435/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend die Legalisierung von Cannabis

Die Herausgeber der angesehenen medizinischen Fachzeitschrift "Lancet"

stellten am 11. November 1995 in einem gemeinsamen Editorial unter dem Titel

"Entzauberung von Cannabis" fest: "Selbst das langzeitige Rauchen von

Cannabis ist nicht schädlich für die Gesundheit" .

In vielen Untersuchungen wurde bereits festgestellt, daß die

Gesundheitsschäden durch den Konsum von Cannabisprodukten geringer sind

als jene durch Alkohol oder Tabak.

Eine Neubewertung der weichen Drogen wie Marihuana oder Haschisch ist

daher angebracht. Das Gefährlichste an den sogenannten "weichen Drogen" ist

deren Illegalität, und die läßt sich durch die Entkriminalisierung und einer

Trennung der Märkte beseitigen. Beispiele sind die Coffeeshops in Holland

sowie die gerade anlaufende Abgabe von weichen Drogen in Apotheken in

Schleswig-Holstein.

Als Medizin hat Cannabis schon eine lange Tradition. Auch und gerade bei

"modernen Krankheiten" wie Krebs, Aids, Multiple Sklerose und Glaukom

können mit Cannabis Spannung, Unruhe, Streß, Appetitverlust, sowie

Gewichtsverlust positiv beeinflußt werden. Ärzte und Patienten, die Cannabis

als Medizin anwenden, tun dies derzeit aber noch illegal.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Die Bundesregierung wird aufgefordert, legistische Maßnahmen, insbesondere

eine Novellierung des neuen Suchtmittel- und Psychotropen- sowie des

Arzneimittelgesetzes für eine Legalisierung von Erwerb, Besitz, Einfuhr und

Ausfuhr von Cannabis für den eigenen Gebrauch sowie für die Legalisierung von

Cannabis als Medizin vorzubereiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.