559/AE XX.GP
Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Kier. Haselsteiner, Peter und PartnerInnen
betreffend Erstellung von Berechnungsgrundlagen zur Finanzierung einer Grundsicherung
Österreich steht mehr als je zuvor in einem harten Wettbewerb mit (angrenzenden)
Billiglohnländern, der sich in jüngster Zeit in der Auslagerung von Wirtschaftsstandorten
verstärkt ausgewirkt hat. Niemand kann und will aber unsere Löhne um 90% und mehr
senken, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Als einzige Chance im weltweiten
Wettbewerb wird daher Rationalisierung angesehen, was in einem hochentwickelten
Industriestaat wie Österreich zumeist bedeutet, hoch rationelle, maschinelle Arbeitsmethoden
und neue Technologien einzusetzen. Jeder wegrationalisierte Arbeitsplatz bedeutet jedoch
eine Katastrophe, weil dadurch die Erwerbsmöglichkeit eines Menschen vernichtet wird.
Diese Katastrophe ist in erster Linie eine soziale, in zweiter Linie aber auch eine
wirtschaftliche, weil unserer Wirtschaft dann auch die Konsumkraft dieses Menschen verloren
geht.
Aus liberaler Sicht sind die unterzeichneten Abgeordneten überzeugt, daß das Gemeinwesen
auch von Verantwortlichkeit geprägt sein muß, daß den von Rationalisierung betroffenen
Menschen mehr als ein Almosen zusteht und daß Arbeitslosigkeit nicht mehr - wie bisher -
bestraft und stigmatisiert wird „Dadurch daß Arbeit im Sinne von bezahlter Erwerbsarbeit
knapp geworden ist, entsteht die Gefahr, daß diejenigen, die Arbeit haben, an ihr festhalten.
auch wenn das heißt. daß nicht mehr alle Arbeit finden. Eine Gesellschaft. die sich jedoch
mühsam Staatsbürgerrechte für alle erobert hat, darf nicht anfangen, mehr Lind mehr
Menschen aus dem Genuß dieser Rechte herauszudefinieren“. (R. Dahrendorf) Hinter dem
Diskurs über die Einführung einer Grundsicherung steht also die Grundsatzentscheidung über
einen garantierten Weiterbestand staatsbürgerschaftlicher Anrechte auch für die Zukunft.
1 m dieser Gefahr zu entkommen. muß die Verteilung des geschaffenen Wohlstandes (der
durch Rationalisierung sogar noch steigt) von der Innehabung eines Arbeitsplatzes teilweise
abgekoppelt werden. Teilweise abkoppeln heißt, den Teil des jeweiligen Volkseinkommens,
der für die Deckung der absoluten Grundbedürfnisse jedes einzelnen Menschen erforderlich
ist, unabhängig von einer aktuellen oder früheren Innehabung eines Arbeitsplatzes
herzugeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten erwarten sich von der Grundsicherung auch die nötige
Flexibilisierung, die für eine bessere Verteilung der Arbeitsplätze wichtig wäre: Wenn
niemand mehr Angst zu haben braucht. ins Bodenlose zu fallen, dann wird die Bereitschaft zu
Teilzeitlösungen. zum probeweisen Selbständigmachen Lind zu völlig neuen Formen der
persönlichen Lebens-und Arbeitsplanung steigen. Auch die Frage der Sicherung der
Pensionen und damit des Weiterbestands des Generationenvertrags und des sozialen Friedens
Insgesamt, ist mit diesen Überlegungen
eng verbunden.
Eine garantierte Grundsicherung als staatsbürgerliches Anrecht zu definieren kann daher auch
heißen, bei einem mäßigen (aber eben garantierten) Betrag anzusetzen. Dennoch werden dafür
eine umfassende Steuerreform auf Basis einer Ökologisierung des Systems, sowie Modelle
und Berechnungen für ein neues Sozialversicherungssystem die Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt bzw. auf Finanz- Lind Volkswirtschaft erforderlich sein. Da der damalige
Sozialminister bereits im September des Vorjahres die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur
Grundsicherung in seinem Ministerium zugesichert hat und auch der Finanzminister vor
geraumer Zeit die Grundsicherung als ..sozialpolitisch bestechend- bezeichnet hat (Kurier
4.2.1997), stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschliessungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
..Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister und die Sozialministerin. werden
aufgefordert. das erforderliche Datenmaterial zu den budgetären volks- und
finanzwirtschaftlichen Sowie beschäftigungspolitischen Auswirkungen der schrittweisen
Einführung einer Grundsicherung vorzulegen, um dadurch die Voraussetzungen für die
Erarbeitung konkreter Modelle zu schaffen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt