462/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Edith Haller, Apfelbeck, Aumayr, Madl, Dr. Partik-Pablé, Dr. Povysil, Rossmann
betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur partnerschaftlichen
Gestaltung des Pensionsrechts
Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645.000 Österreicherinnen und Österreichern
unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unum-
strittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal
schlechtes Zeugnis aus, da die Grundprobleme der Gleichbehandlung offenbar immer noch als
ungelöst empfunden werden.
Ein Schwerpunkt der Forderungen des Volksbegehrens liegt im Bereich des Pensionsrechts.
Noch immer werden sowohl Kinder als auch pflegebedürfte Verwandte überwiegend von
Frauen betreut, die deshalb vielfach nur kürzere und von der Bemessungsgrundlage her
niedrigere Versicherungszeiten erwerben. Wenn sie verheiratet sind, kommen ihnen die
Beitragszeiten, die der Ehemann während der im Interesse der gesamten Familie liegenden
häuslichen Tätigkeit der Frau erwirbt, in keiner Weise zugute. Die bedeutet oftmals, daß Frauen
gar keinen eigenen oder nur einen sehr niedrigen Pensionsanspruch erwerben und daher von
Unterhaltszahlungen bzw. der Witwenpension abhängig sind.
Die Antragstellerinnen meinen, daß die typischerweise von Frauen erbrachten familiären
Leistungen im Bereich des Pensionsrechts nicht länger ignoriert werden sollten; sie stellen daher
als einen Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis
30. September 1997 Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine gleichmäßige Aufteilung der wäh-
rend der Ehe erworbenen Pensionsversicherungszeiten auf die Ehepartner und eine volle pen-
sionsrechtliche Berücksichtigung intensiver familiärer Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten be-
inhalten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.