590/AE XX.GP

 

Antrag

der Abg. Dr.Kruger, Dr. Preisinger, Dr. Salzl und Kollegen

betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks

Österreichs historische Garten und Parkanlagen in öffentlichem, aber auch

in Privatbesitz, befinden sich in zum Teil äußerst beklagenswertem Zustand.

Ganze Alleen fallen der Motorsäge zum Opfer, Biedermeiergärten in Wiener

Innenhöfen werden zu Parkplätzen "umgestaltet“, Tag für Tag gehen zum Teil

unwiederbringliche Werte an einst liebevoll gestalteter Natur verloren.

Die Ursachen sind nicht allein in Umweltbeeinträchtigung zu suchen

mangelnder Wille zum Einsatz fachkundiger Personen, fehlendes Bewußtsein

breiter Bevölkerungskreise, aber auch politischer Verantwortungs träger

für das kulturelle Erbe früherer Natur- und Landschaftsgestalter, geringes

Interesse mancher Besitzer und Nutzungsbevollmächtigter wegen finanzieller

Unverwertbarkeit und - nicht zuletzt - ein in Österreich typischer Kompetenz-

wirrwarr spielen eine unheilvolle Rolle.

Eine diesbezügliche Initiative freiheitlicher Bundesräte, auch Elemente der

gestalteten Natur dem Denkmalschutz in jenen Fällen zu unterstellen, wo die

Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes zu kurz greifen, wurde von

der amtierenden Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

am 23.9.1996 per Anfragebeantwortung abschlägig beschieden: IVES besteht nicht

die Absicht, eine Novelle zum Denkmalschutzgesetz durchzuführen.

Eine Presseaussendung der Bundesministerin - gemeinsam mit Prominenten -

vom 10.9.1997 deutet einen scheinbaren Umdenkprozeß an, der allerdings von

konkreten und raschen Handlungen begleitet werden müßte, um den Verfall

dieser wertvollen Gärten und Parkanlagen zu stoppen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird

im Sinne ihrer am 10.9.1997 gemachten Zusage, die historischen Gärten und

Parkanlagen als kulturelles Erbe Österreichs zu schützen, aufgefordert:

- unbeschadet geltender naturschutz-, baumschutz-, landschaftsschutz-

und forstgesetzlicher Regelungen für historische Gärten, Parkanlagen,

Alleen und dergleichen Anlagen und Elemente der gestalteten Natur

per Ministerialentwurf zum Denkmalschutzgesetz auch denkmalschutzrecht-

liche Vorkehrungen zu treffen,

- im Rahmen des Bundesdenkmalamtes die fachliche Betreuung von Erhaltungs-

und Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten,

- vorhandene Dokumentationen, Kartierungen und andere Forschungsarbeiten

auszuwerten und daraus einen Maßnahmenkatalog zu erstellen,

- die Einbringung vernachlässigter Objekte aus privater oder öffentlicher

Hand in einen Nationalfonds nach dem Vorbild des englischen National Trust

zu prüfen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß beantragt.