462/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Edith Haller, Apfelbeck, Aumayr, Madl, Dr. Partik-Pablé, Dr. Povysil, Rossmann

betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur partnerschaftlichen

Gestaltung des Pensionsrechts

Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645.000 Österreicherinnen und Österreichern

unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unum-

strittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal

schlechtes Zeugnis aus, da die Grundprobleme der Gleichbehandlung offenbar immer noch als

ungelöst empfunden werden.

Ein Schwerpunkt der Forderungen des Volksbegehrens liegt im Bereich des Pensionsrechts.

Noch immer werden sowohl Kinder als auch pflegebedürfte Verwandte überwiegend von

Frauen betreut, die deshalb vielfach nur kürzere und von der Bemessungsgrundlage her

niedrigere Versicherungszeiten erwerben. Wenn sie verheiratet sind, kommen ihnen die

Beitragszeiten, die der Ehemann während der im Interesse der gesamten Familie liegenden

häuslichen Tätigkeit der Frau erwirbt, in keiner Weise zugute. Die bedeutet oftmals, daß Frauen

gar keinen eigenen oder nur einen sehr niedrigen Pensionsanspruch erwerben und daher von

Unterhaltszahlungen bzw. der Witwenpension abhängig sind.

Die Antragstellerinnen meinen, daß die typischerweise von Frauen erbrachten familiären

Leistungen im Bereich des Pensionsrechts nicht länger ignoriert werden sollten; sie stellen daher

als einen Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis

30. September 1997 Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine gleichmäßige Aufteilung der wäh-

rend der Ehe erworbenen Pensionsversicherungszeiten auf die Ehepartner und eine volle pen-

sionsrechtliche Berücksichtigung intensiver familiärer Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten be-

inhalten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.