623/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Einrichtung einer UN-Friedenszone in Österreich und Europa
Das Konzept der Friedenszone wurde erstmals 1971 für den Raum des Indischen Ozeans
von der UNO-Generalversammlung angenommen. Damit wurde bestimmt, daß See- oder
Luftstreitkräfte anderer Armeen das Gebiet des Indischen Ozeans nicht benützen dürfen.
Mit dieser Friedenszone ist Atomwaffenfreiheit und Neutralität der beteiligten Staaten
verbunden. Stützpunkte und militärische Einrichtungen von Dritten sind untersagt.
Zwischen den Mitgliedern herrscht ein Verzicht auf Drohung und Gewaltanwendung. In
den folgenden Jahren wurden in der Generalversammlung der UNO weitere Resolutionen
zur Umsetzung der Friedenszone im Indischen Ozean angenommen.
Europa befindet sich in einem Neugestaltungsprozeß. Auf der einen Seite befindet sich die
NATO als starker Militärblock. Demgegenüber stehen eine Reihe osteuropäischer Staaten
die zwar gerne am westeuropäischen Reichtum teilnehmen würden, aber nicht
aufgenommen werden. Dazwischen halten sich die traditionellen neutralen Kleinstaaten
Österreich, Finnland und Schweden, die eine Brückenfunktion zwischen Ost und West
einnehmen und Voraussetzungen mitbringen - Nuklearfreiheit, strukturelle
Nichtangriffsfähigkeit, sicherheitspolitische Unabhängigkeit und Neutralität - eine Initiative
in Richtung einer europäischen UN-Friedenszone zu ergreifen. Damit kann ein alternatives
friedenspolitisches Modell gegenüber einer bloßen Fortschreibung der NATO geschaffen
werden. Diese politische Prioritäten setzung macht mittelfristig mehr Ressourcen für die
Lösung der wirklich großen sozialen Probleme der Menschen in Europa frei und eröffnet
die Chance eine gemeinsame Friedensordnung zu erreichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, im Rahmen der UNO einen Antrag zu stellen, mit
welchem Österreich nach ausreichenden Konsultationen mit anderen interessierten Staaten
eine neutrale, militärisch verdünnte, atomwaffenfreie Friedenszone in Europa anstößt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungausschuß vorgeschlagen.