427/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Heide Schmidt und Partnerinnen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-
Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Art. Ba des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung Von 1929 wird
erweitert um die Ziffer 4, die wie folgt lautet:
"(4) Die Hymne der Republik hat folgenden Text:
Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land am Dome.
Land der Hämmer, zukunftsreich.
Heimat großer Töchter und Söhne.
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Volk, begnadet für das Schöne,
Vielgerühmtes Österreich.
Heiß umfehdet, wild umstritten
Liegst dem Erdteil du inmitten,
Einem starken Herzen gleich.
Hast seit frühen Ahnentagen
Hoher Sendung Last getragen,
Vielgeprüftes Österreich.
Mutig in die neuen Zeiten,
Frei und gläubig sieh uns schreiten,
Arbeitsfroh und Hoffnungsreich.
Einig laßt in uns`ren Chören.
Vaterland, Dir Treue schwören,
Vielgeliebtes Österreich."
Begründung:
Kürzlich wurde der 50. Geburtstag der Österreichischen Bundeshymne
begangen. Aus diesem Anlaß wurde wieder auf den identitätsstiftenden
Charakter eines solchen Liedes hingewiesen, das in besonders feierlicher
Weise das Gemeinschaftsgefühl ansprechen, die Zuneigung zur Heimat sowie
den Stolz auf seine Menschen ausdrücken soll. Die Gelegenheiten und
Anlässe, bei welchen die Bundeshymne gespielt und gesungen wird ,
unterstreichen die Wichtigkeit dieses Merkmals des Zusammenhaltes. ln den
Österreichischen Schulen werden den Schülerinnen Melodie wie Text als
innere und äußere Visitenkarte des Landes gelehrt und anhand des Textes
Österreichs Geographie und Geschichte erläutert.
Aus diesem Grund ist es nicht unerheblich, daß der Hinweis auf verdienstvolle
Menschen des Landes mit dem geschlechtsspezifisch eindeutig
zuzuordnenden Begriff "großer Söhne" erfolgt. Nicht nur im Hinblick auf die
historische Wahrheit des Verdienstes von Frauen für Österreich, sondern auch
wegen des vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Beitrages der Frauen
zum Gemeinwohl erscheint die Nichterwähnung unsachgemäß und ungerecht.
Dazu kommt, daß der erwähnte Text gerade wegen seiner beschriebenen
Bedeutung nicht nur als Signal empfunden, Sonde auch als solches gemeint
ist-
Im Hinblick auf die immer noch bestehende Ungleichbehandlung von Frauen
und Männern und die damit verbundene Diskriminierung der Frau ist es
Aufgabe des Staates, nicht nur die Rahmenbedingungen für die
Gleichbehandlung zu schaffen, sondern auch Beiträge zur entsprechenden
Bewußtseinsbildung zu leisten. Als ein solcher scheint gerade eine
Bundeshymne besonders geeignet.