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der Abgeordneten Apfelbeck, DI. Schöggl, Dr. Grollitsch, Rossmann, Lafer und Koller
betreffend die Erstellung weiterer unabhängiger Gutachten zur Notwendigkeit der Errichtung
einer 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" sowie die Änderung des
Starkstromwegegesetzes aus 1968 hinsichtlich eines Bürgerbeteiligungsverfahrens im Sinne
des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP - G) und die Erstellung einer
unabhängigen Studie betreffend dezentrale Energieversorgung als Alternative zum
Verbundnetz für den Raum Oststeiermark.
Die Argumentation der Verbundgesellschaft im Rahmen der Diskussion um die Errichtung
der 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" stützt sich im wesentlichen
ausschließlich auf ein vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Jahre 1992
in Auftrag gegebenes Gutachten der beiden Experten für Energieübertragungssysteme Prof.
Dr. Kurt Edwin und Prof. DI. Hans Glavitsch. Aus diesem Gutachten geht hervor, daß der
sofortige und uneingeschränkte Bau der oben genannten 380 kV - Leitung im
gesamtösterreichischen Interesse liege. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde vom Herrn
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kein weiteres Gutachten in Auftrag
gegeben, das die von Dr. Edwin und DI. Glavitsch erzielten Ergebnisse bestätigt oder
gegebenenfalls auch eingeschränkt bzw. widerlegt hätte.
Im Gegenteil, ein weiteres vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bei
den oben genannten Experten in Auftrag gegebenes und noch in Arbeit befindliches
Gutachten wird voraussichtlich auch für die Oststeiermark die Notwendigkeit der Errichtung
einer 380 kV - Leitung hervorheben.
Anbetracht der Notwendigkeit einer ausführlichen und differenzierten Information der
Öffentlichkeit betreffend die Errichtung der genannten 380 kV Leitung und der vorliegenden,
massiven Bürgerproteste gegen die Errichtung der 380 kV - Leitung in der von der
Verbundgesellschaft geplanten Form, liegt die Erstellung weiterer Gutachten im Interesse all
jener, die bei gleichzeitiger Sicherstellung der innerösterreichischen Stromversorgung auch
der ökologisch und ökonomisch verträglichsten Variante den Vorzug geben wollen.
Darüber hinaus ist aufgrund des derzeit geltenden Starkstromwegegesetzes aus 1968 das
Mitspracherecht von Gemeinden und Anrainer im Falle des Baues einer Starkstromleitung
nicht gewährleistet, was der ausgebauten Bürgerbeteiligung im Sinne des UVP - G wesentlich
widerspricht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG :
Der Nationalrat wolle beschließen:
1 . Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, weitere unabhängige
Experten mit der Erstellung von Gutachten betreffend die Notwendigkeit der Errichtung
der 380 kV - Leitung "UW Kainachtal - UW Wien Südost" für die Sicherung der
innerösterreichischen Stromversorgung zu beauftragen.
2. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, eine Änderung des
Starkstromwegegesetzes 1968 dahingehend vorzubereiten, daß im Falle des
Starkstromleitungsausbaues ein Bürgerbeteiligungungs- bzw. Anrainerverfahren im Sinne
des UVP - G erfolgen muß.
3. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, den Bescheid nach
den Bestimmungen des Starkstromwegegesetzes betreffend die Errichtung der oben
genannten 380 kV - Leitung erst nach Prüfung der vorliegenden Ergebnisse der unter Punkt
1 . genannten Gutachten bzw. nach der unter Punkt 2. genannten Beteiligungsverfahren zu
erlassen.
4. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, in Zusammenhang
mit dem unter Punkt 1 . genannten Gutachten, unabhängige Experten mit der Erstellung
einer Studie betreffend Alternativen zum Verbundnetz in Hinblick auf eine dezentrale
Energieversorgung unter Einbeziehung aller relevanten Möglichkeiten der regionalen
Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen für den Raum Oststeiermark zu
beauftragen.
5. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, die rechtliche
Situation von unabhängigen Gutachtern dahingehend prüfen zu lassen, wieweit aufgrund
der Schlußakte der europäischen Energiecharta bzw. der Richtlinie 90/547/EWG des Rates
vom 29. Oktober 990 über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze der
Atomstromtransit über das Leitungsnetz der Verbundgesellschaft unterbunden werden kann
bzw. zugelassen werden muß.
6. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, über dieses
Prüfergebnis dem Umweltausschuß des Nationalrates Bericht zu erstatten und zuvor keine
Bau- und Betriebsbewilligung für die 380 kV - Leitung UW Wien Südost - UW Kainachtal
- oder Teile der Leitung - zu erteilen.
In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.