61/AE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend die Anerkennung der Gebärdensprache in Österreich
Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, in denen die Gebärdensprache noch
immer nicht offiziell anerkannt ist.
Dies hat weitreichende Folgen für die Betroffenen. Sie werden durch die Verweigerung der
Verwendung ihres Hauptkommunikationsmittel in ihrer Entfaltung und der Wahrnehmung
ihrer Rechte schwer benachteiligt.
Viele Initiativen im Interesse der Verwender der Gehörlosensprache können aufgrund der
mangelnden Anerkennung ihrer Sprache nicht verwirklicht werden. So weigert sich der
ORF, die Gebärdensprache zu berücksichtigen, solange sie nicht offiziell anerkannt ist.
Eine weitere Auswirkung ist ist die mangelnde Zahl der Gebärdendolmetscher ( in
Östereich sind es 20, in Finnland 450!).
Nachdem mit der Anerkennung der letzten Lautsprache einer autochthonen Minderheit, der
Sinti, Österreich das Verdienst zukommt, im Lautsprachbereich eine beispielhafte
gesetzliche Lösung erreicht zu haben, sollte auch der optisch kodierten Österreichischen
Gebärdensprache das ihr - wie den erwähnten Lautsprachen - zustehende Recht gewährt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Im Sinne der Wahrung der Rechte der Gehörlosen ist die Österreichische Gebärdensprache
als eigene Sprache anzuerkennen. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sind bis Ende
1996 durchzuführen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.