624/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
betreffend Friedensprozeß in Zypern durch Demilitarisierung
Zypern ist nach wie vor geteilt. Die Regierung der Republik Zypern verfolgt eine
Außenpolitik, die auf die Wiederherstellung der Einheit und die Unverletzlichkeit der
Republik Zypern als bi-kommunaler und bi-zonaler Bundesstaat gerichtet ist. Die türkische
Republik Nordzypern, die 1983 ausgerufen wurde, muß als Ergebnis der Nichtteilnahme
der türkischen Volksgruppe an der 1963 ausgerufenen Verfassung angesehen werden. Mit
dem Bemühen der Republik Zypern und der Türkei um einen Vollbeitritt zur Europäischen
Union ergeben sich für die westeuropäische Staatengemeinschaft Handlunsspielräume für
eine politische Lösung des Zypernproblems. Die Europäische Union wird unter anderem
anhand ihrer Initiativen für Zypern in ihrer außenpolitischen Handlungsfähigkeit zu messen
sein
Gleichzeitig ist eine besorgniserregende Fortsetzung der Spannungen und der
Militarisierung der Insel zu bemerken. Im Norden des Landes sind nach wie vor 35.000
Mann türkischer Truppen stationiert. Aber auch die Republik Zypern hat ein
Aufrüstungsprogramm aufgenommen.
Ein Aspekt der Verhandlungsbemühungen scheint für eine eigenständige österreichische
Initiative geeignet. Eine Parlamentarierdelegation unter der Leitung des
Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer am 3./4.Oktober d.3. erhielt vom Finanzminister
der Republik Zypern, Christodoulos Christodoulou, einen Vorschlag seiner Regierung zur
vollkommenen Demilitarisierung der Insel (s.Beilage). Dieser Vorschlag wurde jedoch von
türkisch-zypriotischer Seite im Rahmen der Verhandlungen abgelehnt. Dieser Vorstoß ist
nicht bloß als eine einseitige Initiative, sondern greift auf die Resolution des Sicherheitsrates
der UNO (1117/1997) zurück, die besagt: 6." . . stresses the importance of eventual
demilitarization of the Republic of Cyprus as an objective in the context of an overall
comprehensive settlement...“
Die seit 1964 bestehende Teilnahme österreichischer Blauhelme an der friedenserhaltenden
UN-Mission und die Erfahrungen Österreichs damit, statten eine außenpolitische Initiative
der Republik in Richtung Demilitarisierung mit entsprechender Glaubwürdigkeit aus. Es
sollte nun nach mehr als 30 Jahren Teilung des Landes und der Spannungen zwischen den
Volksgruppen doch die Zeit gekommen sein von einem Waffenstillstand zu dauerhaften
Frieden und Stabilität auf Zypern zu gelangen. Mit österreichischer Vermittlung könnte die
gesamtzypriotische Demllitarisierungsinitiative neuen Schwung erhalten, verhärtete Fronten
aufgeweicht und weitere Schritte auf dem Weg zu einer umfassenden politischen Lösung in
Gang gesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Außenminister wird dringend ersucht, eine diplomatische Initiative Österreichs zur
Vermittlung zwischen der Republik Zypern und der türkischen Republik Nordzypern, flir
die Demilitarisierung der gesamten Insel zu ergreifen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den aussenpolitischer Ausschuß vorgeschlagen.
The two leaders jointly decf am the following:
(a) They denounce the use of force as a means of solving the Cyprus
problem, A solemn public dedaration will be made to that effect.
(b) They have agreed to work for a specific programme of reducti‘on of
foreign ard beal forces ard equipment, as a preparatory step towards
the final withdrawal of all forces and elements and demilitarization as
provided for by the relevant United Nations resolutions.
(c) They have agreed to negotiate a limitation of importation into the Island
of militarv weapons and equipment, whi“ch will be implemented under
the United Nations supervision.
(d) They have agreed to negotiate thE‘. unmanning of military postings in
dose proxr.mity1 the unbading of weapons along the cease4ire lines
ard the adoption of a code of conduct as described in the relevant UN
Secun.ty Council resoltjtions.
(e) Neqotiations in respect of the above will take place in Cyprus in the
presence of the Secretary-Generals Deputy Special Representative
These negotiations are to begin and be completed without delay.
(f) The two leaders have also agreed of the necessity to make
arrangements of a humanitarian nature for the benefit of members of
both communities and consider measures, which will lead to a better
understanding between the two Communities.
(g) To negotiate in a spirit of good will for an urgent solution of the Cyprus
problem based on the principles ot the United Nations Charter, the
United Nations Resolutions and Dicisions on Cyprus, the High Level
Agreements of 1977 and 1979, as weIl as respect for democratic
principles ard the fundamental human rights.