481/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Pollet-Kammerlander, Öllinger, Freundinnen und

Freunde

betreffend Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen

Unbestritten ist die Tatsache, daß Österreich im europäischen Vergleich einen eklatanten

Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen aufweist. Dieser Mangel konnte auch durch den

im Finanzausgleichsgesetz 1997 verankerten Zweckzuschuß von 600 Millionen Schilling zur

Errichtung und zur Förderung der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht

behoben werden. Die von der Bundesregierung versprochene "Kindergartenmilliarde" fiel

dem Strukturanpassungsgesetz 1996 zum Opfer.

Die unzureichenden Kinderbetreuungseinrichtungen stehen in engem Zusammenhang mit

der niedrigen Frauenerwerbsquote. Vor allem die viel zu geringe Anzahl an ganztägigen

Kinderbetreuungseinrichtungen erschwert Frauen den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben.

Deswegen sind die notwendigen Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. die .

Förderung eben dieser als Maßnahmen zur Förderung von Frauenerwerbstätigkeit zu sehen,

die in der Folge auch zu erhöhtem Steueraufkommen und vor allem zu einer Entlastung bei

den Sozialtransferleistungen führen.

Seit nunmehr 30 Jahren fällt die Aufgabe, ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur

Verfügung zu stellen, in den Kompetenzbereich der Länder. Diese Kompetenzaufteilung hat

zu den genannten unbefriedigenden Ergebnissen geführt.

Deswegen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen :

Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten

werden aufgefordert eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von

Kinderbetreuungseinrichtungen mit den Ländern abzuschließen,

Diese Vereinbarung sollte jedenfalls folgende Zielsetzungen umfassen:

* Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an flächendeckenden, ganztägigen

Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere auch für Kleinkinder von 0-3 Jahren.

* Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die den Bedürfnissen der

Arbeitnehmerlnnen entsprechend flexible Öffnungszeiten anbieten.

* Bei der Gruppengröße der zu betreuenden Kinder ist auf die heutigen Erkenntnisse

hinsichtlich qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsplätze Bedacht zu nehmen.

* Bund und Länder verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung, wobei der

Bundesbeitrag jedenfalls eine Milliarde Schilling jährlich bis einschließlich des Jahres

2000 betragen soll.

* Die Länderbeiträge sind nach einer Evaluierung der bestehenden

Kinderbetreuurigseinrichtungen und einer Bedarfsprüfung durch das

Bundesministerium für Frauenangelegenheiten festzulegen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.