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der Abgeordneten Rossmann, Böhacker, Haigermoser

und Kollegen

betreffend Abschaffung der Getränkesteuer

Teile der östereichischen Wirtschaft werden mit Abgaben belastet, die im europäischen

Vergleich beispielos sind.

Hiezu zählt vor allem die Getränkesteuer, die seit dem gemeinsamen Binnenmarkt für den

gerade in Östereich wichtigen Tourismus sowie dem Handel ein unzumutbares

Wettbewerbsproblem geworden sind (Smekal/Sendlhofer; Der Einfluß des EU-Beitrittes auf die

Steuereinnahmen der österreichischen Gemeinden S101). Auf dem Getränkesektor besteht ein

regelrechter Einkaufsboom nach Deutschland und Italien, der zu hohen Steuerausfällen führt.

Wegen des hohen österreichischen Preisniveaus bleiben Gäste vermehrt aus, weshalb zur

Stützung von Handel, Tourismus und Gastronomie seitens der Bundesregierung dringend

Handlungen erwartet werden.

Darüber hinaus ist die Getränkesteuer auch hinsichtlich ihres relativ hohen

Verwatungskostenanteiles von 25 % problematisch und somit dem Grunde nach

reformbedürftig.

Die Getränkesteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe aufgrund freien Beschlußrechtes

der Gemeindevertretung (§ 15 Abs. 3 Z 2 FAG), die den Kommunen ein Gesamtaufkommen

von ca. 5,2 Mrd. öS bringt. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch im Rahmen von

Finanzausgleichsverhandlungen und Novellen zum Finanzausgleichsgesetz auch

Einflußmöglichkeiten auf ausschließliche Gemeindeabgaben, zu deren Erhebung der

Bundesgesetzgeber die Gemeinden ermächtigen kann (§ 7 Abs. 5 FVG). . .

Mit Abschaffung der Getränkesteuer würden der für Östereich lebensnotwendige Tourismus

wie auch der Handel wettbewerbsfähiger gemacht werden. Um den Aufkommensverlust der

Kommunen auszugleichen, ist den Gemeinden über eine als ausschließliche Bundesabgabe

konzipierte aufkommensneutrale Energiesteuer ein adäquater Ersatz über einen neu zu

verhandelnden Finanzausgleich, insbesondere durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer,

zu gewähren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher fogenden

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

Der Nationalrat wolle beschießen :

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf, der einen Entfall

der Ermächtgung der Gemeinden zur Erhebung der Getränkesteuer bei gleichzeitigem und

aufkommensadäquatem Ersatz über den Finanzausgleich vorsieht, vorzuegen.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.