61/AE

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Anerkennung der Gebärdensprache in Österreich

 

 

Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, in denen die Gebärdensprache noch

immer nicht offiziell anerkannt ist.

Dies hat weitreichende Folgen für die Betroffenen. Sie werden durch die Verweigerung der

Verwendung ihres Hauptkommunikationsmittel in ihrer Entfaltung und der Wahrnehmung

ihrer Rechte schwer benachteiligt.

Viele Initiativen im Interesse der Verwender der Gehörlosensprache können aufgrund der

mangelnden Anerkennung ihrer Sprache nicht verwirklicht werden. So weigert sich der

ORF, die Gebärdensprache zu berücksichtigen, solange sie nicht offiziell anerkannt ist.

Eine weitere Auswirkung ist ist die mangelnde Zahl der Gebärdendolmetscher ( in

Östereich sind es 20, in Finnland 450!).

Nachdem mit der Anerkennung der letzten Lautsprache einer autochthonen Minderheit, der

Sinti, Österreich das Verdienst zukommt, im Lautsprachbereich eine beispielhafte

gesetzliche Lösung erreicht zu haben, sollte auch der optisch kodierten Österreichischen

Gebärdensprache das ihr - wie den erwähnten Lautsprachen - zustehende Recht gewährt

werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Im Sinne der Wahrung der Rechte der Gehörlosen ist die Österreichische Gebärdensprache

als eigene Sprache anzuerkennen. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sind bis Ende

1996 durchzuführen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.