402/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abg. Dr. Alois Pumberger, Dr. Povysil, Haller, Meisinger, Apfelbeck
betreffend Impfschadengesetz
Das Impfschadengesetz, BGBl. 371/1973 mit fünf Novellierungen ist für die
betroffenen Personen nur schwer verständlich, da es im Text
ungefähr fünfzigmal auf andere Gesetzesstellen verweist.
Unpräzise Bestimmungen schaffen Rechtsunsicherheit und erschweren
es den Impfopfern, rasch und unbürokratisch Entschädigungen auf Grund
dieses Gesetzes zu erhalten.
Gerade in dieser Zeit, in der die Gefahr von übertragenen Krankheiten
wieder steigt, wäre ein ausreichender Impfschutz für die gesamte
Bevölkerung sehr wichtig, abgesehen von den dadurch möglichen Einsparungen
im Gesundheitssektor auf Grund vermiedener Erkrankungen.
Viele Menschen scheuen aber das bis zu einem gewissen Grad immer vorhandenen
Impfrisiko, wenn nicht einmal die materielle Abgeltung von Impfschäden eindeutig
und klar geregelt ist.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten hiermit den
Entschließungsantrag:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,
bis 1. Mai 1997 als Ministerialentwurf eine vollkommene Überarbeitung
des Impfschadensgesetzes zu erstellen, um
- den Gesetzestext ohne unnötige Querverweise für betroffene Bürger
klar verständlich zu machen,
-bestehende Rechtsunsicherheiten auf Grund unpräziser Bestimmungen
zu beseitigen,
-Impfopfern rasch und unbürokratisch entsprechende Entschädigungen
zukommen zu lassen,
-das Impfrisiko besser als bisher abzudecken,
-die Impfbereitschaft der Bevölkerung angesichts der steigenden Gefahr
von übertragbaren Krankheiten wieder zu verbessern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.