624/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wabl, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Friedensprozeß in Zypern durch Demilitarisierung

Zypern ist nach wie vor geteilt. Die Regierung der Republik Zypern verfolgt eine

Außenpolitik, die auf die Wiederherstellung der Einheit und die Unverletzlichkeit der

Republik Zypern als bi-kommunaler und bi-zonaler Bundesstaat gerichtet ist. Die türkische

Republik Nordzypern, die 1983 ausgerufen wurde, muß als Ergebnis der Nichtteilnahme

der türkischen Volksgruppe an der 1963 ausgerufenen Verfassung angesehen werden. Mit

dem Bemühen der Republik Zypern und der Türkei um einen Vollbeitritt zur Europäischen

Union ergeben sich für die westeuropäische Staatengemeinschaft Handlunsspielräume für

eine politische Lösung des Zypernproblems. Die Europäische Union wird unter anderem

anhand ihrer Initiativen für Zypern in ihrer außenpolitischen Handlungsfähigkeit zu messen

sein

Gleichzeitig ist eine besorgniserregende Fortsetzung der Spannungen und der

Militarisierung der Insel zu bemerken. Im Norden des Landes sind nach wie vor 35.000

Mann türkischer Truppen stationiert. Aber auch die Republik Zypern hat ein

Aufrüstungsprogramm aufgenommen.

Ein Aspekt der Verhandlungsbemühungen scheint für eine eigenständige österreichische

Initiative geeignet. Eine Parlamentarierdelegation unter der Leitung des

Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer am 3./4.Oktober d.3. erhielt vom Finanzminister

der Republik Zypern, Christodoulos Christodoulou, einen Vorschlag seiner Regierung zur

vollkommenen Demilitarisierung der Insel (s.Beilage). Dieser Vorschlag wurde jedoch von

türkisch-zypriotischer Seite im Rahmen der Verhandlungen abgelehnt. Dieser Vorstoß ist

nicht bloß als eine einseitige Initiative, sondern greift auf die Resolution des Sicherheitsrates

der UNO (1117/1997) zurück, die besagt: 6." . . stresses the importance of eventual

demilitarization of the Republic of Cyprus as an objective in the context of an overall

comprehensive settlement...“

Die seit 1964 bestehende Teilnahme österreichischer Blauhelme an der friedenserhaltenden

UN-Mission und die Erfahrungen Österreichs damit, statten eine außenpolitische Initiative

der Republik in Richtung Demilitarisierung mit entsprechender Glaubwürdigkeit aus. Es

sollte nun nach mehr als 30 Jahren Teilung des Landes und der Spannungen zwischen den

Volksgruppen doch die Zeit gekommen sein von einem Waffenstillstand zu dauerhaften

Frieden und Stabilität auf Zypern zu gelangen. Mit österreichischer Vermittlung könnte die

gesamtzypriotische Demllitarisierungsinitiative neuen Schwung erhalten, verhärtete Fronten

aufgeweicht und weitere Schritte auf dem Weg zu einer umfassenden politischen Lösung in

Gang gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Außenminister wird dringend ersucht, eine diplomatische Initiative Österreichs zur

Vermittlung zwischen der Republik Zypern und der türkischen Republik Nordzypern, flir

die Demilitarisierung der gesamten Insel zu ergreifen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den aussenpolitischer Ausschuß vorgeschlagen.

The two leaders jointly decf am the following:

(a) They denounce the use of force as a means of solving the Cyprus

problem, A solemn public dedaration will be made to that effect.

(b) They have agreed to work for a specific programme of reducti‘on of

foreign ard beal forces ard equipment, as a preparatory step towards

the final withdrawal of all forces and elements and demilitarization as

provided for by the relevant United Nations resolutions.

(c) They have agreed to negotiate a limitation of importation into the Island

of militarv weapons and equipment, whi“ch will be implemented under

the United Nations supervision.

(d) They have agreed to negotiate thE‘. unmanning of military postings in

dose proxr.mity1 the unbading of weapons along the cease4ire lines

ard the adoption of a code of conduct as described in the relevant UN

Secun.ty Council resoltjtions.

(e) Neqotiations in respect of the above will take  place  in  Cyprus in the

presence of the Secretary-Generals Deputy Special Representative

These negotiations are to begin and be completed without delay.

(f) The two leaders have also agreed of the necessity to make

arrangements of a humanitarian nature for the benefit of members of

both communities and consider measures, which will lead to a better

understanding between the two Communities.

(g) To negotiate in a spirit of good will for an urgent solution of the Cyprus

problem based on the principles ot the United Nations Charter, the

United Nations Resolutions and Dicisions on Cyprus, the High Level

Agreements of 1977 and 1979, as weIl as respect for democratic

principles ard the fundamental human rights.