347/A
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen
neuer rechtssetzender Maßnahmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen neuer
rechtssetzender Maßnahmen (Umweltwirkungsgesetz - UWG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1 ) Jedem Entwurf für ein Bundesgesetz oder eine Verordnung ist von dem
Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich der Entwurf ausgearbeitet wurde, eine
Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die Umwelt anzuschließen, aus der
insbesondere hervorzugehen hat, ob und inwiefern die Durchführung der
vorgeschlagenen Vorschrift voraussichtlich Auswirkungen
1. auf den Energieverbrauch und das Verkehrsaufkommen,
2. auf den Verbrauch von Rohstoffenreserven,
3. auf die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalt, die Abfallentsorgung, die
Emission von Luftverunreinigungen und Schadstoffen in Gewässer
einschließlich des Grundwassers und
4. auf die Landnutzung, die Landschaft und den Naturschutz haben wird.
(2) Die Stellungnahme hat insbesondere die Angaben zu enthalten,
1. ob die Durchführung der Vorschrift voraussichtlich erkennbare oder meßbare
Auswirkungen auf die Umwelt haben wird,
2. ob diese Auswirkungen nur langfristig oder nur großräumig erkennbar oder
meßbar sein werden,
3. ob die Durchführung der Vorschrift im Zusammenwirken mit bestehenden
Gegebenheiten voraussichtlich erkennbare oder meßbare Auswirkungen auf
die Umwelt haben wird,
4. durch welche Maßnahmen nachteilige Auswirkungen vermieden, eingeschränkt
oder, soweit möglich, ausgeglichen werden können,
5. welche anderen Lösungsmöglichkeiten geprüft wurden und die wesentlichen
Gründe für die Auswahl der vorgeschlagenen Maßnahme.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Begründung:
Um negative Umweltfolgen geplanter rechtssetzender Maßnahmen zu vermeiden
bzw. gering zu halten, wird vorgeschlagen die gesetzliche Grundlage zu schaffen um
schon im Zuge der Erarbeitung von Bundesgesetzen und Verordnungen ihre
potentiellen Auswirkungen auf den Energie-. Rohstoff- und Landschaftsverbrauch
sowie auf die Entwicklung der Abfallmengen und des Schadstoffausstosses
abzuschätzen. Dazu sind sämtliche Bundesgesetze und Verordnungen vom jeweils
zuständigen Bundesministerium einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.
Ziel dieser Strategischen Umweltprüfung ist es, schon in der Planung und Erarbeitung
eines Bundesgesetzes oder einer Verordnung mögliche ökologische Folgen zu
erkennen und so umweltpolitische Leitlinien in allen Bundesregelungen einheitlich zu
berücksichtigen. Darüber hinaus liefern die im Rahmen des Stellungnahmeverfahren
kommentierten Ergebnisse Strategischer Umweltprüfungen zusätzliche lnformationen
für die Entscheidung der politisch Verantwortlichen.
ln formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung binnen drei Monate
verlangt sowie die nachfolgende Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.