623/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend Einrichtung einer UN-Friedenszone in Österreich und Europa

Das Konzept der Friedenszone wurde erstmals 1971 für den Raum des Indischen Ozeans

von der UNO-Generalversammlung angenommen. Damit wurde bestimmt, daß See- oder

Luftstreitkräfte anderer Armeen das Gebiet des Indischen Ozeans nicht benützen dürfen.

Mit dieser Friedenszone ist Atomwaffenfreiheit und Neutralität der beteiligten Staaten

verbunden. Stützpunkte und militärische Einrichtungen von Dritten sind untersagt.

Zwischen den Mitgliedern herrscht ein Verzicht auf Drohung und Gewaltanwendung. In

den folgenden Jahren wurden in der Generalversammlung der UNO weitere Resolutionen

zur Umsetzung der Friedenszone im Indischen Ozean angenommen.

Europa befindet sich in einem Neugestaltungsprozeß. Auf der einen Seite befindet sich die

NATO als starker Militärblock. Demgegenüber stehen eine Reihe osteuropäischer Staaten

die zwar gerne am westeuropäischen Reichtum teilnehmen würden, aber nicht

aufgenommen werden. Dazwischen halten sich die traditionellen neutralen Kleinstaaten

Österreich, Finnland und Schweden, die eine Brückenfunktion zwischen Ost und West

einnehmen und Voraussetzungen mitbringen - Nuklearfreiheit, strukturelle

Nichtangriffsfähigkeit, sicherheitspolitische Unabhängigkeit und Neutralität - eine Initiative

in Richtung einer europäischen UN-Friedenszone zu ergreifen. Damit kann ein alternatives

friedenspolitisches Modell gegenüber einer bloßen Fortschreibung der NATO geschaffen

werden. Diese politische Prioritäten setzung macht mittelfristig mehr Ressourcen für die

Lösung der wirklich großen sozialen Probleme der Menschen in Europa frei und eröffnet

die Chance eine gemeinsame Friedensordnung zu erreichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird beauftragt, im Rahmen der UNO einen Antrag zu stellen, mit

welchem Österreich nach ausreichenden Konsultationen mit anderen interessierten Staaten

eine neutrale, militärisch verdünnte, atomwaffenfreie Friedenszone in Europa anstößt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungausschuß vorgeschlagen.