6/A
der Abgeordneten Peter-, Firlinger, Haselsteiner, Kier, Partnerinnen und Partner
betreffend Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetzes 1991 (BGBl 1992/50)
aufgehoben wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 (BGBl 1992/50) aufgehoben wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
"Das Öffnungszeitengesetz 1991 (BGBl 1992/50) wird aufgehoben."
Begründung
Die Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union verlangte von Unternehmern, sich auf
neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen. Gleiches gilt für Wirtschaftsstandorte, vor allem
aber auch Fremdenverkehrsregionen im internationalen Wettbewerb.
Im Zeitalter der billigen Überseeflüge wird der internationale Wettbewerb der führenden
Fremdenverkehrsländer härter. Insbesondere Städtetourismus findet dort nicht statt, wo der
Gast ausgesperrt, wo er mit geschlossenen Geschäften konfrontiert wird. Nicht nur, daß dem
Unternehmer Umsätze entgehen, verzichtet auch der Staat auf seine daraus resultierenden
Steuereinnahmen und wird auf die Sicherung oder gar Schaffung neuer Arbeitsplätze
verzichtet.
Durch eine umfassende Neuregelung der Arbeitszeit und die Aufhebung des
Öffnungszeitengesetzes wird es nicht zu längeren Tages-, Wochen- oder Jahresarbeitszeiten,
sondern lediglich dazu kommen, daß zu anderen Zeiten gearbeitet wird. Neue Perspektiven
ergeben sich insbesondere auch für den Teilzeitarbeitsmarkt. Der Arbeitnehmerschutz bleibt
durch verstärkte innerbetriebliche Mitbestimmung gewährleistet.
In der Europäischen Union wird aber auch der grenznahe Einkaufstourismus zur neuen
Herausforderung für den heimischen Handel. Österreich muß zeitgerecht konkurrenzfähig
gemacht werden. Handel heißt: Kundenbedürfnisse befriedigen, und zwar dann, wenn der
Kunde nachfragt. Dem muß Rechnung getragen werden. Das heißt für den Standort:
Weitestgehender Verzicht auf den wohlmeinenden Schutz Österreichs vor den Unbilden freier
Marktmechanismen.
Die völlige Abschaffung aller (den Unternehmer entmündigenden) Ladenschlußzeiten-
regelungen (im Öffnungszeitengesetz) gehört ebenso zu den unabdingbaren
Rahmenbedingungen für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, wie die
Flexibilisierung der rigiden "zum Korsett erstarrten" Arbeitszeitregelungen, wie die
Entlastung der menschlichen Arbeitsleistung durch Senkung der Lohnnebenkosten, wie die
Anpassung des österreichischen Mehrwertsteuersatzes an das europäische Niveau, und wie
die Abschaffung wettbewerbsverzerrender österreichischer Steuerspezialitäten - zum Beispiel
der Getränkesteuer. Es bedarf also eines ganzen Maßnahmenbündels. Der erste Schritt in
diese Richtung ist die Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes.
In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung und die Zuweisung an den
Wirtschaftsausschuß verlangt. .