365/AE

 

 

 

Die qualvollen Lebendtiertransporte durch ganz Europa und von Europa nach Übersee zeigen

beispielhaft, daß dem Tierschutz in der Europäischcn Union nur eine sehr untergeordnete

Bedeutung beigemessen wird, obwohl im Kapitel "Schlußakte" des Maastricht-Vertrages eine

Erklärung zum Tierschutz enthalten ist. Darin werden EU-Parlament, Rat, Kommission und

Mitgliedstaaten ersucht. "bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechts-

vorschriften in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik. Verkehr, Binnenmarkt und

Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu

tragen." Seit diesem BeschIuß ist auf dem Gebiet des Tierschutzes in der EU nahezu nichts

Positives gcschehen.

 

Der EU-Beitritt Östcrrcichs wurde vom Verhandlungsteam der Regierungsparteien ebenfalls

nicht zum Anlaß genommen, die Umsetzung der Tierschutzerklärung in die EU-Praxis zu

verlangen.

 

Es ist also höchste Zeit, im Zuge der EU-Regierungskonferenz das Versäumte nachzuholen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle bcschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in allen EU-Gremien dafür einzusetzen, daß die

im Maastricht-Vertrag enthaltene unverbindliche Erklärung zum Tierschutz endlich in

 

konkretes EU-Recht umgewandeIt wird, insbesondere

 

. Rechtsgrundlage des Schutzes von wildlebenden Tieren, Nutz- und Haustieren und der

Berücksichtigung ihrer arteigenen Bedürfnisse (Zielbestimmung in Art. 130 r),

. Behandlung von TierschutzanIiegen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gemäß

Art. 130 s. unter Mitwirkung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Konsumenten-

schutz,

. Verankerung des Tierschutzes als Gemeinschaftstätigkeit (Art. 3 k),

. Umwidmung der Fördermittel für Lebendtiertransporte und -exporte zugunsten artgerechter

Tierhaltung und humaner SchIachtmethoden."

 

ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.