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der Abgeordneten Dr. H der, Dolinschek

betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen

 

 

Mittlerweile ist erkennbar, daß der EU-Beitritt nicht - wie angekundigt - keine Änderung der

österreichischen Arbeitslosenquote mit sich bringt, sondern deutlich zum Ansteigen der Arbeits-

losenzahlen beiträgt, die sich nach Expertenmnmeinung denen der anderen EU-Länder anpassen

werden. Besonders von dieser Entwicklung betroffen sind ältere Menschen, die - einmal arbeits-

los geworden - schon bisher nur mit größter Mühe wieder einen Arbeitsplatz erlangen konnten.

 

Die bisher gesetzten Maßnahmen gegen die hohe Arbeitslosigkeit älterer Menschen bewirken

offenbar bei den Arbeitgebern kein Umdenken, weil die Gründe, die gegen die Beschäftigung

älterer Menschen sprechen, nicht aufgewogen werden (mangelnde Kenntnis neuer Techniken,

sinkende Produkti.vität, kollektivvertraglicher Preisunterschied zu jüngeren Arbeitnehmern,

höheres Krankheitsrisiko...). Auch negative Einflüsse der Sonderunterstützung für ältere Ar-

beitslose sind festzustellen, weil die Arbeitgeber ältere Mitarbeiter mit gutem Gewissen in diese

''Frühpension'' entlassen können und vielfach auch florierende Großbetriebe diese günstige

Möglichkeit zur Umstrukturierung nützen.

 

Die Antragsteller schlagen deshalb em Maßnahmenpaket zur Förderung der Beschäftigung

älterer Menschen und zur Forcierung der Weiterbildung vor. Die unterzeichneten Abgeordneten

stellen den nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung wird zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der österreichischen

Wirtschaft und zur Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze aufgefordert, dem Nationalrat

Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die bei gleichzeitiger Abschaffung der Sonderunterstützung für

ältere Arbeitslose folgende Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Menschen

enthalten:

1 . Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen für alle Beschäftigten ab der

Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres.

2. Bei der Beschäftigung von Arbeitslosen, die älter als fünfzig Jahre sind, darf der Kollektiv-

vertrag für die Dauer eines Jahres um 20 % unterschritten werden; das Arbeitsmarktservice

hat diese niedrigeren Einstiegslöbne durch eine direkte Unterstützung des Arbeitslosen auszu-

gleichen.

 

3. Die Einstellung älterer Langzeit-Arbeitsloser ist anfangs zu l00 % degressiv bis zu einem

Auslaufen nach einem Jahr vom Arbeitsmarktservice zu fördern.

4. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, unbezahlten Karenzurlaub bis zu maximal

einem Jahr zu nehmen; wenn sie in dieser Zeit Weiterbildung betreiben, ist der Einkommens-

entfall vom Arbeitsmarktservice durch eine Unterstützung in Höhe von 80 % des

Arbeitslosengeldes auszugleichen."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorge-

schlagen.