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Die qualvollen Lebendtiertransporte durch ganz Europa und von Europa nach Übersee zeigen
beispielhaft, daß dem Tierschutz in der Europäischcn Union nur eine sehr untergeordnete
Bedeutung beigemessen wird, obwohl im Kapitel "Schlußakte" des Maastricht-Vertrages eine
Erklärung zum Tierschutz enthalten ist. Darin werden EU-Parlament, Rat, Kommission und
Mitgliedstaaten ersucht. "bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechts-
vorschriften in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik. Verkehr, Binnenmarkt und
Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu
tragen." Seit diesem BeschIuß ist auf dem Gebiet des Tierschutzes in der EU nahezu nichts
Positives gcschehen.
Der EU-Beitritt Östcrrcichs wurde vom Verhandlungsteam der Regierungsparteien ebenfalls
nicht zum Anlaß genommen, die Umsetzung der Tierschutzerklärung in die EU-Praxis zu
verlangen.
Es ist also höchste Zeit, im Zuge der EU-Regierungskonferenz das Versäumte nachzuholen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle bcschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in allen EU-Gremien dafür einzusetzen, daß die
im Maastricht-Vertrag enthaltene unverbindliche Erklärung zum Tierschutz endlich in
konkretes EU-Recht umgewandeIt wird, insbesondere
. Rechtsgrundlage des Schutzes von wildlebenden Tieren, Nutz- und Haustieren und der
Berücksichtigung ihrer arteigenen Bedürfnisse (Zielbestimmung in Art. 130 r),
. Behandlung von TierschutzanIiegen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gemäß
Art. 130 s. unter Mitwirkung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Konsumenten-
schutz,
. Verankerung des Tierschutzes als Gemeinschaftstätigkeit (Art. 3 k),
. Umwidmung der Fördermittel für Lebendtiertransporte und -exporte zugunsten artgerechter
Tierhaltung und humaner SchIachtmethoden."
ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.