423/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

des Abgeordnete Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend eine Machbarkeitsstudie über Strategische Umweltprüfungen für Pläne

und Programme

Bisher hat wird das Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung nur für konkrete

Projekte angewendet. Obwohl ihre Wirkung auf die Umwelt zumeist viel

weitreichender ist, werden die diesen Projekten zugrundeliegenden Politiken, Pläne

und Programme keiner verfahrensmäßigen Prüfung unterzogen.

Das Instrument der Strategischen Umweltprüfung oder Konzept-

Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die Möglichkeit die umweltrelevante Wirkung

von Vorhaben schon im Stadium von Programmen, Plänen oder politischen

Konzepte zu beurteilen.

Damit können kummulative und synergetische Effekte berücksichtigt werden, die bei

Umweltverträglichkeitsprüfungen für einzelne Projekte nicht zu erfassen sind.

Auf Projektebene werden bestimmte Varianten diskutiert. Grundsätzlich andere

Lösungsmöglichkeiten stehen nicht zur Auswahl. Werden sie von Opponenten

gefordert, kommt es zu den bekannten "Stellvertreterkämpfen", in denen es nicht

mehr um das konkrete Projekt, sondern um ein zugrundeliegendes Konzept geht.

Aus wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Gründen bietet sich dem gegenüber

die Entwicklung, Prüfung und Diskussion von gesamthaften Konzeptionen an.

Darüber hinaus geht es auch um die Vermeidung oft volkswirtschaftlich teurer

"Sachzwänge", die aus falsch oder nicht gefällten vorgelagerten Entscheidungen

resultieren.

Durch die Offenlegung der absehbaren Effekte für die Umwelt wird den

Umweltauswirkungen in höherrangigen Entscheidungen ein vergleichbarer

Stellenwert, wie budgetären, volkswirtschaftlichen oder sozialen Aspekten

zuordnen. Mittels Strategischer Umweltprüfung können damit umweltpolitische

Leitlinien auch in primär nichtumweltorientierte Konzepte integriert werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, in einer

Machbarkeitsstudie die legistischen und administrativen Voraussetzungen für die

Umsetzung des Konzeptes einer Strategischen Umweltprüfung für

raumordnungspolitisch relevante Pläne und Programme einschließlich strategischer

Pläne und Programme in den Gebieten Energie, Abfall, Wasser, Industrie,

Gewinnung mineralischer Rohstoffe, Verkehrsinfrastrukturen, Telekommunikation

und Tourismus untersuchen zu lassen. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie wird darüber hinaus ersucht, dem Nationalrat über die Ergebnisse der

Untersuchung bis Ende September 1997 zu berichten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.