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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung des Gesundheitsberichtswesens
Da über die Reformbedürftigkeit des österreichischen Gesundheitswesens kein Zweifel
besteht, bedarf es möglichst umfassender Entscheidungsgrundlagen für einzelne
Reformschritte.
Das österreichische Gesundheitsberichtswesen umfaßt zwar eine umfangreiche
.Gesundheitsstatistik für den stationären Bereich, es fehlt jedoch eine systematische
Gesundheitsberichterstattung mit aufbereiteten Materialien. Es mangelt außerdem an einer
klaren regionalen Zuordnung der Diagnosen und Leistungen, woraus ersichtlich wäre,
woher die PatientInnen einzelner Krankenanstalten kommen.
Epidemiologische Methoden, die die regionale Herkunft der Krankenhauspatienten
berücksichtigen, vermitteln erst ein zutreffenderes Bild vom Gesundheitszustand der
Bevölkerung als reine Spitalsentlassungsstatistiken. Erst durch die Analyse von
Einzugsgebieten ist die Ermittlung von regionalem Über- oder Unterangebot an
Gesundheitseinrichtungen möglich. Außerdem fordert die Schlußfolgerung 94/c15/04 des
EU-Rates die Errichtung eines " Epidemiologischen Netzes" , das alle Krankheiten abdeckt
und Daten über übertragbare Krankheiten sammelt
Die Information über die Zahl der ambulanten Fälle ist dürftig, über die Anzahl der bei
niedergelassenen Ärzten behandelten PatientInnen bzw.Krankheiten gibt es keine
statistischen Unterlagen. Außerdem besteht kein Überblick, wieviel Ärzte welcher
Fachrichtung in den einzelnen Regionen niedergelassen sind, wieviel Pflegeeinrichtungen
existieren und wieviel Mittel in die Hauskrankenpfleege fließen. Eine Studie über die
Einführung von Meldepraxen durch das ÖBIG steht noch immer aus. Mortalitätsdaten
müßten sowohl orts- als auch krankenhausmäßig erfaßt werden.
Dringend nötig ist auch eine Vereinheitlichung der Erfassungskriterien von Daten aus dem
stationären und extramuralen Bereich als Basis der Qualitätssicherung. Krankenanstalten
und niedergelassene Ärzte verwenden unterschiedliche Systeme, die Datenvergleiche stark
behindern.
Ansätze einer Verbesserung des österreichischen Gesundheitsberichtswesens liegen vor, wie
z.B. die "Epidemiologische Analyse des Minimum Basic Data Set am Beispiel der
Neoplasien 1991 " durch Mitarbeiter des Ludwig Botzmann-Instituts für Epidemiologie &
Gesundheitssystemforschung (vgl. ÖKZ 1995). Denn seit 1 . Jänner 1989 sind die
Träger von Krankenanstalten in Österreich verpflichtet, die Entlassungsdiagnosen der in
stationärer Behandlung befindlichen Patienten bundeseinheitlich zu erfassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Gesundheitsministerium leitet in Zusammenabeit mit dem Obersten Sanitätsrat bis
Jahresende 1996 die nötigen Schritte zur Verbesserung der österreichischen
Gesundheitsberichterstattung ein.
Das österreichische Gesundheitsberichtswesen wird vereinheitlicht, erweitert und durch
analytische Auswertungen ergänzt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.