603/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Kontrolle der Berufsausbildung

Die Kontrolle der Berufsausbildung wird nach wie vor ausschließlich durch die

Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern ausgeübt. Durch diese ständische Struktur, bei der

die Interessenvertretung der Arbeitgeber kontrollieren soll, ob die Arbeitgeber ihre

Ausbildungsverpflichtung wahrnehmen, kommt es immer wieder zu Interessenskollisionen,

die durch eine paritätische Kontrolle der Berufsausbildung vermieden werden könnten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, durch gesetzliche Maßnahmen

sicherzustellen, daß die Kontrolle der Berufsausbildung (§ 19 des

Berufsausbildungsgesetzes) in Zukunft durch eine von den Sozialpartnern paritätisch

beschickte Kontrollbehörde (Lehrlingssstelle) ausgeübt wird.

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.