515/A XX.GP
der Abgeordneten Dr.Nowotny, Dr.Stummvoll
und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1 Staatsvertmgsdurchfohrungsgesetz 1956.
BGBl.Nr. 165/1956, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1955
BGBI.Nr. 1W1956, geändert wird"
Der Nationalrat hat beschlossen:
Im § 47 Abs. 2 tritt an die Stelle der Wortfolge zwei Millionen Schilling die Wortfolge zehn
Millionen Schilling.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den
Finanzausschuß vorgeschlagen
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung und Erhöhung der wertgrenze von zwei auf
zehn Millionen Schilling werden die seit 1956 eingetretenen Wertveränderungen
berücksichtigt. Dadurch tritt auch eine wesentliche Verminderung des Verwaltungsaufwandes
ein.