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der Abgeordneten Peter-, Firlinger, Haselsteiner, Kier, Partnerinnen und Partner

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetzes 1991 (BGBl 1992/50)

aufgehoben wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 (BGBl 1992/50) aufgehoben wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

"Das Öffnungszeitengesetz 1991 (BGBl 1992/50) wird aufgehoben."

 

 

Begründung

 

Die Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union verlangte von Unternehmern, sich auf

neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen. Gleiches gilt für Wirtschaftsstandorte, vor allem

aber auch Fremdenverkehrsregionen im internationalen Wettbewerb.

 

Im Zeitalter der billigen Überseeflüge wird der internationale Wettbewerb der führenden

Fremdenverkehrsländer härter. Insbesondere Städtetourismus findet dort nicht statt, wo der

Gast ausgesperrt, wo er mit geschlossenen Geschäften konfrontiert wird. Nicht nur, daß dem

Unternehmer Umsätze entgehen, verzichtet auch der Staat auf seine daraus resultierenden

Steuereinnahmen und wird auf die Sicherung oder gar Schaffung neuer Arbeitsplätze

verzichtet.

 

Durch eine umfassende Neuregelung der Arbeitszeit und die Aufhebung des

Öffnungszeitengesetzes wird es nicht zu längeren Tages-, Wochen- oder Jahresarbeitszeiten,

sondern lediglich dazu kommen, daß zu anderen Zeiten gearbeitet wird. Neue Perspektiven

ergeben sich insbesondere auch für den Teilzeitarbeitsmarkt. Der Arbeitnehmerschutz bleibt

durch verstärkte innerbetriebliche Mitbestimmung gewährleistet.

In der Europäischen Union wird aber auch der grenznahe Einkaufstourismus zur neuen

Herausforderung für den heimischen Handel. Österreich muß zeitgerecht konkurrenzfähig

gemacht werden. Handel heißt: Kundenbedürfnisse befriedigen, und zwar dann, wenn der

Kunde nachfragt. Dem muß Rechnung getragen werden. Das heißt für den Standort:

Weitestgehender Verzicht auf den wohlmeinenden Schutz Österreichs vor den Unbilden freier

Marktmechanismen.

 

Die völlige Abschaffung aller (den Unternehmer entmündigenden) Ladenschlußzeiten-

regelungen (im Öffnungszeitengesetz) gehört ebenso zu den unabdingbaren

Rahmenbedingungen für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, wie die

Flexibilisierung der rigiden "zum Korsett erstarrten" Arbeitszeitregelungen, wie die

Entlastung der menschlichen Arbeitsleistung durch Senkung der Lohnnebenkosten, wie die

Anpassung des österreichischen Mehrwertsteuersatzes an das europäische Niveau, und wie

die Abschaffung wettbewerbsverzerrender österreichischer Steuerspezialitäten - zum Beispiel

der Getränkesteuer. Es bedarf also eines ganzen Maßnahmenbündels. Der erste Schritt in

diese Richtung ist die Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung und die Zuweisung an den

 

Wirtschaftsausschuß verlangt. .