499/A XX.GP

 

Antrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr.Feurstein

und Genossen

betreffend Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert

wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AM PFG) BG BI. Nr.315/1994, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr.1 47/1997 wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 6 sechster Satz lautet:

„Gegen diesen Bescheid kann die Gemeinde Berufung an den Landeshauptmann erheben,

worin sie auch die mangelnde Voraussetzung für die Gewährung der Sondernotstandshilfe

wegen Vorliegen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für das Kind geltend machen

kann.“

2. § 10 wird folgender Absatz X angefügt:

„(8) § 6 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr.1 47 /1997 tritt mit 1. Mai

1996 in Kraft.“

BEGRÜNDUNG

Mit dieser Änderung soll rückwirkend ab Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996

den Gemeinden eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des

Arbeitsmarktservices in Bereich der Sondernotstandshilfe eingeräumt und damit ein faires

Verfahren sichergestellt werden.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung die Zuweisung an den

Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.