515/A XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Nowotny, Dr.Stummvoll

und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1 Staatsvertmgsdurchfohrungsgesetz 1956.

BGBl.Nr. 165/1956, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1955

BGBI.Nr. 1W1956, geändert wird"

Der Nationalrat hat beschlossen:

Im § 47 Abs. 2 tritt an die Stelle der Wortfolge zwei Millionen Schilling die Wortfolge zehn

Millionen Schilling.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den

Finanzausschuß vorgeschlagen

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung und Erhöhung der wertgrenze von zwei auf

zehn Millionen Schilling werden die seit 1956 eingetretenen Wertveränderungen

berücksichtigt. Dadurch tritt auch eine wesentliche Verminderung des Verwaltungsaufwandes

ein.