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der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Madl

und Kollegen

betreffend Einführung des Luxemburger Modells

Das Volumen der Schwarzarbeit hat sich in den vergangenen Jahren in Österreich dramatisch

erhöht und liegt derzeit bei rund 7 % des BIP, was wertmäßig ca. S 160 Mrd. ausmacht. Dem

Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von rund S 50 Mrd. (OTS 157, 2.6.95) . Das

Pfuscherwesen führt besonders in der Bauwirtschaft zu sehr negativen volkswirtschaftlichen

Entwicklungen, zumal gerade dort die illegale Beschäftigung sowie die Konkurrenzierung des

Baugewerbes durch die Schattenwirtschaft einerseits Arbeitslosigkeit und andererseits

verminderte Lohn-, Umsatz- und Gewinnsteuern mit sich bringen. Allein die Bundeshauptstadt

Wien verliert pro Jahr durch Pfusch Abgaben iHv S 5,1 Mrd. (SWK 1995, Heft 13, S 38). Aus

diesem Grund regen nicht nur die Freiheitlichen (Pkt. 21, Sparpaket l995), sondern nunmehr

auch Vertreter der Wirtschaftskammer (Stummvoll, APA 371,18.1.96; Bundesinnungsmeister

Lahhofer, APA 263, 11.1.96 etc.) das sogenannte Luxemburger Modell an, welches auch

privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung ermöglicht, soferne diese den

Abgabenbehörden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG der Lieferanten und Leistungsbringer

(Professionisten) vorlegen. Um Aufkommensrisiken des Fiskus aus dem Entfall der

Mehrwertsteuer gegenüber privaten Bauherrn in Grenzen zu halten, könnte die Rückvergütung

nicht den vollen Steuersatz, sondern beispielsweise nur 15 % der umsatzsteuerrechtlichen

Bemessungsgrundlage betragen. Auf diese Weise würden dem Fiskus zwar 75 % an

Umsatzsteuer gegenüber privaten Bauherrn entgehen, doch würden andererseits durch einen

höheren Beschäftigungsstand in der Bauwirtschaft, mehr Lohnsteuer und

Sozialversicherungsbeiträge und durch die Zunahme von Aufträgen der Baufirmen mehr

Gewinnsteuern lukriert werden, so daß bei sodann verminderten Arbeitslosenzahlungen

gegenüber Beschäftigten der Baubranche der Fiskus am Beispiel Luxemburgs letztlich

Gewinner dieser Maßnahme wird. Aber auch der private Bauherr wird zum Gewinner des

Luxemburger Modells, da der nicht vollen Umsatzsteuerrückvergütung ein voller

Gewährleistungsanspruch gegenübersteht, der ansonsten bei einer Pfuschertätigkeit nicht bzw.

nur schwer durchsetzbar ist.

Da sich große österreichische Firmen der Baubranche (Maculan, Hamberger, Mayreder etc.)

derzeit in einer Krise befinden und damit unzählige Beschäftigte in dieser Branche ihren

Arbeitsplatz verloren haben bzw. ohne entsprechende gesetzliche Gegenmaßnahmen noch

verlieren werden, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zum

Umsatzsteuergesetz dem Nationalrat vorzulegen, welcher sich zur Bekämpfung der

Schattenwirtschaft in der Baubranche am Luxemburger Modell orientiert und eine 15 %-ige

Umsatzsteuerrückvergütung für private Bauhern vorsieht.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.