402/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abg. Dr. Alois Pumberger, Dr. Povysil, Haller, Meisinger, Apfelbeck

betreffend Impfschadengesetz

Das Impfschadengesetz, BGBl. 371/1973 mit fünf Novellierungen ist für die

betroffenen Personen nur schwer verständlich, da es im Text

ungefähr fünfzigmal auf andere Gesetzesstellen verweist.

Unpräzise Bestimmungen schaffen Rechtsunsicherheit und erschweren

es den Impfopfern, rasch und unbürokratisch Entschädigungen auf Grund

dieses Gesetzes zu erhalten.

Gerade in dieser Zeit, in der die Gefahr von übertragenen Krankheiten

wieder steigt, wäre ein ausreichender Impfschutz für die gesamte

Bevölkerung sehr wichtig, abgesehen von den dadurch möglichen Einsparungen

im Gesundheitssektor auf Grund vermiedener Erkrankungen.

Viele Menschen scheuen aber das bis zu einem gewissen Grad immer vorhandenen

Impfrisiko, wenn nicht einmal die materielle Abgeltung von Impfschäden eindeutig

und klar geregelt ist.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten hiermit den

Entschließungsantrag:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,

bis 1. Mai 1997 als Ministerialentwurf eine vollkommene Überarbeitung

des Impfschadensgesetzes zu erstellen, um

- den Gesetzestext ohne unnötige Querverweise für betroffene Bürger

klar verständlich zu machen,

-bestehende Rechtsunsicherheiten auf Grund unpräziser Bestimmungen

zu beseitigen,

-Impfopfern rasch und unbürokratisch entsprechende Entschädigungen

zukommen zu lassen,

-das Impfrisiko besser als bisher abzudecken,

-die Impfbereitschaft der Bevölkerung angesichts der steigenden Gefahr

von übertragbaren Krankheiten wieder zu verbessern.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.