524/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, MMag.Dr. Brauneder. Mag.Dr. Grollitsch, Dr. Graf, Dl

Schöggl

und Kollegen

betreffend Steuerbefreiung von Stipendien und Preisen aus Wissenschaft und Forschung

Zahlreiche Institutionen wie z.B. Universitäten, Fonds oder Stiftungen gewähren zur Förde-

rung und Unterstützung wissenschaftlicher Projekte Stipendien Lind Preise. Das Ziel der Zuer-

kennung von Stipendien und Preisen ist unterschiedlich: einerseits ermöglichen sie dem qua-

lifizierten Wissenschafter die Durchführung ein es postdoktoralen Forschungsvorhabens, and-

rerseits kann sich der Stipendiat je nach Höhe der Unterstützung der Forschungstätigkeit im

Zuge der Fertigstellung seiner Diplomarbeit oder Dissertation widmen bzw. damit die durch-

schnittlichen Lebenshaltungskosten bestreiten. Einem Artikel in der Österreichischen Steuer-

zeitung vom 15. Jänner 1996, der die Steuerbarkeit und Steuerptlichtigkeit von Stipendien

und Preisen untersuchte, ist zu entnehmen, daß der Versuch, diese Förderungen nach ihrer

Steuerpflichtigkeit gemäß EStG eindeutig zu unterscheiden, zum Scheitern verurteilt ist. Das

bedeutet weiter, daß es sowohl steuerptlichtige als auch von der Steuer befreite Stipendien

und Preise gibt, was analog zur eben beschlossenen Novelle zum Kunstförderungsgesetz, wo-

nach alle Stipendien und Preise des Bundes und der Länder rückwirkend ab 1991 einkom-

mensteuerbefreit werden, eine klare Ungleichbehandlung von Preisträgern und Stipendiaten

darstellt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird in Zusammenarbeit mit dem Bun-

desminister für Finanzen ersucht, im Zuge einer Auflistung festzustellen, welche Stipendie-

und Preise im Bereich von Wissenschaft und Forschung der Steuerpflichtigkeit unterliegen und

darüber hinaus entsprechende Schritte zur Steuerbefreiung Zu Setzen, uni einer Ungleichbe-

handlung von wissenschaftlichen Preisträgem und Stipendiaten gegenüber jenen aus dem

Bereich von Kunst Und Kultur entgegenzuwirken.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuß für Wissenschaft und For-

schung zuzuweisen.