47/AE

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker, Blünegger

und Kollegen

betreffend kalte Progression

 

Die Belastung mit Einkommen- und Lohnsteuer steigt allein dadurch ständig, daß durch die Inflation

die Steuerpflichtigen in immer höhere Tarifstufen des progressiv gestaffelten Einkommensteuertarifes

hineinwachsen, was als kalte Progression bezeichnet wird. Davon sind vor allem Arbeitnehmer

betroffen, zumal das Aufkommen an Lohnsteuer überproportional steigt, was von

Arbeitnehmervertretungskörpern auch eingestanden wird (Standard, 13.7. 1995). Auf diese Weise

vermindet sich die Kaufkraft, womit wiederum negative Auswirkungen auf das

Umsatzsteueraufkommen verbunden sind. Der Fiskus kann zwar aufgrund dieser kalten Progression

jährlich mit Mehreinnahmen aus der Einkommen- und Lohnsteuer iHv 8 - 10 Mrd. rechnen. Die aus

der kalten Progression resultierenden Mehreinnahmen des Fiskus gehen jedoch auf Kosten der

Leistungsbereitschaft und auf Kosten der Kaufkraft.

Die letzte Tarifreform hat im Jahre 1989 stattgefunden, weshalb nach nunmehr 8 Jahren dafür Sorge

zu tragen ist, daß den Einkommensteuerpflichtigen die Mehrbelastung aus der kalten Progression

vermindert wird.

Damit den Steuerpflichtigen mehr verfügbares Einkommen verbleibt und somit höhere Kaufkraft und

Leistungsbereitschaft die Konjunktur belebt, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Rahmen einer Steuereform Maßnahmen zu

ergreifen, die es ermöglichen, daß den Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen die vermehrte

Steuerbelastung aus der sogenannten kalten Progression gemindert wird.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.