435/AE XX.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend die Legalisierung von Cannabis
Die Herausgeber der angesehenen medizinischen Fachzeitschrift "Lancet"
stellten am 11. November 1995 in einem gemeinsamen Editorial unter dem Titel
"Entzauberung von Cannabis" fest: "Selbst das langzeitige Rauchen von
Cannabis ist nicht schädlich für die Gesundheit" .
In vielen Untersuchungen wurde bereits festgestellt, daß die
Gesundheitsschäden durch den Konsum von Cannabisprodukten geringer sind
als jene durch Alkohol oder Tabak.
Eine Neubewertung der weichen Drogen wie Marihuana oder Haschisch ist
daher angebracht. Das Gefährlichste an den sogenannten "weichen Drogen" ist
deren Illegalität, und die läßt sich durch die Entkriminalisierung und einer
Trennung der Märkte beseitigen. Beispiele sind die Coffeeshops in Holland
sowie die gerade anlaufende Abgabe von weichen Drogen in Apotheken in
Schleswig-Holstein.
Als Medizin hat Cannabis schon eine lange Tradition. Auch und gerade bei
"modernen Krankheiten" wie Krebs, Aids, Multiple Sklerose und Glaukom
können mit Cannabis Spannung, Unruhe, Streß, Appetitverlust, sowie
Gewichtsverlust positiv beeinflußt werden. Ärzte und Patienten, die Cannabis
als Medizin anwenden, tun dies derzeit aber noch illegal.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Die Bundesregierung wird aufgefordert, legistische Maßnahmen, insbesondere
eine Novellierung des neuen Suchtmittel- und Psychotropen- sowie des
Arzneimittelgesetzes für eine Legalisierung von Erwerb, Besitz, Einfuhr und
Ausfuhr von Cannabis für den eigenen Gebrauch sowie für die Legalisierung von
Cannabis als Medizin vorzubereiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.