394/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend neue Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik
Eine international bereits teilweise erprobte und in Österreich schon ansatzweise diskutierte
Form zusätzlicher Arbeitsplatzschaffung ist die Möglichkeit längere Zeiträume während des
Arbeitslebens einen bezahlten Urlaub zu konsumieren. Modelle wie Sabbaticals, Arbeits-
und Bildungsurlaube und Job rotation wurden in diesem Zusammenhang schon erprobt
(Dänemark) diskutiert und in Österreich leider wieder verworfen.
1. Arbeitsurlaub:
In Abhängigkeit von der Arbeitslosen-Versicherungsdauer wird ein halbjähriger
Ausstieg (der nach mindestens 10 Versicherungsjahren maximal zwei Mal in Anspruch
genommen werden kann) aus dem Arbeitsleben mit einer Ausstiegsprämie in der Höhe
des Arbeitslosengeldes abgegolten.
Für die Dauer des Ausstiegs wird eine Ersatzarbeitskraft (gemeldete/r Arbeitslose/r)
eingestellt.
Für die aussteigenden Personen gibt es neben der Versicherungsdauer und der
Maximalzeit keine begleitenden Bedingungen. Der Arbeitsurlaub kann ganz nach
individuellen Bedürfnissen verwendet werden.
2. Bildungsurlaub:
Dieser soll ebenfalls an die Versicherungsdauer geknüpft werden, (mindestens 10
Versicherungsjahre, maximal zwei mal, Dauer 1/2 Jahr) aber sowohl in kürzeren
Tranchen als auch kumuliert (1 Jahr) in Anspruch genommen werden können.
Bei längeren Inanspruchnahmen (ab 1/2 Jahr) sollte ebenfalls eine Ersatzanstellung
erfolgen.
Die Bezahlung sollte neben dem Arbeitslosenanspruch auch die Möglichkeit umfassen,
erworbene Abfertigungsanteile in Anspruch nehmen zu können.
3. Einstiegsprämie (Job rotation Modell)
Ein entsprechendes Quantum von Beschäftigten reduziert seine Arbeitszeit (z.B. bei vier
Beschäftigten um ein Viertel, bei acht um ein Achtel). Für das freiwerdende
Arbeitsvolumen wird ein/e Arbeitslose/r eingestellt: dessen Arbeitslosenentgelt wird als
Einstiegsprämie auf alle aufgeteilt' um
so die Lohndifferenz einigermaßen zu mildern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll in Zusammenarbeit mit dem
Arbeitsmarktservice die Voraussetzungen dafür schaffen' daß die oben angeführten Modelle
aktiver Arbeitsmarktpolitik ausgearbeitet und umgesetzt werden können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.