483/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Kollegen
betreffend die Neuorganisation der Außenhandelsstellen
Die Gelegenheit, die Außenhandelsorganisation der WKÖ anläßlich der Neuordnung der
Finanzierung durch den im Rahmen des EU-Beitritts erzwungenen Wegfall der
Außenhandelsförderungsbeiträge völlig neu und effizienter zu gestalten sowie auf ein solides
finanzielles Fundament zu stellen, wurde bereits versäumt.
Diese Reform sollte aber angesichts der letzten Wirtschaftsdaten rasch umgesetzt werden. So
hat Österreich für 1996 im Warenverkehr einen Saldo von minus 116, 4 Mrd. Schilling
aufzuweisen, die Leistungsbilanz fiel auf minus 47,9 Mrd. Schilling und ist damit im
europäischen Vergleich einer von nur vier der 15 EU-Mitgliedstaaten, die eine negative
Leistungsbilanz aufweisen. Unsere Exportquote liegt bei 22'%, wogegen sie in den
Niederlanden bei 42 und in Belgien gar bei 52% liegt.
In Anbetracht dieser Zahlen hilft es nicht, wenn die Wirtschaftskammer das System der
Außenhandelsstellen selbst immer wieder in den höchsten Tönen lobt. Dieses System schneidet
im Vergleich mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung in anderen exportorientierten Staaten
vergleichsweise schlecht ab. Vielleicht wird es deshalb auch von im Export so erfolgreichen
Staaten, wie dies zweifelsohne die Schweiz oder die BRD (mit einem Ausfuhrüberschuß von
93,5 Mrd. DM) sind, nicht nachgeahmt, obwohl uns angeblich die ganze Welt um diese
Einrichtung beneidet,
In der Schweiz, zum Beispiel, wird die Förderung des Außenhandels von der OSEC
(Schweizerische Zentrale für Handelsförderung) wahrgenommen, einem rechtlich privaten
Verein mit einem staatlichen "gemeinwirtschaftlichen" Auftrag. Finanziert wird dieser Verein
zu 55 % aus privatwirtschaftlichen Einnahmen, zu 35% aus staatlichen Zuschüssen und zu 10%
aus Mitgliedsbeiträgen, wobei die absolute Obergrenze 3.000 Franken, für KMU gar nur 700
Franken jährlich beträgt. Das Gesamtbudget beträgt etwa 31 Millionen Franken, der
Mitarbeiterstab umfaßt um die hundert Personen, wobei diese alle von der Schweiz aus tätig
sind und sich der Schweizerischen Handelsattaches und -assistenten an den diplomatischen
bzw konsularischen Vertretungen bedienen. Mit diesen Mitteln erreichte die Schweiz 1996
einen Überhang der Exporte über die Importe von rund 2 Milliarden Franken.
Zum Erreichen des heimischen Leistungsbilanzminus unterhält die Wirtschaftskammer etwa 84
Auslandsbüros, in denen etwa 250 Akademiker und Hilfskräfte arbeiten. Finanziert wird das
Ganze mit 1,6 Milliarden Schilling an Zwangsbeiträgen. Auch eine Begrenzung der Beiträge
nach oben hin existiert nicht.
Allein dieser Vergleich demonstriert, daß einerseits auch eine private und aus freiwilligen
Mitgliedern bestehende Außenhandelsorganisation sehr wohl gut funktionieren kann und daß
es andererseits um die Effizienz der österreichischen Außenhandelsstellen nicht zum besten
steht. Der Schluß liegt nahe, daß nicht alle dieser Einrichtungen den für die Exportwirtschaft
so wichtigen Trend zum Marketing - und Logistikaufbau mitgemacht haben.
Eine interessante Alternative zu den bestehenden Außenhandelsstellen, die eher den Charakter
einer zweiten diplomatischen Vertretung haben, ist die Einrichtung von Handelshäusern in
schon bestehenden Zentren der Weltwirtschaft oder im Bereich zukunftsträchtiger Märkte.
Diese sollten Non-profit Unternehmen sein, die sowohl unentgeltliche Serviceleistungen
anbieten, als auch Räumlichkeiten, wenn nötig zu unter dem Ortsniveau liegenden Preisen, auf
Dauer oder von Fall zu Fall vermieten. Dies käme vor allem klein- und mittelständischen
Unternehmen, die sich keine eigenen Auslandsbüros leisten können zugute, da diese die meist
beträchtlichen finanziellen und materiellen Kosten eines Marktzutrittes minimieren und
gleichzeitig eine Reihe von Synergieeffekten nützen könnten. Die Konzentration von mehreren
österreichischen Unternehmen unter einem Dach ermöglicht darüber hinaus einen regen
informellen Informationsaustausch, der oft eine wesentliche Voraussetzung für den
Unternehmenserfolg ist.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat möge beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird damit beauftragt dafür Vorsorge
zu treffen, daß im Sinne einer Exportoffensive, welche auch den Klein- und Mittelbetrieben
zugute kommt, durch eine umfassende Reform der Außenhandelsorganisation Handelshäuser in
der oben geschilderten Form gegründet werden. Der Entwurf für eine derartige Reform soll
dem Nationalrat vorgelegt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Wirtschaftsausschuß
beantragt.