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der Abgeordneten Rossmann, Böhacker, Haigermoser
und Kollegen
betreffend Abschaffung der Getränkesteuer
Teile der östereichischen Wirtschaft werden mit Abgaben belastet, die im europäischen
Vergleich beispielos sind.
Hiezu zählt vor allem die Getränkesteuer, die seit dem gemeinsamen Binnenmarkt für den
gerade in Östereich wichtigen Tourismus sowie dem Handel ein unzumutbares
Wettbewerbsproblem geworden sind (Smekal/Sendlhofer; Der Einfluß des EU-Beitrittes auf die
Steuereinnahmen der österreichischen Gemeinden S101). Auf dem Getränkesektor besteht ein
regelrechter Einkaufsboom nach Deutschland und Italien, der zu hohen Steuerausfällen führt.
Wegen des hohen österreichischen Preisniveaus bleiben Gäste vermehrt aus, weshalb zur
Stützung von Handel, Tourismus und Gastronomie seitens der Bundesregierung dringend
Handlungen erwartet werden.
Darüber hinaus ist die Getränkesteuer auch hinsichtlich ihres relativ hohen
Verwatungskostenanteiles von 25 % problematisch und somit dem Grunde nach
reformbedürftig.
Die Getränkesteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe aufgrund freien Beschlußrechtes
der Gemeindevertretung (§ 15 Abs. 3 Z 2 FAG), die den Kommunen ein Gesamtaufkommen
von ca. 5,2 Mrd. öS bringt. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch im Rahmen von
Finanzausgleichsverhandlungen und Novellen zum Finanzausgleichsgesetz auch
Einflußmöglichkeiten auf ausschließliche Gemeindeabgaben, zu deren Erhebung der
Bundesgesetzgeber die Gemeinden ermächtigen kann (§ 7 Abs. 5 FVG). . .
Mit Abschaffung der Getränkesteuer würden der für Östereich lebensnotwendige Tourismus
wie auch der Handel wettbewerbsfähiger gemacht werden. Um den Aufkommensverlust der
Kommunen auszugleichen, ist den Gemeinden über eine als ausschließliche Bundesabgabe
konzipierte aufkommensneutrale Energiesteuer ein adäquater Ersatz über einen neu zu
verhandelnden Finanzausgleich, insbesondere durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer,
zu gewähren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher fogenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschießen :
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf, der einen Entfall
der Ermächtgung der Gemeinden zur Erhebung der Getränkesteuer bei gleichzeitigem und
aufkommensadäquatem Ersatz über den Finanzausgleich vorsieht, vorzuegen.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.