559/AE XX.GP

 

Entschliessungsantrag

der Abgeordneten Kier. Haselsteiner, Peter und PartnerInnen

betreffend Erstellung von Berechnungsgrundlagen zur Finanzierung einer Grundsicherung

Österreich steht mehr als je zuvor in einem harten Wettbewerb mit (angrenzenden)

Billiglohnländern, der sich in jüngster Zeit in der Auslagerung von Wirtschaftsstandorten

verstärkt ausgewirkt hat. Niemand kann und will aber unsere Löhne um 90% und mehr

senken, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Als einzige Chance im weltweiten

Wettbewerb wird daher Rationalisierung angesehen, was in einem hochentwickelten

Industriestaat wie Österreich zumeist bedeutet, hoch rationelle, maschinelle Arbeitsmethoden

und neue Technologien einzusetzen. Jeder wegrationalisierte Arbeitsplatz bedeutet jedoch

eine Katastrophe, weil dadurch die Erwerbsmöglichkeit eines Menschen vernichtet wird.

Diese Katastrophe ist in erster Linie eine soziale, in zweiter Linie aber auch eine

wirtschaftliche, weil unserer Wirtschaft dann auch die Konsumkraft dieses Menschen verloren

geht.

Aus liberaler Sicht sind die unterzeichneten Abgeordneten überzeugt, daß das Gemeinwesen

auch von Verantwortlichkeit geprägt sein muß, daß den von Rationalisierung betroffenen

Menschen mehr als ein Almosen zusteht und daß Arbeitslosigkeit nicht mehr - wie bisher -

bestraft und stigmatisiert wird „Dadurch daß Arbeit im Sinne von bezahlter Erwerbsarbeit

knapp geworden ist, entsteht die Gefahr, daß diejenigen, die Arbeit haben, an ihr festhalten.

auch wenn das heißt. daß nicht mehr alle Arbeit finden. Eine Gesellschaft. die sich jedoch

mühsam Staatsbürgerrechte für alle erobert hat, darf nicht anfangen, mehr Lind mehr

Menschen aus dem Genuß dieser Rechte herauszudefinieren“. (R. Dahrendorf) Hinter dem

Diskurs über die Einführung einer Grundsicherung steht also die Grundsatzentscheidung über

einen garantierten Weiterbestand staatsbürgerschaftlicher Anrechte auch für die Zukunft.

1 m dieser Gefahr zu entkommen. muß die Verteilung des geschaffenen Wohlstandes (der

durch Rationalisierung sogar noch steigt) von der Innehabung eines Arbeitsplatzes teilweise

abgekoppelt werden. Teilweise abkoppeln heißt, den Teil des jeweiligen Volkseinkommens,

der für die Deckung der absoluten Grundbedürfnisse jedes einzelnen Menschen erforderlich

ist, unabhängig von einer aktuellen oder früheren Innehabung eines Arbeitsplatzes

herzugeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten erwarten sich von der Grundsicherung auch die nötige

Flexibilisierung, die für eine bessere Verteilung der Arbeitsplätze wichtig wäre: Wenn

niemand mehr Angst zu haben braucht. ins Bodenlose zu fallen, dann wird die Bereitschaft zu

Teilzeitlösungen. zum probeweisen Selbständigmachen Lind zu völlig neuen Formen der

persönlichen Lebens-und Arbeitsplanung steigen. Auch die Frage der Sicherung der

Pensionen und damit des Weiterbestands des Generationenvertrags und des sozialen Friedens

Insgesamt, ist mit diesen Überlegungen eng verbunden.

Eine garantierte Grundsicherung als staatsbürgerliches Anrecht zu definieren kann daher auch

heißen, bei einem mäßigen (aber eben garantierten) Betrag anzusetzen. Dennoch werden dafür

eine umfassende Steuerreform auf Basis einer Ökologisierung des Systems, sowie Modelle

und Berechnungen für ein neues Sozialversicherungssystem die Auswirkungen auf den

Arbeitsmarkt bzw. auf Finanz- Lind Volkswirtschaft erforderlich sein. Da der damalige

Sozialminister bereits im September des Vorjahres die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur

Grundsicherung in seinem Ministerium zugesichert hat und auch der Finanzminister vor

geraumer Zeit die Grundsicherung als ..sozialpolitisch bestechend- bezeichnet hat (Kurier

4.2.1997), stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

..Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister und die Sozialministerin. werden

aufgefordert. das erforderliche Datenmaterial zu den budgetären volks- und

finanzwirtschaftlichen Sowie beschäftigungspolitischen Auswirkungen der schrittweisen

Einführung einer Grundsicherung vorzulegen, um dadurch die Voraussetzungen für die

Erarbeitung konkreter Modelle zu schaffen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt