639/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Bundeskompetenz für die Haltung von Tieren in Zirkusunterne men
Die Problematik von Wildtieren in Zirkusunternehmen ist in den letzten Jahren immer mehr
in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, sei es aus Tier- oder Artenschutz- oder aus
Sicherheitsgründen. Obwohl das Datenmaterial sehr schlecht ist, ergab eine Studie, daß es
in Österreich während des Zeitraumes 1970 bis 1997 rund 32 Unfälle mit Zirkustieren
(Großkatzen, Elefanten, Affen, Bären) gab. 6 der gemeldeten Unfälle ereigneten sich allein
in den letzten eineinhalb Jahren. In 20 Fällen wurden Menschen verletzt, in einem sogar ein
Mensch getötet.
Zirkustiere sind Lebewesen mit ganz spezifischen Bedürfnissen und Empfindungen.
Grundsätzlich ist die Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen grob artwidrig und daher zu
verbieten. Als wesentliche Argumente können neben schlechten Haltungsbedingungen
angeführt werden, daß die natürlichen Verhaltensweisen massiv beschnitten werden, es sich
oft um vom Aussterben bedrohte Tiere handelt (Menschenaffen, Bären, Großkatzen) und
den Tieren Dressurleistungen abverlangt werden, die dem natürlichen Verhalten
widersprechen. Meistens werden die Tiere nur für eine Saison vom Zirkus angemietet. Zum
ständigen Ortswechsel kommt daher auch der Wechsel der Bezugspersonen. Der oftmalige
Standortwechsel bedeutet für die Tiere einen lebenslangen Transport, der verbunden ist mit
Streß beim Ein- und Ausladen und während des Transports, einer dauernd wechselnden
Umgebung („des Reviers“) und ständig wechselnden Umweltbedingungen wie Klima,
Temperatur, Umgebungslärm etc.
Derzeit hat jedes Bundesland eigene Rechtsnormen für den Bereich „Tierschutz und
Tierhaltung“, daher können Zikusunternehmen jeweils dort ihre Veranstaltungen
hinverlegen, wo die Tierschutzgesetze am nachlässigsten sind.
Da derzeit wenig Aussicht auf die rasche Durchsetzung eines Bundestierschutzgesetzes
besteht, das alle den Tierschutz betreffenden Belange regeln würde, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschheßen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens März 1998 den
Entwurf einer Novelle zum B-VG und den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die
Haltung von Tieren in Zirkusunternehmen in Bundeskompetenz geregelt wird, vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.