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der Abgeordneten Dr. H der, Dolinschek
betreffend Förderung der Beschäftigung älterer Menschen
Mittlerweile ist erkennbar, daß der EU-Beitritt nicht - wie angekundigt - keine Änderung der
österreichischen Arbeitslosenquote mit sich bringt, sondern deutlich zum Ansteigen der Arbeits-
losenzahlen beiträgt, die sich nach Expertenmnmeinung denen der anderen EU-Länder anpassen
werden. Besonders von dieser Entwicklung betroffen sind ältere Menschen, die - einmal arbeits-
los geworden - schon bisher nur mit größter Mühe wieder einen Arbeitsplatz erlangen konnten.
Die bisher gesetzten Maßnahmen gegen die hohe Arbeitslosigkeit älterer Menschen bewirken
offenbar bei den Arbeitgebern kein Umdenken, weil die Gründe, die gegen die Beschäftigung
älterer Menschen sprechen, nicht aufgewogen werden (mangelnde Kenntnis neuer Techniken,
sinkende Produkti.vität, kollektivvertraglicher Preisunterschied zu jüngeren Arbeitnehmern,
höheres Krankheitsrisiko...). Auch negative Einflüsse der Sonderunterstützung für ältere Ar-
beitslose sind festzustellen, weil die Arbeitgeber ältere Mitarbeiter mit gutem Gewissen in diese
''Frühpension'' entlassen können und vielfach auch florierende Großbetriebe diese günstige
Möglichkeit zur Umstrukturierung nützen.
Die Antragsteller schlagen deshalb em Maßnahmenpaket zur Förderung der Beschäftigung
älterer Menschen und zur Forcierung der Weiterbildung vor. Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Die Bundesregierung wird zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der österreichischen
Wirtschaft und zur Erhaltung österreichischer Arbeitsplätze aufgefordert, dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die bei gleichzeitiger Abschaffung der Sonderunterstützung für
ältere Arbeitslose folgende Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Menschen
enthalten:
1 . Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen für alle Beschäftigten ab der
Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres.
2. Bei der Beschäftigung von Arbeitslosen, die älter als fünfzig Jahre sind, darf der Kollektiv-
vertrag für die Dauer eines Jahres um 20 % unterschritten werden; das Arbeitsmarktservice
hat diese niedrigeren Einstiegslöbne durch eine direkte Unterstützung des Arbeitslosen auszu-
gleichen.
3. Die Einstellung älterer Langzeit-Arbeitsloser ist anfangs zu l00 % degressiv bis zu einem
Auslaufen nach einem Jahr vom Arbeitsmarktservice zu fördern.
4. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, unbezahlten Karenzurlaub bis zu maximal
einem Jahr zu nehmen; wenn sie in dieser Zeit Weiterbildung betreiben, ist der Einkommens-
entfall vom Arbeitsmarktservice durch eine Unterstützung in Höhe von 80 % des
Arbeitslosengeldes auszugleichen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorge-
schlagen.