423/AE XX.GP
Entschließungsantrag
des Abgeordnete Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend eine Machbarkeitsstudie über Strategische Umweltprüfungen für Pläne
und Programme
Bisher hat wird das Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung nur für konkrete
Projekte angewendet. Obwohl ihre Wirkung auf die Umwelt zumeist viel
weitreichender ist, werden die diesen Projekten zugrundeliegenden Politiken, Pläne
und Programme keiner verfahrensmäßigen Prüfung unterzogen.
Das Instrument der Strategischen Umweltprüfung oder Konzept-
Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die Möglichkeit die umweltrelevante Wirkung
von Vorhaben schon im Stadium von Programmen, Plänen oder politischen
Konzepte zu beurteilen.
Damit können kummulative und synergetische Effekte berücksichtigt werden, die bei
Umweltverträglichkeitsprüfungen für einzelne Projekte nicht zu erfassen sind.
Auf Projektebene werden bestimmte Varianten diskutiert. Grundsätzlich andere
Lösungsmöglichkeiten stehen nicht zur Auswahl. Werden sie von Opponenten
gefordert, kommt es zu den bekannten "Stellvertreterkämpfen", in denen es nicht
mehr um das konkrete Projekt, sondern um ein zugrundeliegendes Konzept geht.
Aus wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Gründen bietet sich dem gegenüber
die Entwicklung, Prüfung und Diskussion von gesamthaften Konzeptionen an.
Darüber hinaus geht es auch um die Vermeidung oft volkswirtschaftlich teurer
"Sachzwänge", die aus falsch oder nicht gefällten vorgelagerten Entscheidungen
resultieren.
Durch die Offenlegung der absehbaren Effekte für die Umwelt wird den
Umweltauswirkungen in höherrangigen Entscheidungen ein vergleichbarer
Stellenwert, wie budgetären, volkswirtschaftlichen oder sozialen Aspekten
zuordnen. Mittels Strategischer Umweltprüfung können damit umweltpolitische
Leitlinien auch in primär nichtumweltorientierte
Konzepte integriert werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, in einer
Machbarkeitsstudie die legistischen und administrativen Voraussetzungen für die
Umsetzung des Konzeptes einer Strategischen Umweltprüfung für
raumordnungspolitisch relevante Pläne und Programme einschließlich strategischer
Pläne und Programme in den Gebieten Energie, Abfall, Wasser, Industrie,
Gewinnung mineralischer Rohstoffe, Verkehrsinfrastrukturen, Telekommunikation
und Tourismus untersuchen zu lassen. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie wird darüber hinaus ersucht, dem Nationalrat über die Ergebnisse der
Untersuchung bis Ende September 1997 zu berichten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.