391/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger' Freundinnen und Freunde

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrlingsausbildung

Ein alarmierender Lehrstellenmangel, die Tendenz zur Auslagerung von Aus- und

Weiterbildungskosten und die in manchen Betrieben zu geringe Qualität der Lehrausbildung

sind nicht nur nach unserer Ansicht Hauptprobleme der Berufsausbildung in den Betrieben.

Ergebnisse einer Studie besagen unter anderem:

40 % der Betriebe erwachsen aus der Lehrausbildung keine Kosten

60% der Betriebe kommen ohne eigene Ausbildungsinfrastruktur aus

35 bis 40% aller Lehrbetriebe erwirtschaften Nettoerträge aus den betrieblichen

Arbeitsleistungen der Lehrlinge

Ende Oktober 1996 standen bundesweit 6.400 Lehrstellensuchende 2.700 offenen

Lehrstellen gegenüber. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres war der Lehrstellenmarkt

noch ausgeglichen

Ende Jänner 1997 lag die Zahl der gemeldeten offenen Lehrstellen um 30% unter dem

Vorjahreswert, die Zahl der vorgemerkten Lehrstellensuchenden war im gleichen Zeitraum

um nahezu 24 % gestiegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren betrug Ende

Jänner 1997 bereits nahezu 50.000 Personen, die Tendenz insbesondere bei den 15 bis 19-

Jährigen steigt überdurchschnittlich - Ende Jänner lag der Wert bereits um 9,2% über dem

des Vorjahres

Neben dem Problem, daß etliche Betriebe Lehrlinge als billige Arbeitskräfte zu Konditionen

der Lehrlingsentschädigung mißbrauchen, bereitet auch die Tatsache Probleme' daß viele-

auch ausbildende- Betriebe den betriebswirtschaftlichen, aber auch den

volkswirtschaftlichen Nutzen der Lehrlingsausbildung unterschätzen oder ihm schlicht

keinen Stellenwert beimessen.

Betriebe und Einrichtungen der öffentlichen Hand sind in den letzten Jahren oft mit

schlechtem Beispiel vorangegangen und haben aus Kosteneinsparungsgründen die Aufnahme

und Ausbildung von Jugendlichen eingeschränkt.

In Anbetracht der drastischen Situation am Arbeitsmarkt ist es daher dringend erforderlich,

Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrlingsausbildung zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Ein Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen ist

herzustellen. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, werden durch diesen Lastenausgleich

gefördert.

2. Der Lastenausgleich soll staatliche Einrichtungen und Betriebe gleichermaßen wie

private erfassen. Auch die öffentliche Hand und ihre Einrichtungen müssen

Verantwortung für die berufliche Ausbildung tragen, d.h. am Lastenausgleich

teilnehmen .

3. Modelle aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Förderung arbeitsloser Jugendlicher sollen

ausgearbeitet und umgesetzt werden. Nach dem Vorbild bundesdeutscher Kommunen

sollen etwa Projekte zur Stadt(viertel)sanierung bei der Auftragsvergabe an die

Ausbildung und Beschäftigung von (arbeitslosen) Jugendlichen gekoppelt werden

4. Das derzeit zu spezialisierte Lehrausbildungssystem sollte überdacht und neu gestaltet

werden. Die Mobilität am Arbeitsmarkt ist durch eine großflächigere Lehrausbildung

herzustellen' neue Berufsbilder müssen rasch entwickelt werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.