506/A XX.GP

 

ANTRAG

der Abgeordneten Mag.Stadler und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsge-

setz geändert werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert

werden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Bundes-Verfasssungsgesetz wird wie folgt geändert:

Art. 53 Abs. 1 lautet:

"53. (1) Der Nationalrat kann durch Beschluß oder auf Verlangen eines Viertels der Abgeordneten

Untersuchungsaus schüsse einsetzen.

Artikel II

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (BGBl. 410/75 idF 438/96) wird

wie folgt geändert:

Nach § 33 Abs. 1 werden die Absätze 2 und 3 eingefügt, die lauten:

(2) Ein Untersuchungsausschuß ist auch ohne Beschluß des Nationalrates einzusetzen, wenn ein

gem. Abs. 1 eingebrachter Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates oder von

allen Abgeordneten zweier Klubs unterstützt wird.

(3) Sind bereits zwei Untersuchungsausschüsse gemäß Abs. 2 eingesetzt, darf kein weiteres derarti-

ges Verlangen gestellt werden.

2. Die bisherigen Absätze 2 bis 5 erhalten die Bezeichnungen 4 bis 7."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Geschäftsordnunsausschuß vorgeschlagen sowie

die Durchführung einer Ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.