60/AE

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung des Gesundheitsberichtswesens

 

 

Da über die Reformbedürftigkeit des österreichischen Gesundheitswesens kein Zweifel

besteht, bedarf es möglichst umfassender Entscheidungsgrundlagen für einzelne

Reformschritte.

Das österreichische Gesundheitsberichtswesen umfaßt zwar eine umfangreiche

.Gesundheitsstatistik für den stationären Bereich, es fehlt jedoch eine systematische

Gesundheitsberichterstattung mit aufbereiteten Materialien. Es mangelt außerdem an einer

klaren regionalen Zuordnung der Diagnosen und Leistungen, woraus ersichtlich wäre,

woher die PatientInnen einzelner Krankenanstalten kommen.

Epidemiologische Methoden, die die regionale Herkunft der Krankenhauspatienten

berücksichtigen, vermitteln erst ein zutreffenderes Bild vom Gesundheitszustand der

Bevölkerung als reine Spitalsentlassungsstatistiken. Erst durch die Analyse von

Einzugsgebieten ist die Ermittlung von regionalem Über- oder Unterangebot an

Gesundheitseinrichtungen möglich. Außerdem fordert die Schlußfolgerung 94/c15/04 des

EU-Rates die Errichtung eines " Epidemiologischen Netzes" , das alle Krankheiten abdeckt

und Daten über übertragbare Krankheiten sammelt

 

Die Information über die Zahl der ambulanten Fälle ist dürftig, über die Anzahl der bei

niedergelassenen Ärzten behandelten PatientInnen bzw.Krankheiten gibt es keine

statistischen Unterlagen. Außerdem besteht kein Überblick, wieviel Ärzte welcher

Fachrichtung in den einzelnen Regionen niedergelassen sind, wieviel Pflegeeinrichtungen

existieren und wieviel Mittel in die Hauskrankenpfleege fließen. Eine Studie über die

Einführung von Meldepraxen durch das ÖBIG steht noch immer aus. Mortalitätsdaten

müßten sowohl orts- als auch krankenhausmäßig erfaßt werden.

Dringend nötig ist auch eine Vereinheitlichung der Erfassungskriterien von Daten aus dem

stationären und extramuralen Bereich als Basis der Qualitätssicherung. Krankenanstalten

und niedergelassene Ärzte verwenden unterschiedliche Systeme, die Datenvergleiche stark

behindern.

 

Ansätze einer Verbesserung des österreichischen Gesundheitsberichtswesens liegen vor, wie

z.B. die "Epidemiologische Analyse des Minimum Basic Data Set am Beispiel der

Neoplasien 1991 " durch Mitarbeiter des Ludwig Botzmann-Instituts für Epidemiologie &

Gesundheitssystemforschung (vgl. ÖKZ 1995). Denn seit 1 . Jänner 1989 sind die

Träger von Krankenanstalten in Österreich verpflichtet, die Entlassungsdiagnosen der in

stationärer Behandlung befindlichen Patienten bundeseinheitlich zu erfassen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Gesundheitsministerium leitet in Zusammenabeit mit dem Obersten Sanitätsrat bis

Jahresende 1996 die nötigen Schritte zur Verbesserung der österreichischen

Gesundheitsberichterstattung ein.

Das österreichische Gesundheitsberichtswesen wird vereinheitlicht, erweitert und durch

analytische Auswertungen ergänzt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.