62/AE
betreffend Einführung einer PatientInnen- und Pharmaversicherung nach dem Prinzip einer
verschuldensunabhängigen Haftung
Nach internationalen Studien verlassen fast vier Prozent aller PatientInnen die
Krankenhäuser mit einem Leiden, welches sie beim Betreten der Anstalt noch nicht hatten.
Nur jeder zehnte Geschädigte geht in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu
fordern. Der Rechtsweg ist für die PatientInnen mit beträchtlichem finanziellen Aufwand
verbunden, da der Nachweis eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Arztes
schwer zu erbringen ist und diese Prozesse meist jahrelang dauern.
Eine Lösung dieses Problems wäre die Einführung einer Patientlnnenversicherung nach dem
Prinzip der "verschuldensunabhängigen Haftung" . Auch für ÄrztInnen wäre dies sehr
begrüßenswert, da sie psychisch und fachlich entlastet würden.
In Skandinavien bewährt sich diese Einrichtung bereits seit 1975.
Analog zur PatientInnenversicherung gibt es dort auch eine Pharmaversicherung , deren
Notwendigkeit durch mehrere schwerwiegende Anlaßfäll entstand. Ein Patient, der durch
Medikamente zu Schaden kommt, soll bei seinem Anspruch auf Schadenersatz nicht
wesentlich anders behandelt werden, als ein Patient, der beispielsweise durch einen
"Kunstfehler" geschädigt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis
Jahresende 1996 einen Entwurf für eine PatientInnen- und Pharmaversicherung nach dem
Grunsatz einer verschuldensunabhängigen Haftung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.