46/AE
der Abgeordneten Böhacker, Haigermoser, Rosenstingl
und Kollegen
betreffend steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne
Die im internationalen Vergleich relativ schwache Eigenkapitalausstattung östereichischer
Betriebe (26,3 % in der Industrie im Vergleich zur BRD 30,1 % und USA 37,3 %) führt
insbesondere seit dem EU-Beitritt und des härteren internationalen Wettbewerbes zu
zunehmenden Insolvenzwellen, die im Jahre 1995 mit 2.043 Firmenpleiten und Gesamtpassiva
von 63,1 Mrd. ÖS einen weiteren Höhepunkt erreicht haben.
Dieser Insolvenztrend, der auf nicht gemachte Hausaufgaben der BReg. vor dem EU-Beitritt
zurückzuführen ist, scheint sich aufgrund der zu Jahresbeginn auftretenden Insolvenzen in der
Baubranche fortzusetzen, soferne nicht ehestmöglich eigenkapitalfördernde steuerliche
Maßnahmen gesetzt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten werden sich daher im Zuge einer dritten großen
Steuereform für ein Betriebsteuersystem einsetzen.
Die Betriebsteuer bezweckt eine Trennung der Gewinnbesteuerung von der persönlichen
Einkommenbesteuerung. Die Betriebsteuer soll die Betriebsgewinne unabhängig von der
Rechtsform erfassen. Daher sollen der ESt nicht mehr die betrieblichen Gewinne, sondern nur
mehr die Entnahmen bzw. Ausschüttungen unterliegen. Der Vorschlag beruht auf der
Überlegung, daß der betriebliche Gewinn kein geeigneter Gradmesser der persönlichen
Leistungsfähigkeit ist und daher die Gewinnbesteuerung von der Einkommenbesteuerung
getrennt werden sollte.
Bis dahin ist jedoch Sorge dafür zu treffen, daß die derzeitige steuerliche Belastung,
insbesondere von Einzelunternehmern und Personengesellschaften ausgeglichen wird und
diesen teilweise vollhaftenden Rechtsformen eine steuerliche Begünstigung für nicht
entnommene Gewinne ermöglicht wird, wie es beispielsweise in § 11 EStG 1972 ehemals
vorgesehen war. Dies würde der Eigenkapitalstärkung der mittelständischen Wirtschaft und
somit auch der Arbeitsplatzsicherung zugutekommen. Der Fiskus müßte an der Stärkung der
Eigenkapitalsituation der Betriebe schon deshalb lnteresse haben, da aufgrund der
zunehmenden Firmenpleiten im mittelständischen Bereich erhebliche Aufkommenseinbußen
verbunden sind und diese Steuerquellen mit einer entsprechenden Begünstigung für nicht
entnommene Gewinne langfristig gesichert werden könnten.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen :
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf
vorzulegen, der für Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Einkommensteuergesetz
wiederum eine steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne vorsieht.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finazausschuß zuzuweisen.