43/AE
der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Rosenstingl
und Kollegen
betreffend steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit durch eine ökologische Reform des österreichischen
Steuersystems
Derzeit führen die hohen Steuerbelastungen zu massiven Arbeitsplatzvernichtungen. Die hohen
Umweltbelastungen durch den forcierten Einsatz von fossilen Brennstoffen zerstören den Lebensraum
zukünftiger Generationen. Auf der anderen Seite sind auch hochentwickelte Industriestaaten mit einer
zunehmenden Arbeitslosigkeit konfrontiert,. die insbesondere auf steigende Lohnnebenkosten
zurückzuführen ist. Im intetnationalen Vergleich des Lohnnebenkostensatzes liegt Österreich an der Spitze
der westlichen Industrienationen, wobei bei den Arbeitern die Lohnnebenkosten 1995 bereits 102,1 % pro
Arbeitsstunde und bei den Angestellten 94,4 % des Leistungslohnes betrugen. Bei den
lohnsummenabhängigen Steuern ist Österreich im EU-Vergleich sogar Spitzenreiter. Die dynamische
Zunahme der Lohnnebenkosten steht auch in u nmittelbarem Zus attmenhang mit der besorgniserregenden
Entwicklung der österreichischen Leistungsbilanz und gefährdet insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit
unserer Wirtschaft, die mit den Billiglohnländern mittelfristig nicht Schritt halten können wird. Mit dem
derzeitigen Steuersystem sind diese Probleme nicht zu bewältigen.
Ein ökologisch orientiertes Steuersystem wäre das geeignete Inst tument, um die wichtigsten Probleme der
Gegenwart, nämlich steigende Arbeitslosigkeit und fortschreitende Umweltzerstörung, in den Gtiff zu
bekommen, sofern im Rahmen dieser ökologischen Steuerreform der Faktor Energie steuerlich
belastet und im selben Ausmaß der Faktor Arbeit, wegen der ohnehin viel zu hohen
Lohnnebenkosten in Österreich, entlastet wird. In diesem Zusammenhang wird von Experten (etwa
Prof. Dr. Friedrich Schneider, Prof. Dr. Fritz Breuss) davor gewarnt, das mit Energiesteuern erzielbare
Mehraufkommen zum Stopfen von sogenannten Budgetlöchern zu verwenden, da dann der
gesamtwirtschaftliche Effekt für die wichtigsten volkswirtschaftlichen Eckdaten nachteilig wäre.
Als unabdingbare Voraussetzung einer freiheitlichen Zustimmung zu Ökoabgaben müssen abgesehen
von der Lohnnebenkostensenkung zumindest temporäre Ausnahmen für energieintensive und
exportorientierte Industrien und produzierende Gewerbebetriebe gesetzlich aufgenommen werden,
da die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich bei Einführung von
Energiesteuern nicht gefährdet werden darf. .
Die Freiheitlichen können sich eine spürbare Einführung von Energiesteuern mit einem
Gesamtaufkommen von ca. 42 Mrd. öS vorstellen, die als ausschließliche Bundesabgaben konzipiert
sein sollten. Aufgrund dieses Zusatzaufkommens kann der Bund Ertragsanteile aus der
Mehrwertsteuer an Länder, vor allem aber an die Gemeinden abgeben, womit einerseits die
Ko mmunalsteuer und Getränkesteuer kompensiert und andererseits die Mehrwertsteuersätze um
jeweils 2 % Punkte gesenkt werden könnten. Auf diese Weise wäre eine spürbare ökologische
Steuerreform mit einem entsprechenden Lenkungseffekt in Österreich eingeführt, die
Lohnnebenkosten durch Abschaffung der Kommunalsteuer gesenkt und durch Senkung der
Mehrwertsteuersätze der Kaufkraftabfluß gelindert. Der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wären
durch die Abschaffung der Getränkesteuer mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb
eingeräumt. Darüber hinaus hätte keine Gebietskörperschaft Aufkommenseinbußen durch dieses
aufkommensneutrale Energiesteuermodell zu befürchten.
Bei Einführung einer Energiesteuer ist jedenfalls darauf Bedacht zu nehmen, daß diese für sozia
schwache Bevölkerungsgruppen zu keiner zusätzlichen steuerlichen Gesamtbelastung führt.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf über eine
aufkommensneutrale und als ausschließliche Bundesabgabe konzipierte Energiesteuer dem Nationalrat
vorzulegen, mit deren Aufkommen im gleichen Ausmaß
1 . der Faktor Arbeit durch Abschaffung der Kommunalabgabe steuerlich entlastet wird,
2. beim Letztverbraucher durch eine Mehrwertsteuersenkung im Ausmaß von jeweils 2 % Punkten und
Abschaffung der Getränkesteuer dessen Mehrbelastung aufgrund der Energiesteuer ausgeglichen
werden kann,
3. Aufkommensneutralität auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften durch eine Neuverteilung der
Ertragsanteile an der Umsatzsteuer sichergestellt ist
4. und dabei jedenfalls darauf Bedacht genommen wird, daß für sozial schwache Bevölkerungsgruppen
keine zusätzliche Gesamtbelastung entsteht.
ln formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.