349/AE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend Möglichkeit des Stimmensplittings bei Landtagswahlen
Bei der Diskussion um eine Neufassung der oberösterreichischen Landtagswahlordnung
besteht seitens aller Parteien die grundsätzliche Bereitschaft, die Möglichkeit eines
" Stimmensplittings" vorzusehen. Allerdings gibt es Bedenken dahingehend, ob ein
''Stimmensplitting" mit dem Homogenitätsgebot der Bundesverfassung in Einklang steht.
Im Sinne einer Stärkung der Verfassungsautonomie der Länder schlagen die unterfertigten
Abgeordneten daher vor, bundesverfassungsgesetzlich klarzustellen, daß die Einführung
eines ''Stimmensplittings" bei Landtagswahlen zulässig ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz dahingehend geändert wird, daß ein
" Stimmensplitting" bei Landtagswahlen möglich ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.