499/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr.Feurstein
und Genossen
betreffend Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert
wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AM PFG) BG BI. Nr.315/1994, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr.1 47/1997 wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 6 sechster Satz lautet:
„Gegen diesen Bescheid kann die Gemeinde Berufung an den Landeshauptmann erheben,
worin sie auch die mangelnde Voraussetzung für die Gewährung der Sondernotstandshilfe
wegen Vorliegen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für das Kind geltend machen
kann.“
2. § 10 wird folgender Absatz X angefügt:
„(8) § 6 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr.1 47 /1997 tritt mit 1. Mai
1996 in Kraft.“
BEGRÜNDUNG
Mit dieser Änderung soll rückwirkend ab Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996
den Gemeinden eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des
Arbeitsmarktservices in Bereich der Sondernotstandshilfe eingeräumt und damit ein faires
Verfahren sichergestellt werden.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung an den
Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.