483/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Kollegen

betreffend die Neuorganisation der Außenhandelsstellen

Die Gelegenheit, die Außenhandelsorganisation der WKÖ anläßlich der Neuordnung der

Finanzierung durch den im Rahmen des EU-Beitritts erzwungenen Wegfall der

Außenhandelsförderungsbeiträge völlig neu und effizienter zu gestalten sowie auf ein solides

finanzielles Fundament zu stellen, wurde bereits versäumt.

Diese Reform sollte aber angesichts der letzten Wirtschaftsdaten rasch umgesetzt werden. So

hat Österreich für 1996 im Warenverkehr einen Saldo von minus 116, 4 Mrd. Schilling

aufzuweisen, die Leistungsbilanz fiel auf minus 47,9 Mrd. Schilling und ist damit im

europäischen Vergleich einer von nur vier der 15 EU-Mitgliedstaaten, die eine negative

Leistungsbilanz aufweisen. Unsere Exportquote liegt bei 22'%, wogegen sie in den

Niederlanden bei 42 und in Belgien gar bei 52% liegt.

In Anbetracht dieser Zahlen hilft es nicht, wenn die Wirtschaftskammer das System der

Außenhandelsstellen selbst immer wieder in den höchsten Tönen lobt. Dieses System schneidet

im Vergleich mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung in anderen exportorientierten Staaten

vergleichsweise schlecht ab. Vielleicht wird es deshalb auch von im Export so erfolgreichen

Staaten, wie dies zweifelsohne die Schweiz oder die BRD (mit einem Ausfuhrüberschuß von

93,5 Mrd. DM) sind, nicht nachgeahmt, obwohl uns angeblich die ganze Welt um diese

Einrichtung beneidet,

In der Schweiz, zum Beispiel, wird die Förderung des Außenhandels von der OSEC

(Schweizerische Zentrale für Handelsförderung) wahrgenommen, einem rechtlich privaten

Verein mit einem staatlichen "gemeinwirtschaftlichen" Auftrag. Finanziert wird dieser Verein

zu 55 % aus privatwirtschaftlichen Einnahmen, zu 35% aus staatlichen Zuschüssen und zu 10%

aus Mitgliedsbeiträgen, wobei die absolute Obergrenze 3.000 Franken, für KMU gar nur 700

Franken jährlich beträgt. Das Gesamtbudget beträgt etwa 31 Millionen Franken, der

Mitarbeiterstab umfaßt um die hundert Personen, wobei diese alle von der Schweiz aus tätig

sind und sich der Schweizerischen Handelsattaches und -assistenten an den diplomatischen

bzw konsularischen Vertretungen bedienen. Mit diesen Mitteln erreichte die Schweiz 1996

einen Überhang der Exporte über die Importe von rund 2 Milliarden Franken.

Zum Erreichen des heimischen Leistungsbilanzminus unterhält die Wirtschaftskammer etwa 84

Auslandsbüros, in denen etwa 250 Akademiker und Hilfskräfte arbeiten. Finanziert wird das

Ganze mit 1,6 Milliarden Schilling an Zwangsbeiträgen. Auch eine Begrenzung der Beiträge

nach oben hin existiert nicht.

Allein dieser Vergleich demonstriert, daß einerseits auch eine private und aus freiwilligen

Mitgliedern bestehende Außenhandelsorganisation sehr wohl gut funktionieren kann und daß

es andererseits um die Effizienz der österreichischen Außenhandelsstellen nicht zum besten

steht. Der Schluß liegt nahe, daß nicht alle dieser Einrichtungen den für die Exportwirtschaft

so wichtigen Trend zum Marketing - und Logistikaufbau mitgemacht haben.

Eine interessante Alternative zu den bestehenden Außenhandelsstellen, die eher den Charakter

einer zweiten diplomatischen Vertretung haben, ist die Einrichtung von Handelshäusern in

schon bestehenden Zentren der Weltwirtschaft oder im Bereich zukunftsträchtiger Märkte.

Diese sollten Non-profit Unternehmen sein, die sowohl unentgeltliche Serviceleistungen

anbieten, als auch Räumlichkeiten, wenn nötig zu unter dem Ortsniveau liegenden Preisen, auf

Dauer oder von Fall zu Fall vermieten. Dies käme vor allem klein- und mittelständischen

Unternehmen, die sich keine eigenen Auslandsbüros leisten können zugute, da diese die meist

beträchtlichen finanziellen und materiellen Kosten eines Marktzutrittes minimieren und

gleichzeitig eine Reihe von Synergieeffekten nützen könnten. Die Konzentration von mehreren

österreichischen Unternehmen unter einem Dach ermöglicht darüber hinaus einen regen

informellen Informationsaustausch, der oft eine wesentliche Voraussetzung für den

Unternehmenserfolg ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird damit beauftragt dafür Vorsorge

zu treffen, daß im Sinne einer Exportoffensive, welche auch den Klein- und Mittelbetrieben

zugute kommt, durch eine umfassende Reform der Außenhandelsorganisation Handelshäuser in

der oben geschilderten Form gegründet werden. Der Entwurf für eine derartige Reform soll

dem Nationalrat vorgelegt werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Wirtschaftsausschuß

beantragt.