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der Abgeordneten Apfelbeck, DI. Schöggl, Dr. Grollitsch, Rossmann, Lafer und Koller

 

betreffend die Erstellung weiterer unabhängiger Gutachten zur Notwendigkeit der Errichtung

einer 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" sowie die Änderung des

Starkstromwegegesetzes aus 1968 hinsichtlich eines Bürgerbeteiligungsverfahrens im Sinne

des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP - G) und die Erstellung einer

unabhängigen Studie betreffend dezentrale Energieversorgung als Alternative zum

Verbundnetz für den Raum Oststeiermark.

 

Die Argumentation der Verbundgesellschaft im Rahmen der Diskussion um die Errichtung

der 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" stützt sich im wesentlichen

ausschließlich auf ein vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Jahre  1992

in Auftrag gegebenes Gutachten der beiden Experten für Energieübertragungssysteme Prof.

Dr. Kurt Edwin und Prof. DI. Hans Glavitsch. Aus diesem Gutachten geht hervor, daß der

sofortige und uneingeschränkte Bau der oben genannten 380 kV - Leitung im

gesamtösterreichischen Interesse liege. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde vom Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kein weiteres Gutachten in Auftrag

gegeben, das die von Dr. Edwin und DI. Glavitsch erzielten Ergebnisse bestätigt oder

gegebenenfalls auch eingeschränkt bzw. widerlegt hätte.

 

Im Gegenteil, ein weiteres vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bei

den oben genannten Experten in Auftrag gegebenes und noch in Arbeit befindliches

Gutachten wird voraussichtlich auch für die Oststeiermark die Notwendigkeit der Errichtung

einer 380 kV - Leitung hervorheben.

 

Anbetracht der Notwendigkeit einer ausführlichen und differenzierten Information der

Öffentlichkeit betreffend die Errichtung der genannten 380 kV Leitung und der vorliegenden,

massiven Bürgerproteste gegen die Errichtung der 380 kV - Leitung in der von der

Verbundgesellschaft geplanten Form, liegt die Erstellung weiterer Gutachten im Interesse all

jener, die bei gleichzeitiger Sicherstellung der innerösterreichischen Stromversorgung auch

der ökologisch und ökonomisch verträglichsten Variante den Vorzug geben wollen.

 

Darüber hinaus ist aufgrund des derzeit geltenden Starkstromwegegesetzes aus 1968 das

Mitspracherecht von Gemeinden und Anrainer im Falle des Baues einer Starkstromleitung

nicht gewährleistet, was der ausgebauten Bürgerbeteiligung im Sinne des UVP - G wesentlich

widerspricht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1 . Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, weitere unabhängige

Experten mit der Erstellung von Gutachten betreffend die Notwendigkeit der Errichtung

der 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" für die Sicherung der

innerösterreichischen Stromversorgung zu beauftragen.

 

2. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, eine Änderung des

Starkstromwegegesetzes 1968 dahingehend vorzubereiten, daß im Falle des

Starkstromleitungsausbaues ein Bürgerbeteiligungungs- bzw. Anrainerverfahren im Sinne

des UVP - G erfolgen muß.

 

3. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, den Bescheid nach

den Bestimmungen des Starkstromwegegesetzes betreffend die Errichtung der oben

genannten 380 kV - Leitung erst nach Prüfung der vorliegenden Ergebnisse der unter Punkt

1 . genannten Gutachten bzw. nach der unter Punkt 2. genannten Beteiligungsverfahren zu

erlassen.

 

4. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, in Zusammenhang

mit dem unter Punkt 1 . genannten Gutachten, unabhängige Experten mit der Erstellung

einer Studie betreffend Alternativen zum Verbundnetz in Hinblick auf eine dezentrale

Energieversorgung unter Einbeziehung aller relevanten Möglichkeiten der regionalen

Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen für den Raum Oststeiermark zu

beauftragen.

 

5. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, die rechtliche

Situation von unabhängigen Gutachtern dahingehend prüfen zu lassen, wieweit aufgrund

der Schlußakte der europäischen Energiecharta bzw. der Richtlinie 90/547/EWG des Rates

vom 29. Oktober  990 über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze der

Atomstromtransit über das Leitungsnetz der Verbundgesellschaft unterbunden werden kann

bzw. zugelassen werden muß.

 

6. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, über dieses

Prüfergebnis dem Umweltausschuß des Nationalrates Bericht zu erstatten und zuvor keine

Bau- und Betriebsbewilligung für die 380 kV - Leitung UW Wien Südost - UW Kainachtal

- oder Teile der Leitung - zu erteilen.

 

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.