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der Abgeordneten Böhacker, Haigermoser
und Kollegen
betreffend Senkung der Mehrwertsteuersätze
Seit dem EU-Beitritt kommt es zu spürbaren Kaufkraftabflüssen nach Deutschland und Italien,
die nach einer Studie von Univ. Prof. Dr. Friedrich Schneider bis öS 35,8 Mrd. betragen
könnten.
Daraus ergibt sich schon allein an Umsatzsteuern ein verminderter Abgabenerfolg von ca. S 7
Mrd., was durch den Ende Dezember 1995 feststehenden Abgabengesamterfolg bestätigt
wurde.
Anhand einer für Oberöstereich gemachten Studie kommt Prof. Schneider zum Ergebnis, daß
mit einer Absenkung der Mehrwertsteuersätze und etwa Abschaffung der Getränkesteuer eine
wesentliche Eindämmung der Einkaufsfahrten ins Ausland erreichbar wären und dann sogar ein
auf das regionale BIP positiver Effekt aus dem EU-Beitritt sichtbar werden würde.
Eine Absenkung der Mehrwertsteuersätze fordern nicht nur Experten, sondern forderten auch
Politiker anderer Fraktionen, da der dadurch ausgelöste Multiplikatoreffekt zumindest einen Teil
der Steuerausfälle wieder kompensieren würde und damit das Steueraufkommen an
Umsatzsteuer mittelfristig abgesichert werden könnte. Die Senkung der Mehrwertsteuersätze
um jeweils einen Prozentpunkt bewirkt zwar kurzfristig Mindereinnahmen an Umsatzsteuer in
Höhe von ca. S 8 Mrd., diese werden jedoch schon kurz- und mittelfristig durch weniger
Kaufkraftabfluß, mehr Konsum und mehr Fremdenverkehr ausgeglichen. Die konkrete
Bedeckung dieser Mehrwertsteuersenkung wäre durch eine aufkommensneutrale Einführung
einer als ausschließlichen Bundesabgabe konzipierten Energiesteuer gegeben, zumal der Bund
dann das verminderte Mehrwertsteuernettoaufkommen durch das Zusatzaufkommen an
Energiesteuer ausgleichen könnte.
Da Östereich bei den indirekten Steuern im EU-Vergleich mit 20 % Mehrwertsteuersatz ein
Hochsteuerland ist, während die Normalsteuersätze in ltalien 19 % , F rankreich 18,5 % ,
Griechenland 18 % , Niederlande und Großbritannien 17,5 % , Portugal 16 % , Spanien,
Luxemburg und Deutschland 15 % betragen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten zur
Abwendung des Kaufkraftabflusses und zur mittelfristigen Sicherung des
Umsatzsteueraufkommens folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen :
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Zuge eines ehestmöglichen
Abgabenänderungsgesetzes § 10 Abs. l und Abs. 2 UStG 1994 dahingehend zu ändern, daß die
Mehrwertsteuersätze um jeweils 2 % Punkte gesenkt werden.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuß zuzuweisen.