511/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bauer, Steibl, Brinek, Mo s er

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Neubewertung der Arbeit

Tatsache ist, daß Männer für vergleichbare Arbeiten um 27% mehr als Frauen

verdienen, unter Einbeziehung der Teilzeitbeschäftigten sogar um 42% mehr

(Sozialbericht 1995). Der gesetzlich verankerte Anspruch auf gleichen Lohn für

gleichwertige Arbeit ist also nach wie vor nicht verwirklicht. Tatsache ist

weiters, daß typische Frauenarbeitsplätze geringer bewertet werden. Da die

gesetzlichen Regelungen bezüglich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

offenbar wenig nutzen, ist es an der Zeit, zu anderen Maßnahmen zu greifen.

Der Einsatz geschlechtsunabhängiger Kriterien kann diese Mißstände

verhindern.

In der Beseitigung der direkten und indirekten Lohndiskriminierung von Frauen

liegt ein zentraler Ansatzpunkt für eine Gleichstellungspolitik, der es um eine

Vereinheitlichung der Arbeits- und Lebenschancen der Geschlechter geht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert,

gemeinsam mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien zum

Abbau der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auszuarbeiten und

die Ergebnisse in den nächsten Bericht über die soziale Lage aufzunehmen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß

vorgeschlagen.