488/A XX.GP

 

A N T R A G

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbacher, Ing. Kurt Gartlehner, DDr. Niederwieser,

Dr. Lukesch und Genossen.

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage

1 des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 -

BÜG 1997)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage 1 des

Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 - BÜG

1997)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der Anlage 1 des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997, BGBl Nr 211/1996, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 793/1996, BGBl.1 Nrn 36/1997 und 000/1997,

genehmigt.

VA-Ansatz                            betreffend                                                                          Millionen

                                                                                                                                             Schilling

1/14146 Wissenschaftliche Forschung, Förderungen                               167.000

1/14156 Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen                      145.000

1/14158 Anwendungsorientierte Forschung, Aufwendungen                                   70.000

1/15016 Zahlungen gemäß EU-Vorschriften                                                  70.000

1/63176 Technologie- und Forschungsförderung

                               (gewerblich), Förderungen                                                               393.000

1/63178 Technologie- und Forschungsförderung

                               (gewerblich), Aufwendungen                                                          42.000

1/64176 Technisches Versuchswesen, Forderungen                                   25.000

1/64178 Technisches Versuchswesen, Aufwendungen                                5.000

1/65276 Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz, Förderungen              83.000

                               Insgesamt                                                                                       1.000.000

§ 2 Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist beim VA-Ansatz

2/54 1 87 "Bundesvermögen, Kapitalbeteiligung (Erlöse), Bestandswirksame Einnahmen" in

Höhe von 1 000,000 Millionen Schilling sichergestellt

§ 3 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der

Bundesminister für Finanzen betraut

In formaler Hinsicht wird beantragt, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht

auf eine erste Lesung dem Budgetausschuß zuzuweisen.

Erläuterungen

1. Allgemeiner Teil,

Forschung und Technologie sind in einer hochentwickelten Wirtschaft ein wichtiger Faktor für

die Sicherung von Wohlstand und Beschäftigung. Um ein hohes Einkommens- und

Sozialniveau zu gewährleisten, ist es notwendig, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu

schaffen. Investitionen in die produktionsnahe Forschung und Entwicklung bilden dazu einen

geeigneten Ansatzpunkt.

Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen ihrer Technologieoffensive die Ausgaben für

Forschung und Entwicklung in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Es handelt sich

dabei um ein Impulsprogramm, das auch eine entsprechende Anhebung der F&E-Ausgaben

des Unternehmenssektors bewirken soll Um die Angemessenheit der Instrumente und den

Grad der Zielerreichung der Technologieoffensive zu überprüfen, ist spätestens nach fünf

Jahren eine Evaluierung durch eine unabhängige Institution durchzuführen. Dabei sind alle

aus den Mitteln der Technologiemilliarde 1997 und allfälligen weiteren Technologiemilliarden

finanzierten Einzelmaßnahmen als Gesamtprogramm zu betrachten und zu beurteilen

Nähere Einzelheiten sind dem besonderen Teil zu entnehmen.

Der Gesetzesbeschluß betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes,

weshalb gemäß Art 42 Abs 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht

II. Besonderer Teil:

Zu § 1:

VA-Ansatz 1/14146 ..Wissenschaftliche Forschung; Förderungen"

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ist eine der wichtigsten

Finanzierungsquellen für Forschungsvorhaben im Bereich der Grundlagenforschung.

Mangels ausreichender Mittel liegt die Ablehnungsrate für Einzelprojekte derzeit bei 38 %;

noch wesentlich prekärer ist die Situation bei den längerfristigen Projekten wie

Forschungsschwerpunkte, Wissenschaftscollegs und Spezialforschungsbereiche. Die

zusätzlichen Mittel in Höhe von 167 Millionen Schilling sollen zu einer Verbesserung dieser

Situation führen.

VA-Ansatz 1/14156 "Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen"

Für die Einrichtung und Stärkung außeruniversitärer Institutionen für den Wissenstransfer,

welche angewandte Forschung und Entwicklung für die Wirtschaft und mit der Wirtschaft

betreiben, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 145 Millionen Schilling bereitgestellt werden.

VA-Ansatz 1/14158 "Anwendungsorientierte Forschung; Aufwendungen"

Im Bereich der Technologiepolitik sollen neue Impulse Unternehmen dabei unterstützen, die

Forschungsaktivitäten der österreichischen Wirtschaft auf das europäische Niveau zu heben.

Hiefür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 70 Millionen Schilling eingesetzt.

VA-Ansatz 1/15016 ,'Zahlungen gemäß EU-Vorschriften"

Die zusätzlichen Mittel werden für die z.T. mit Ministerratsbeschluß vereinbarte nationale

Kofinanzierung der Mittel des Europäischen Sozialfonds in den regionalen und industriellen

Gemeinschaftsinitiativen INTERREG, LEADER, URBAN, RECHAR, RESIDER verwendet.

Angesichts des Bezugspunktes zur Innovation und insbesondere zu den neuen

Kommunikationsmedien ist ebenfalls eine nationale Finanzierung der Gemeinschaftsinitiative

ADAPT aus Mitteln der Technologiemilliarde zweckmässig.

Eine weitere Zielsetzung ist die Unterstützung der Umstrukturierung im Stahl-, Kohle bzw.

Textilbereich, sowie von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anpassung an den

Binnenmarkt.

VA-Ansatz 1/63176 "Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich);

Förderungen"

VA-Ansatz 1/631 78 "Technologie- und Forschungsförderung (gewerblich);

Aufwendungen"

VA-Ansatz 1/641 76 "Technisches Versuchswesen; Förderungen"

VA-Ansatz 1/641 78 "Technisches Versuchswesen; Aufwendungen"

Die zusätzlichen Mittel dienen der Stärkung der Forschungs- und

Technologieförderungsinstrumente, insbesondere des Forschungsförderungsfonds für die

gewerbliche Wirtschaft, sowie für die Bildung von Risiko- und Eigenkapital in

technologieintensiven Unternehmen. Darüber hinaus soll damit die Kooperation zwischen

Wissenschaft und Wirtschaft verbessert bzw. die Teilnahme österreichischer Unternehmen

an internationalen F & T-Programmen forciert werden

VA-Ansatz 1/65276 "Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz, Förderungen"

Für die bestehenden Schwerpunkte Verkehrstechnik, Technologien für die

Informationsgesellschaft, Technologietransfer, Softwaretechnik, Energietechnik und für die

bereits angelaufenen Schwerpunkteprogramme Technologien für die

Informationsgesellschaft und "Sanfte Mobilität" sollen zusätzlich 83 Millionen Schilling

bereitgestellt werden,

Zu § 2:

VA-Ansatz 2/54187 "Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse), Bestandswirksame

Einnahmen"

Bei diesem Voranschlagsansatz können durch den Verkauf von Bundesanteilen an der CA-

BV Mehreinnahmen für die Bedeckung der entsprechenden Überschreitungen

herangezogen werden.