397/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Volker Kier und Partner/innen

betreffend ausreichender Pensionsvorsorge für Soldaten des österreichischen Bundesheeres

Nicht nur das österreichische Bundesheer sondern die Republik Österreich als Ganzes verweist

immer wieder mit Stolz auf die Leistungen, die im Rahmen der Vereinten Nationen erbracht

werden. Österreich beteiligt sich seit 1960 an der Entsendung und Bereitstellung von Truppen

für die Vereinten Nationen. Seit dem ersten Einsatz im Kongo 1960 dienten etwa 36.000

Soldaten des österreichischen Bundesheeres im Rahmen der Vereinten Nationen. Der

Friedensnobelpreis, den die UN- Soldaten 1988 erhielten, unterstreicht die Bedeutung, die den

UN- Soldaten von der Weltgemeinschaft für die Bewahrung des Friedens beigemessen wird.

In der geltenden Praxis wird nun dieser Dienst zur Sicherung des Friedens als

außerordentlicher Präsenzdienst angesehen und pensionsrechtlich nur als Ersatzzeit für die

Pensionen angerechnet. Diese schwer verständliche Regelung muß als nicht zufriedenstellend

angesehen werden .

Diese unbefriedigende Regelung trifft auch jene, die freiwillige Waffenübungen im Inland

leisten. Gerade freiwillige Waffenübungen sind für das Milizsystem und hier insbesondere beim

Aufbau des Milizkaders unabdingbar, wobei hier insbesondere zum Erreichen einer

Kommandantenfunktion ein beträchtliches Maß an Dienstzeiten, die eigentlich verpflichtenden

Charakter haben, notwendig ist.

Betroffen sind indes alle Präsenzdiener, auch frühere zeitverpflichtete Soldaten und

Zeitsoldaten, deren im Interesse der Republik geleisteten Präsenzdienstzeiten keine

ausreichende Berücksichtigung im Pensionsversicherungssystem finden. Damit erspart sich

der Staat zu Lasten der Betroffenen eine entsprechende soziale Absicherung, die die

Bundesregierung andernorts, besonders im privatwirtschaftlichen Bereich, "auf Schilling und

Groschen" einfordert. Wie die Werkvertragsregelung gezeigt hat, wurde unter dem Argument

der Erfassung aller Arbeitsverhältnisse in der Sozialversicherung jede nur denkbar mögliche,

sogar verfassungsrechtlich bedenkliche, Möglichkeit gewählt.

Es sei noch angemerkt, daß der Bund jährlich Zuschüsse in Milliardenhöhe für die Pensionen

leistet. Durch Beitragsleistungen des BMLV würde daher in der Folge gewährleistet sein, daß

es einerseits zu einer für die Präsenzdiener pensionsversicherungsrechtlich befriedigenden

Lösung kommt, andererseits würden diese Leistungen des BMLV zu einer Verringerung des

jährlich steigenden allgemeinen Bundeszuschusses zur Pensionsfinanzierung beitragen.

Politisch verantwortlich für den bestehenden unbefriedigenden Zustand, der in

unmißverständlicher Weise eine nicht sehr positive Haltung gegenüber denjenigen, die ihren

Dienst im Bundesheer leisteten, aufzeigt, zeichnet die gesamte Bundesregierung,

insbesondere aber der Bundesminister für Landesverteidigung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung wird

aufgefordert, umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, daß für

alle ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdiener, die während ihrer Wehrdienstzeit

erworbenen Versicherungszeiten als pensionswirksame Beitragszeiten in vollem Umfang in die

Bemessungsgrundlage der Pensionsversicherung einbezogen werden.

Des weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, für alle ordentlichen und

außerordentlichen Präsenzdiener, insbesondere im Fall von Auslandseinsätzen im Rahmen der

Vereinten Nationen, für eine Entschädigung der als Ersatzzeiten nicht beitragswirksamen

Versicherungsjahre zu sorgen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuß beantragt.