505/A XX.GP
ENTSCHLIEßUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kier, Motter, Schaffenrath und PartnerInnen
betreffend Schaffung eines Kontingentes für Au Pairs aus Ländern, die nicht dem EWR
angehören
Au Pair ist eine einzigartige Gelegenheit für junge Menschen, ein Jahr im Ausland zu leben
und neue Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Das Prinzip von Au Pair basiert auf dem
gegenseitigen Austausch von Hilfeleistungen und internationaler Gastfreundschaft. Neben
Zimmer und Verpflegung zahlt die Gastfamilie ein geringes Taschengeld sowie die
notwendige Kranken- und Unfallversicherung. Als Gegenleistung übernehmen Au Pairs die
Kinderbetreuung und leisten leichte Hausarbeit.
In den kommenden Jahren wird die österreichische Wirtschaft in einem bisher nicht gekann-
ten Ausmaß mit allen Mitgliedsstaaten der EU verbunden sein. Für die berufliche Qualifi-
kation der BerufseinsteigerInnen bedeutet das einen weitaus größeren Bedarf an Sprach-
kenntnissen als bisher. Au Pair bietet die Chance, die Sprache des Gastlandes perfekt zu erler-
nen und ermöglicht damit einen wesentlichen Vorteil beim Berufseinstieg.
Alle Länder, die von Österreicherinnen typischerweise für Au Pair ausgewählt werden (USA,
Großbritannien, Frankreich) besitzen zwar restruktive Fremdengesetze gegen eine ungeregelte
Zuwanderung, haben aber im Hinblick auf die Behandlung von Au Pairs Ausnahmeregelun-
gen geschaffen. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von der österreichischen Rechtslage,
die den Begriff Au Pair gar nicht kennt und die Institution der Au Pairs allen anderen
ausländischen Arbeitnehmern gleichstellt. In der Praxis führt dies dazu, daß Bewilligungen
sowohl nach dem Aufenthaltsgesetz als auch nah dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erfol-
derlich sind, die jedoch durch jährlich festgelegte (Quoten limitiert sind.
Wie sogar das Wirtschaftministerium in seiner Stellungnahme zum Fremdengesetz vom 14.
April 1997 (GZ. 14.765/2-Pi./7/97) festhält, handelt es sich bei dein Au Pairs ,jedoch um keine
Dienstnehmer im eigentlichen Sinn", weshalb eine Gleichbehandlung mit ausländischen
Arbeitnehmern als "nicht gerechtfertigt" bezeichnet und seitens des Ministeriums "ein spezifi-
scher Status für diese Personenguppe" gefordert wird.
Tatsächlich kommen die meisten Au Pair-Interessenten aus den europäischien Reformländern.
Die Antragsteller sind überzeugt, daß es im Interesse Österreichs liegen sollte, Kontakte
gerade zu diesen Ländern auf allen möglichen Ebenen zu inensivieren. Gelingt es uns näm--
lich. auch über Au Pair positive Eindrücke zu schaffen, können wir die mentalen Voraus-
setzungen für eine europäische Einigung, aber auch Wirtschaftspartner für Export und Tou-
rismus in den nächsten Jahrzehnten gewinnen.
Schließlich können verschiedentlich geäußerte Befürchtungen, die Einbeziehung aller Staats-
angehörigen in eine Au Pair-Regelung
könne zu Mißbrauch führen, nicht geteilt werden. Um
die Kontrolle vor mißbräuchlicher Verwendung zu vermeiden, können ausschließlich jenen
Personen Au Pair-Status eingeräumt werden, die von anerkannten Organisationen vermittelt
werden. Durch eine Quotenregelung für Au Pairs würden überdies unkontrollierte
Aufenthaltszahlen verhindert.
Da die Reform der österreichischen Gesetzeslage im Falle der Au Pairs nicht bloß läng
überfällig ist, sondern im Konzern der europäischen Länder ohnehin nur ein Nachhinken
darstellt,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Fremden- und Ausländerbeschäfti-
gungsgesetzes Vorlagen auszuarbeiten, die Au Pairs unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit
einen eigenen, spezifischen Rechtsstatus einräumen. Um Mißbräuchen zu vermeiden, sollen Au
Pairs nur von anerkannten Organisationen vermittelt werden dürfen. Weiters soll eine eigene
Quote geschaffen werden, die eine jährliche Höchstzahl für Au Pair-Bewilligungen festsetzt.
Für jene AntragstellerInnen, die an einer Bewilligung aufgrund der bereits erfüllten Jahres-
quote scheitern, soll m Bescheid ein Rechtsanspruch für die Bewilligung zu einem späteren
Zeitpunkt (Folgejahr) vorgesehen werden"
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt .