349/AE

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Möglichkeit des Stimmensplittings bei Landtagswahlen

 

 

 

 

 

 

Bei der Diskussion um eine Neufassung der oberösterreichischen Landtagswahlordnung

besteht seitens aller Parteien die grundsätzliche Bereitschaft, die Möglichkeit eines

" Stimmensplittings" vorzusehen. Allerdings gibt es Bedenken dahingehend, ob ein

''Stimmensplitting" mit dem Homogenitätsgebot der Bundesverfassung in Einklang steht.

 

Im Sinne einer Stärkung der Verfassungsautonomie der Länder schlagen die unterfertigten

Abgeordneten daher vor, bundesverfassungsgesetzlich klarzustellen, daß die Einführung

eines ''Stimmensplittings" bei Landtagswahlen zulässig ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage

vorzulegen, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz dahingehend geändert wird, daß ein

" Stimmensplitting" bei Landtagswahlen möglich ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.