506/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Mag.Stadler und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsge-
setz geändert werden.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz geändert
werden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Bundes-Verfasssungsgesetz wird wie folgt geändert:
Art. 53 Abs. 1 lautet:
"53. (1) Der Nationalrat kann durch Beschluß oder auf Verlangen eines Viertels der Abgeordneten
Untersuchungsaus schüsse einsetzen.
Artikel II
Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (BGBl. 410/75 idF 438/96) wird
wie folgt geändert:
Nach § 33 Abs. 1 werden die Absätze 2 und 3 eingefügt, die lauten:
(2) Ein Untersuchungsausschuß ist auch ohne Beschluß des Nationalrates einzusetzen, wenn ein
gem. Abs. 1 eingebrachter Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates oder von
allen Abgeordneten zweier Klubs unterstützt wird.
(3) Sind bereits zwei Untersuchungsausschüsse gemäß Abs. 2 eingesetzt, darf kein weiteres derarti-
ges Verlangen gestellt werden.
2. Die bisherigen Absätze 2 bis 5 erhalten die Bezeichnungen 4 bis 7."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Geschäftsordnunsausschuß vorgeschlagen sowie
die Durchführung einer Ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.