639/AE  XX.GP

 

 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Bundeskompetenz für die Haltung von Tieren in Zirkusunterne men

Die Problematik von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist in den letzten Jahren immer mehr

in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, sei es aus Tier- oder Artenschutz- oder aus

Sicherheitsgründen. Obwohl das Datenmaterial sehr schlecht ist, ergab eine Studie, daß es

in Österreich während des Zeitraumes 1970 bis 1997 rund 32 Unfälle mit Zirkustieren

(Großkatzen, Elefanten, Affen, Bären) gab. 6 der gemeldeten Unfälle ereigneten sich allein

in den letzten eineinhalb Jahren. In 20 Fällen wurden Menschen verletzt, in einem sogar ein

Mensch getötet.

Zirkustiere sind Lebewesen mit ganz spezifischen Bedürfnissen und Empfindungen.

Grundsätzlich ist die Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen grob artwidrig und daher zu

verbieten. Als wesentliche Argumente können neben schlechten Haltungsbedingungen

angeführt werden, daß die natürlichen Verhaltensweisen massiv beschnitten werden, es sich

oft um vom Aussterben bedrohte Tiere handelt (Menschenaffen, Bären, Großkatzen) und

den Tieren Dressurleistungen abverlangt werden, die dem natürlichen Verhalten

widersprechen. Meistens werden die Tiere nur für eine Saison vom Zirkus angemietet. Zum

ständigen Ortswechsel kommt daher auch der Wechsel der Bezugspersonen. Der oftmalige

Standortwechsel bedeutet für die Tiere einen lebenslangen Transport, der verbunden ist mit

Streß beim Ein- und Ausladen und während des Transports, einer dauernd wechselnden

Umgebung („des Reviers“) und ständig wechselnden Umweltbedingungen wie Klima,

Temperatur, Umgebungslärm etc.

Derzeit hat jedes Bundesland eigene Rechtsnormen für den Bereich „Tierschutz und

Tierhaltung“, daher können Zikusunternehmen jeweils dort ihre Veranstaltungen

hinverlegen, wo die Tierschutzgesetze am nachlässigsten sind.

Da derzeit wenig Aussicht auf die rasche Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes

besteht, das alle den Tierschutz betreffenden Belange regeln würde, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschheßen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens März 1998 den

Entwurf einer Novelle zum B-VG und den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die

Haltung von Tieren in Zirkusunternehmen in Bundeskompetenz geregelt wird, vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.