46/AE

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker, Haigermoser, Rosenstingl

und Kollegen

betreffend steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne

 

 

Die im internationalen Vergleich relativ schwache Eigenkapitalausstattung östereichischer

Betriebe (26,3 % in der Industrie im Vergleich zur BRD 30,1 % und USA 37,3 %) führt

insbesondere seit dem EU-Beitritt und des härteren internationalen Wettbewerbes zu

zunehmenden Insolvenzwellen, die im Jahre 1995 mit 2.043 Firmenpleiten und Gesamtpassiva

von 63,1 Mrd. ÖS einen weiteren Höhepunkt erreicht haben.

 

Dieser Insolvenztrend, der auf nicht gemachte Hausaufgaben der BReg. vor dem EU-Beitritt

zurückzuführen ist, scheint sich aufgrund der zu Jahresbeginn auftretenden Insolvenzen in der

Baubranche fortzusetzen, soferne nicht ehestmöglich eigenkapitalfördernde steuerliche

Maßnahmen gesetzt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten werden sich daher im Zuge einer dritten großen

Steuereform für ein Betriebsteuersystem einsetzen.

Die Betriebsteuer bezweckt eine Trennung der Gewinnbesteuerung von der persönlichen

Einkommenbesteuerung. Die Betriebsteuer soll die Betriebsgewinne unabhängig von der

Rechtsform erfassen. Daher sollen der ESt nicht mehr die betrieblichen Gewinne, sondern nur

mehr die Entnahmen bzw. Ausschüttungen unterliegen. Der Vorschlag beruht auf der

Überlegung, daß der betriebliche Gewinn kein geeigneter Gradmesser der persönlichen

Leistungsfähigkeit ist und daher die Gewinnbesteuerung von der Einkommenbesteuerung

getrennt werden sollte.

 

Bis dahin ist jedoch Sorge dafür zu treffen, daß die derzeitige steuerliche Belastung,

insbesondere von Einzelunternehmern und Personengesellschaften ausgeglichen wird und

diesen teilweise vollhaftenden Rechtsformen eine steuerliche Begünstigung für nicht

entnommene Gewinne ermöglicht wird, wie es beispielsweise in § 11 EStG 1972 ehemals

vorgesehen war. Dies würde der Eigenkapitalstärkung der mittelständischen Wirtschaft und

somit auch der Arbeitsplatzsicherung zugutekommen. Der Fiskus müßte an der Stärkung der

Eigenkapitalsituation der Betriebe schon deshalb lnteresse haben, da aufgrund der

zunehmenden Firmenpleiten im mittelständischen Bereich erhebliche Aufkommenseinbußen

verbunden sind und diese Steuerquellen mit einer entsprechenden Begünstigung für nicht

entnommene Gewinne langfristig gesichert werden könnten.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf

vorzulegen, der für Einzelunternehmer und Personengesellschaften im Einkommensteuergesetz

wiederum eine steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finazausschuß zuzuweisen.