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der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Rosenstingl

und Kollegen

betreffend steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit durch eine ökologische Reform des österreichischen

Steuersystems

 

Derzeit führen die hohen Steuerbelastungen zu massiven Arbeitsplatzvernichtungen. Die hohen

Umweltbelastungen durch den forcierten Einsatz von fossilen Brennstoffen zerstören den Lebensraum

zukünftiger Generationen. Auf der anderen Seite sind auch hochentwickelte Industriestaaten mit einer

zunehmenden Arbeitslosigkeit konfrontiert,. die insbesondere auf steigende Lohnnebenkosten

zurückzuführen ist. Im intetnationalen Vergleich des Lohnnebenkostensatzes liegt Österreich an der Spitze

der westlichen Industrienationen, wobei bei den Arbeitern die Lohnnebenkosten 1995 bereits 102,1 % pro

Arbeitsstunde und bei den Angestellten 94,4 % des Leistungslohnes betrugen. Bei den

lohnsummenabhängigen Steuern ist Österreich im EU-Vergleich sogar Spitzenreiter. Die dynamische

Zunahme der Lohnnebenkosten steht auch in u nmittelbarem Zus attmenhang mit der besorgniserregenden

Entwicklung der österreichischen Leistungsbilanz und gefährdet insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit

unserer Wirtschaft, die mit den Billiglohnländern mittelfristig nicht Schritt halten können wird. Mit dem

derzeitigen Steuersystem sind diese Probleme nicht zu bewältigen.

 

Ein ökologisch orientiertes Steuersystem wäre das geeignete Inst tument, um die wichtigsten Probleme der

Gegenwart, nämlich steigende Arbeitslosigkeit und fortschreitende Umweltzerstörung, in den Gtiff zu

bekommen, sofern im Rahmen dieser ökologischen Steuerreform der Faktor Energie steuerlich

belastet und im selben Ausmaß der Faktor Arbeit, wegen der ohnehin viel zu hohen

Lohnnebenkosten in Österreich, entlastet wird. In diesem Zusammenhang wird von Experten (etwa

Prof. Dr. Friedrich Schneider, Prof. Dr. Fritz Breuss) davor gewarnt, das mit Energiesteuern erzielbare

Mehraufkommen zum Stopfen von sogenannten Budgetlöchern zu verwenden, da dann der

gesamtwirtschaftliche Effekt für die wichtigsten volkswirtschaftlichen Eckdaten nachteilig wäre.

Als unabdingbare Voraussetzung einer freiheitlichen Zustimmung zu Ökoabgaben müssen abgesehen

von der Lohnnebenkostensenkung zumindest temporäre Ausnahmen für energieintensive und

exportorientierte Industrien und produzierende Gewerbebetriebe gesetzlich aufgenommen werden,

da die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich bei Einführung von

Energiesteuern nicht gefährdet werden darf. .

Die Freiheitlichen können sich eine spürbare Einführung von Energiesteuern mit einem

Gesamtaufkommen von ca. 42 Mrd. öS vorstellen, die als ausschließliche Bundesabgaben konzipiert

sein sollten. Aufgrund dieses Zusatzaufkommens kann der Bund Ertragsanteile aus der

Mehrwertsteuer an Länder, vor allem aber an die Gemeinden abgeben, womit einerseits die

Ko mmunalsteuer und Getränkesteuer kompensiert und andererseits die Mehrwertsteuersätze um

jeweils 2 % Punkte gesenkt werden könnten. Auf diese Weise wäre eine spürbare ökologische

Steuerreform mit einem entsprechenden Lenkungseffekt in Österreich eingeführt, die

Lohnnebenkosten durch Abschaffung der Kommunalsteuer gesenkt und durch Senkung der

Mehrwertsteuersätze der Kaufkraftabfluß gelindert. Der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wären

durch die Abschaffung der Getränkesteuer mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb

eingeräumt. Darüber hinaus hätte keine Gebietskörperschaft Aufkommenseinbußen durch dieses

aufkommensneutrale Energiesteuermodell zu befürchten.

 

Bei Einführung einer Energiesteuer ist jedenfalls darauf Bedacht zu nehmen, daß diese für sozia

schwache Bevölkerungsgruppen zu keiner zusätzlichen steuerlichen Gesamtbelastung führt.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf über eine

aufkommensneutrale und als ausschließliche Bundesabgabe konzipierte Energiesteuer dem Nationalrat

vorzulegen, mit deren Aufkommen im gleichen Ausmaß

 

1 . der Faktor Arbeit durch Abschaffung der Kommunalabgabe steuerlich entlastet wird,

2. beim Letztverbraucher durch eine Mehrwertsteuersenkung im Ausmaß von jeweils 2 % Punkten und

Abschaffung der Getränkesteuer dessen Mehrbelastung aufgrund der Energiesteuer ausgeglichen

werden kann,

3. Aufkommensneutralität auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften durch eine Neuverteilung der

Ertragsanteile an der Umsatzsteuer sichergestellt ist

4. und dabei jedenfalls darauf Bedacht genommen wird, daß für sozial schwache Bevölkerungsgruppen

keine zusätzliche Gesamtbelastung entsteht.

 

ln formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.