391/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger' Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrlingsausbildung
Ein alarmierender Lehrstellenmangel, die Tendenz zur Auslagerung von Aus- und
Weiterbildungskosten und die in manchen Betrieben zu geringe Qualität der Lehrausbildung
sind nicht nur nach unserer Ansicht Hauptprobleme der Berufsausbildung in den Betrieben.
Ergebnisse einer Studie besagen unter anderem:
40 % der Betriebe erwachsen aus der Lehrausbildung keine Kosten
60% der Betriebe kommen ohne eigene Ausbildungsinfrastruktur aus
35 bis 40% aller Lehrbetriebe erwirtschaften Nettoerträge aus den betrieblichen
Arbeitsleistungen der Lehrlinge
Ende Oktober 1996 standen bundesweit 6.400 Lehrstellensuchende 2.700 offenen
Lehrstellen gegenüber. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres war der Lehrstellenmarkt
noch ausgeglichen
Ende Jänner 1997 lag die Zahl der gemeldeten offenen Lehrstellen um 30% unter dem
Vorjahreswert, die Zahl der vorgemerkten Lehrstellensuchenden war im gleichen Zeitraum
um nahezu 24 % gestiegen.
Die Zahl der Arbeitslosen in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren betrug Ende
Jänner 1997 bereits nahezu 50.000 Personen, die Tendenz insbesondere bei den 15 bis 19-
Jährigen steigt überdurchschnittlich - Ende Jänner lag der Wert bereits um 9,2% über dem
des Vorjahres
Neben dem Problem, daß etliche Betriebe Lehrlinge als billige Arbeitskräfte zu Konditionen
der Lehrlingsentschädigung mißbrauchen, bereitet auch die Tatsache Probleme' daß viele-
auch ausbildende- Betriebe den betriebswirtschaftlichen, aber auch den
volkswirtschaftlichen Nutzen der Lehrlingsausbildung unterschätzen oder ihm schlicht
keinen Stellenwert beimessen.
Betriebe und Einrichtungen der öffentlichen Hand sind in den letzten Jahren oft mit
schlechtem Beispiel vorangegangen und haben aus Kosteneinsparungsgründen die Aufnahme
und Ausbildung von Jugendlichen eingeschränkt.
In Anbetracht der drastischen Situation am Arbeitsmarkt ist es daher dringend erforderlich,
Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrlingsausbildung
zu setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Ein Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen ist
herzustellen. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, werden durch diesen Lastenausgleich
gefördert.
2. Der Lastenausgleich soll staatliche Einrichtungen und Betriebe gleichermaßen wie
private erfassen. Auch die öffentliche Hand und ihre Einrichtungen müssen
Verantwortung für die berufliche Ausbildung tragen, d.h. am Lastenausgleich
teilnehmen .
3. Modelle aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Förderung arbeitsloser Jugendlicher sollen
ausgearbeitet und umgesetzt werden. Nach dem Vorbild bundesdeutscher Kommunen
sollen etwa Projekte zur Stadt(viertel)sanierung bei der Auftragsvergabe an die
Ausbildung und Beschäftigung von (arbeitslosen) Jugendlichen gekoppelt werden
4. Das derzeit zu spezialisierte Lehrausbildungssystem sollte überdacht und neu gestaltet
werden. Die Mobilität am Arbeitsmarkt ist durch eine großflächigere Lehrausbildung
herzustellen' neue Berufsbilder müssen rasch entwickelt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.