511/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bauer, Steibl, Brinek, Mo s er
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Neubewertung der Arbeit
Tatsache ist, daß Männer für vergleichbare Arbeiten um 27% mehr als Frauen
verdienen, unter Einbeziehung der Teilzeitbeschäftigten sogar um 42% mehr
(Sozialbericht 1995). Der gesetzlich verankerte Anspruch auf gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit ist also nach wie vor nicht verwirklicht. Tatsache ist
weiters, daß typische Frauenarbeitsplätze geringer bewertet werden. Da die
gesetzlichen Regelungen bezüglich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
offenbar wenig nutzen, ist es an der Zeit, zu anderen Maßnahmen zu greifen.
Der Einsatz geschlechtsunabhängiger Kriterien kann diese Mißstände
verhindern.
In der Beseitigung der direkten und indirekten Lohndiskriminierung von Frauen
liegt ein zentraler Ansatzpunkt für eine Gleichstellungspolitik, der es um eine
Vereinheitlichung der Arbeits- und Lebenschancen der Geschlechter geht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert,
gemeinsam mit den Sozialpartnern geschlechtsunabhängige Kriterien zum
Abbau der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auszuarbeiten und
die Ergebnisse in den nächsten Bericht über die soziale Lage aufzunehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß
vorgeschlagen.