450/A XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das
Geschäftsordnungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz
geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Bundes-Verfassungsgesetz wird wie folgt geändert:
Art. 53 Abs 1 lautet:
"53. (1) Der Nationalrat kann durch Beschluß oder auf Verlangen eines Viertels der
Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einsetzen . "
Artikel II
Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats (BGBI 410/75 idF 438/96)
wird wie folgt geändert:
1 . Nach § 33 Abs 1 wird folgender Abs 2 eingefügt:
"(2) Einem Beschluß des Nationalrats im Sinne des § 33 Abs 1 ist ein von einem Viertel der
Abgeordneten unterfertigtes Verlangen gleichzuhalten . "
2. Die übrigen Absatzbezeichnungen ändern sich entsprechend.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuß vorgeschlagen
sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.