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der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Madl
und Kollegen
betreffend Einführung des Luxemburger Modells
Das Volumen der Schwarzarbeit hat sich in den vergangenen Jahren in Österreich dramatisch
erhöht und liegt derzeit bei rund 7 % des BIP, was wertmäßig ca. S 160 Mrd. ausmacht. Dem
Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von rund S 50 Mrd. (OTS 157, 2.6.95) . Das
Pfuscherwesen führt besonders in der Bauwirtschaft zu sehr negativen volkswirtschaftlichen
Entwicklungen, zumal gerade dort die illegale Beschäftigung sowie die Konkurrenzierung des
Baugewerbes durch die Schattenwirtschaft einerseits Arbeitslosigkeit und andererseits
verminderte Lohn-, Umsatz- und Gewinnsteuern mit sich bringen. Allein die Bundeshauptstadt
Wien verliert pro Jahr durch Pfusch Abgaben iHv S 5,1 Mrd. (SWK 1995, Heft 13, S 38). Aus
diesem Grund regen nicht nur die Freiheitlichen (Pkt. 21, Sparpaket l995), sondern nunmehr
auch Vertreter der Wirtschaftskammer (Stummvoll, APA 371,18.1.96; Bundesinnungsmeister
Lahhofer, APA 263, 11.1.96 etc.) das sogenannte Luxemburger Modell an, welches auch
privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung ermöglicht, soferne diese den
Abgabenbehörden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG der Lieferanten und Leistungsbringer
(Professionisten) vorlegen. Um Aufkommensrisiken des Fiskus aus dem Entfall der
Mehrwertsteuer gegenüber privaten Bauherrn in Grenzen zu halten, könnte die Rückvergütung
nicht den vollen Steuersatz, sondern beispielsweise nur 15 % der umsatzsteuerrechtlichen
Bemessungsgrundlage betragen. Auf diese Weise würden dem Fiskus zwar 75 % an
Umsatzsteuer gegenüber privaten Bauherrn entgehen, doch würden andererseits durch einen
höheren Beschäftigungsstand in der Bauwirtschaft, mehr Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge und durch die Zunahme von Aufträgen der Baufirmen mehr
Gewinnsteuern lukriert werden, so daß bei sodann verminderten Arbeitslosenzahlungen
gegenüber Beschäftigten der Baubranche der Fiskus am Beispiel Luxemburgs letztlich
Gewinner dieser Maßnahme wird. Aber auch der private Bauherr wird zum Gewinner des
Luxemburger Modells, da der nicht vollen Umsatzsteuerrückvergütung ein voller
Gewährleistungsanspruch gegenübersteht, der ansonsten bei einer Pfuschertätigkeit nicht bzw.
nur schwer durchsetzbar ist.
Da sich große österreichische Firmen der Baubranche (Maculan, Hamberger, Mayreder etc.)
derzeit in einer Krise befinden und damit unzählige Beschäftigte in dieser Branche ihren
Arbeitsplatz verloren haben bzw. ohne entsprechende gesetzliche Gegenmaßnahmen noch
verlieren werden, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zum
Umsatzsteuergesetz dem Nationalrat vorzulegen, welcher sich zur Bekämpfung der
Schattenwirtschaft in der Baubranche am Luxemburger Modell orientiert und eine 15 %-ige
Umsatzsteuerrückvergütung für private Bauhern vorsieht.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.