47/AE
der Abgeordneten Böhacker, Blünegger
und Kollegen
betreffend kalte Progression
Die Belastung mit Einkommen- und Lohnsteuer steigt allein dadurch ständig, daß durch die Inflation
die Steuerpflichtigen in immer höhere Tarifstufen des progressiv gestaffelten Einkommensteuertarifes
hineinwachsen, was als kalte Progression bezeichnet wird. Davon sind vor allem Arbeitnehmer
betroffen, zumal das Aufkommen an Lohnsteuer überproportional steigt, was von
Arbeitnehmervertretungskörpern auch eingestanden wird (Standard, 13.7. 1995). Auf diese Weise
vermindet sich die Kaufkraft, womit wiederum negative Auswirkungen auf das
Umsatzsteueraufkommen verbunden sind. Der Fiskus kann zwar aufgrund dieser kalten Progression
jährlich mit Mehreinnahmen aus der Einkommen- und Lohnsteuer iHv 8 - 10 Mrd. rechnen. Die aus
der kalten Progression resultierenden Mehreinnahmen des Fiskus gehen jedoch auf Kosten der
Leistungsbereitschaft und auf Kosten der Kaufkraft.
Die letzte Tarifreform hat im Jahre 1989 stattgefunden, weshalb nach nunmehr 8 Jahren dafür Sorge
zu tragen ist, daß den Einkommensteuerpflichtigen die Mehrbelastung aus der kalten Progression
vermindert wird.
Damit den Steuerpflichtigen mehr verfügbares Einkommen verbleibt und somit höhere Kaufkraft und
Leistungsbereitschaft die Konjunktur belebt, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Rahmen einer Steuereform Maßnahmen zu
ergreifen, die es ermöglichen, daß den Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen die vermehrte
Steuerbelastung aus der sogenannten kalten Progression gemindert wird.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.