536/A XX.GP
der Abgeordneten Motter, Gredler und PartnerInnen
betreffend zeitgemäße Regelungen für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Mit der Regierungsvorlage für das neue Gesundheits - und Krankenpflegegesetz (GuKG), das
am 1. September 1997 in Kraft treten soll, wurden der gehobene Dienst für Gesundheits -und
Krankenpflege sowie die Pflegehilfe aus dem Krankenpflegegesetz 1961 ausgegliedert. Eine
Novellierung des bisher geltenden Gesetzes wurde für ebenso wenig sinnvoll erachtet wie eine
Beibehaltung „der nicht mehr zeitgemäßen geltenden Rechtslage‘.
Nunmehr müssen auch die übrigen Gesundheitsberufe auf eine neue gesetzliche Basis gestellt
werden. Dies betrifft in erster Linie die Sanitätshilfsdienste/Rettungssanitäter sowie den
Bereich der Ordinationsgehilf/innen und der zahnärztlichen Assistent/innen. Gerade die
erhöhten Anforderungen an Medizin und Technik sowie die immer bedeutendere Stellung
unterschiedlichster Therapieformen verlangen, daß im gesamten Gesundheitssektor die
Ausbildungsordnungen und Bestimmungen über die Berufsausübung reformiert und
‚gesetzlich verankert werden. Vor allem für Rettungssanitäter, die zumeist die medizinische
Erstversorgung zu leisten haben, ist eine befriedigende rechtliche Absicherung und eine
gesetzlich geregelte Ausbildung vordringlich sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den zuständigen
Institutionen, Verbänden und Gebietskörperschaften in Verhandlungen über zeitgemäße
gesetzliche Regelungen für die im bisherigen Krankenpflegegesetz geregelten Berufe, die
nicht vom GuKG erfaßt sind, sowie für jene Gesundheitsberufe, die derzeit noch nicht
geregelt sind, jedenfalls unter Einschluß der Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter),
Ordinationsgehilf/inn/en und zahnärztlichen Assistent/inn/en aufzunehmen und dem
Nationalrat diesbezügliche Gesetzesentwürfe, insbesondere über Ausbildungsordnung und
Berufsausübung, vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.