450/A XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das

Geschäftsordnungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz

geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Bundes-Verfassungsgesetz wird wie folgt geändert:

Art. 53 Abs 1 lautet:

"53. (1) Der Nationalrat kann durch Beschluß oder auf Verlangen eines Viertels der

Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einsetzen . "

Artikel II

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats (BGBI 410/75 idF 438/96)

wird wie folgt geändert:

1 . Nach § 33 Abs 1 wird folgender Abs 2 eingefügt:

"(2) Einem Beschluß des Nationalrats im Sinne des § 33 Abs 1 ist ein von einem Viertel der

Abgeordneten unterfertigtes Verlangen gleichzuhalten . "

2. Die übrigen Absatzbezeichnungen ändern sich entsprechend.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuß vorgeschlagen

sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.