59/AE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Reform der Spitalsfinanzierung
Die Reform der Spitalsfinanzierung ist für eine Eindämmung der Kosten des
Gesundheitssystems unbedingt notwendig und auch schon seit Jahrzehnten geplant.
Mit der Verlängerung des Dauerprovisoriums KRAZAF für l996 wurden die längst
notwendigen Reformen weiterhin hinausgeschoben.Die Leistungsorientierte
Krankenhausfinanzierung (LKF) soll nun mit 1.1.1997 eingeführt werden.
Es fehlt jedoch an den notwendigen Vorarbeiten und Begleitmaßnahmen.
Eine "sanfte" Finanzierungsreform mit einem Übergangszeitraum von fünf Jahren, in denen
die Finanzierungsströme im wesentlichen gleich bleiben, aber die notwendigen
Struktureformen umgesetzt werden, wäre eine Lösung aus dieser Dauermisere.
In Form eines gesundheitspolitischen Netzplans sind die einzelnen Maßnahmen in lokalen
Modellprojekten zu erproben und nach einem flexiblen Zeitplan umzusetzen.
Damit wäre die LKF ohne Finanzrisiko für die Spitalsträger und zum Sammeln von.
Erfahrungen mit einer Deckelung des Spitalskostenwachstums eingeführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die LKF wird am 1. 1. 1997 buchhalterisch in allen Krankenanstalten Österreichs
eingeführt.
2. Für einen Zeitraum von 5 Jahren zahlen alle bisherigen Financiers die gleichen
Summen wie 1996 plus einen volkswirtschaftlich gerechtfertigten Teuerungsausgleich
über die gleichen Kanäle wie bisher.
3. Im Gesundheitsministerium wird eine permanente Arbeitsgruppe eingerichtet, die
einen gesundheitspolitischen Netzplan mit neuen Strukturen der Finanzierung des
Gesundheitswesens ausarbeitet sowie neue Strukturen in Modellprojekten nach einem
terminlichen Fahrplan erproben läßt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.