Entscheidung der politisch Verantwortlichen.

 

 

ln formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung binnen drei Monate

verlangt sowie die nachfolgende Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.