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der Abgeordneten Böhacker, Haigermoser

und Kollegen

betreffend Senkung der Mehrwertsteuersätze

 

Seit dem EU-Beitritt kommt es zu spürbaren Kaufkraftabflüssen nach Deutschland und Italien,

die nach einer Studie von Univ. Prof. Dr. Friedrich Schneider bis öS 35,8 Mrd. betragen

könnten.

 

Daraus ergibt sich schon allein an Umsatzsteuern ein verminderter Abgabenerfolg von ca. S 7

Mrd., was durch den Ende Dezember 1995 feststehenden Abgabengesamterfolg bestätigt

wurde.

 

Anhand einer für Oberöstereich gemachten Studie kommt Prof. Schneider zum Ergebnis, daß

mit einer Absenkung der Mehrwertsteuersätze und etwa Abschaffung der Getränkesteuer eine

wesentliche Eindämmung der Einkaufsfahrten ins Ausland erreichbar wären und dann sogar ein

auf das regionale BIP positiver Effekt aus dem EU-Beitritt sichtbar werden würde.

 

Eine Absenkung der Mehrwertsteuersätze fordern nicht nur Experten, sondern forderten auch

Politiker anderer Fraktionen, da der dadurch ausgelöste Multiplikatoreffekt zumindest einen Teil

der Steuerausfälle wieder kompensieren würde und damit das Steueraufkommen an

Umsatzsteuer mittelfristig abgesichert werden könnte. Die Senkung der Mehrwertsteuersätze

um jeweils einen Prozentpunkt bewirkt zwar kurzfristig Mindereinnahmen an Umsatzsteuer in

Höhe von ca. S 8 Mrd., diese werden jedoch schon kurz- und mittelfristig durch weniger

Kaufkraftabfluß, mehr Konsum und mehr Fremdenverkehr ausgeglichen. Die konkrete

Bedeckung dieser Mehrwertsteuersenkung wäre durch eine aufkommensneutrale Einführung

einer als ausschließlichen Bundesabgabe konzipierten Energiesteuer gegeben, zumal der Bund

dann das verminderte Mehrwertsteuernettoaufkommen durch das Zusatzaufkommen an

Energiesteuer ausgleichen könnte.

Da Östereich bei den indirekten Steuern im EU-Vergleich mit 20 % Mehrwertsteuersatz ein

Hochsteuerland ist, während die Normalsteuersätze in ltalien 19 % , F rankreich 18,5 % ,

Griechenland 18 % , Niederlande und Großbritannien 17,5 % , Portugal 16 % , Spanien,

Luxemburg und Deutschland 15 % betragen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten zur

Abwendung des Kaufkraftabflusses und zur mittelfristigen Sicherung des

Umsatzsteueraufkommens folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Zuge eines ehestmöglichen

Abgabenänderungsgesetzes § 10 Abs. l und Abs. 2 UStG 1994 dahingehend zu ändern, daß die

Mehrwertsteuersätze um jeweils 2 % Punkte gesenkt werden.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.